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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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leisteten. Wobey es nachdem auch geblieben, und findet man nie, daß das Hauß Oesterreich seit dem wider Pohlen etwas vorgenommen.

Dreyßigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Oberherrschafft des Fürstenthums Ost-Frießland.

DIe Praetension gründet sich auf eine freywillige Unterwerffung. Dann wie Edzardus oder Eduardus Graf zu Ost-Frießland von Käyser Maximiliano I in die Acht erklähret, und der Hertzog zu Sachsen nebst andern confoederirten fast alle dessen Länder occupiret hatten, machte er seine Grafschafft aus einem immediaten Reichs-Lehen zu einem Holländischen Lehen, und offerirte es in solcher Qvalität Käyser Carolo V als Grafen von Holland, durch welches Mittel er so wohl die absolution von dem Bann, als die Restitution der Grafschafft an. 1518 wieder erhielte. Jedoch findet man nicht, daß die Grafen zu Ost-Frießland denen Königen in Spanien oder Ertz-Hertzogen zu Oesterreich einige Lehens-Pflicht abgestattet, vielