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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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2. Kapitel. Fischereischutz.
fahren nur bei gemeinsamem Vorgehen und gegenseitiger Unterstützung
zu erreichen sei, hat an verschiedenen Orten zu einer Vereinigung der
kleineren Lokalvereine zu grösseren Verbänden geführt; am erfolgreich-
sten ist dieses in dem Württembergischen Landes-Fischereivereine ge-
schehen, während die übrigen Landes- und Provinzialvereine noch immer
neben sich Vereine sehen, welche jedes Zusammenhanges und Zu-
sammenwirkens mit dem Hauptvereine entbehren.

Da die Interessen der Fischerei an den Landes- und Provinzgrenzen
nicht Halt machen, so führte die Interessengemeinschaft zu dem Ver-
suche engerer Zusammenschlüsse in Form von Vereinsverbänden; auf
diese Weise entstand der Westdeutsche Fischereiverband und der Zen-
tralverein preussischer Berufsfischer. Es zeigte sich jedoch, dass bei
allzu weit gefassten Gebieten die volle Gemeinschaft aller Interessen
nicht vorhanden ist, welche die Grundlage für die Lebensfähigkeit der-
artiger Verbände bildet.

Unter diesen Umständen konnte auch eine vollständige Zentrali-
sation sämtlicher Bestrebungen im Deutschen Fischereivereine nicht
Platz greifen. Derselbe hat früher bezüglich der Binnenfischerei seine
Hauptaufgabe in der Förderung der Fischerei und speziell der Salmo-
nidenzucht durch kostenlose Abgabe und Erbrütung von Eiern gesucht.

Neuerdings ist eine Reform der Ziele in dem Sinne angebahnt,
dass der Verein und seine Bestrebungen gewissermassen auf eine wissen-
schaftliche Basis gestellt werden. Durch wissenschaftliche Kommissionen,
Versuchsstationen, Ausstellungen und Preisfragen soll die Erforschung
der Lebensbedingungen der Fische und der gesamten Wasserfauna und
Wasserflora angestrebt werden.

Weiter soll der Deutsche Fischereiverein aber auch eine Gesamt-
vertretung der deutschen Fischerei ohne jede Einschränkung berech-
tigter Sonderinteressen zu Nutz und Schutz in dem Kampfe um das
Recht der deutschen Fischerei gegen ungerechtfertigte Übergriffe der
Industrie, der Schiffahrt und der Landwirtschaft darstellen, welche bei
der früheren Zerrissenheit allerorts die berechtigten Wünsche der Fischerei
unbeachtet lassen durften.

Die einzelnen Landes- und Lokalvereine haben im übrigen volle
Freiheit zur Förderung ihrer Lokal- und Sonderinteressen.

Als Gesamtvertretung der gemeinschaftlichen Interessen der deut-
schen Fischereivereine in dem angegebenen Sinne fungiert der deutsche
Fischereirat
, welche im November 1893 zum erstenmale in Berlin
unter dem Vorsitze des Fürsten Hatzfeldt-Trachenberg, Präsidenten
des Deutschen Fischereivereins, zusammengetreten ist.

Der Deutsche Fischereiverein zu Berlin und die 1885 von ihm
abgezweigte Sektion für Küsten- und Hochseefischerei (Sitz in Han-
nover) erhalten ansehnliche Unterstützungen aus Reichs- und Staats-

2. Kapitel. Fischereischutz.
fahren nur bei gemeinsamem Vorgehen und gegenseitiger Unterstützung
zu erreichen sei, hat an verschiedenen Orten zu einer Vereinigung der
kleineren Lokalvereine zu gröſseren Verbänden geführt; am erfolgreich-
sten ist dieses in dem Württembergischen Landes-Fischereivereine ge-
schehen, während die übrigen Landes- und Provinzialvereine noch immer
neben sich Vereine sehen, welche jedes Zusammenhanges und Zu-
sammenwirkens mit dem Hauptvereine entbehren.

Da die Interessen der Fischerei an den Landes- und Provinzgrenzen
nicht Halt machen, so führte die Interessengemeinschaft zu dem Ver-
suche engerer Zusammenschlüsse in Form von Vereinsverbänden; auf
diese Weise entstand der Westdeutsche Fischereiverband und der Zen-
tralverein preuſsischer Berufsfischer. Es zeigte sich jedoch, daſs bei
allzu weit gefaſsten Gebieten die volle Gemeinschaft aller Interessen
nicht vorhanden ist, welche die Grundlage für die Lebensfähigkeit der-
artiger Verbände bildet.

Unter diesen Umständen konnte auch eine vollständige Zentrali-
sation sämtlicher Bestrebungen im Deutschen Fischereivereine nicht
Platz greifen. Derselbe hat früher bezüglich der Binnenfischerei seine
Hauptaufgabe in der Förderung der Fischerei und speziell der Salmo-
nidenzucht durch kostenlose Abgabe und Erbrütung von Eiern gesucht.

Neuerdings ist eine Reform der Ziele in dem Sinne angebahnt,
daſs der Verein und seine Bestrebungen gewissermaſsen auf eine wissen-
schaftliche Basis gestellt werden. Durch wissenschaftliche Kommissionen,
Versuchsstationen, Ausstellungen und Preisfragen soll die Erforschung
der Lebensbedingungen der Fische und der gesamten Wasserfauna und
Wasserflora angestrebt werden.

Weiter soll der Deutsche Fischereiverein aber auch eine Gesamt-
vertretung der deutschen Fischerei ohne jede Einschränkung berech-
tigter Sonderinteressen zu Nutz und Schutz in dem Kampfe um das
Recht der deutschen Fischerei gegen ungerechtfertigte Übergriffe der
Industrie, der Schiffahrt und der Landwirtschaft darstellen, welche bei
der früheren Zerrissenheit allerorts die berechtigten Wünsche der Fischerei
unbeachtet lassen durften.

Die einzelnen Landes- und Lokalvereine haben im übrigen volle
Freiheit zur Förderung ihrer Lokal- und Sonderinteressen.

Als Gesamtvertretung der gemeinschaftlichen Interessen der deut-
schen Fischereivereine in dem angegebenen Sinne fungiert der deutsche
Fischereirat
, welche im November 1893 zum erstenmale in Berlin
unter dem Vorsitze des Fürsten Hatzfeldt-Trachenberg, Präsidenten
des Deutschen Fischereivereins, zusammengetreten ist.

Der Deutsche Fischereiverein zu Berlin und die 1885 von ihm
abgezweigte Sektion für Küsten- und Hochseefischerei (Sitz in Han-
nover) erhalten ansehnliche Unterstützungen aus Reichs- und Staats-

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[357/0375] 2. Kapitel. Fischereischutz. fahren nur bei gemeinsamem Vorgehen und gegenseitiger Unterstützung zu erreichen sei, hat an verschiedenen Orten zu einer Vereinigung der kleineren Lokalvereine zu gröſseren Verbänden geführt; am erfolgreich- sten ist dieses in dem Württembergischen Landes-Fischereivereine ge- schehen, während die übrigen Landes- und Provinzialvereine noch immer neben sich Vereine sehen, welche jedes Zusammenhanges und Zu- sammenwirkens mit dem Hauptvereine entbehren. Da die Interessen der Fischerei an den Landes- und Provinzgrenzen nicht Halt machen, so führte die Interessengemeinschaft zu dem Ver- suche engerer Zusammenschlüsse in Form von Vereinsverbänden; auf diese Weise entstand der Westdeutsche Fischereiverband und der Zen- tralverein preuſsischer Berufsfischer. Es zeigte sich jedoch, daſs bei allzu weit gefaſsten Gebieten die volle Gemeinschaft aller Interessen nicht vorhanden ist, welche die Grundlage für die Lebensfähigkeit der- artiger Verbände bildet. Unter diesen Umständen konnte auch eine vollständige Zentrali- sation sämtlicher Bestrebungen im Deutschen Fischereivereine nicht Platz greifen. Derselbe hat früher bezüglich der Binnenfischerei seine Hauptaufgabe in der Förderung der Fischerei und speziell der Salmo- nidenzucht durch kostenlose Abgabe und Erbrütung von Eiern gesucht. Neuerdings ist eine Reform der Ziele in dem Sinne angebahnt, daſs der Verein und seine Bestrebungen gewissermaſsen auf eine wissen- schaftliche Basis gestellt werden. Durch wissenschaftliche Kommissionen, Versuchsstationen, Ausstellungen und Preisfragen soll die Erforschung der Lebensbedingungen der Fische und der gesamten Wasserfauna und Wasserflora angestrebt werden. Weiter soll der Deutsche Fischereiverein aber auch eine Gesamt- vertretung der deutschen Fischerei ohne jede Einschränkung berech- tigter Sonderinteressen zu Nutz und Schutz in dem Kampfe um das Recht der deutschen Fischerei gegen ungerechtfertigte Übergriffe der Industrie, der Schiffahrt und der Landwirtschaft darstellen, welche bei der früheren Zerrissenheit allerorts die berechtigten Wünsche der Fischerei unbeachtet lassen durften. Die einzelnen Landes- und Lokalvereine haben im übrigen volle Freiheit zur Förderung ihrer Lokal- und Sonderinteressen. Als Gesamtvertretung der gemeinschaftlichen Interessen der deut- schen Fischereivereine in dem angegebenen Sinne fungiert der deutsche Fischereirat, welche im November 1893 zum erstenmale in Berlin unter dem Vorsitze des Fürsten Hatzfeldt-Trachenberg, Präsidenten des Deutschen Fischereivereins, zusammengetreten ist. Der Deutsche Fischereiverein zu Berlin und die 1885 von ihm abgezweigte Sektion für Küsten- und Hochseefischerei (Sitz in Han- nover) erhalten ansehnliche Unterstützungen aus Reichs- und Staats-

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/375>, abgerufen am 29.03.2024.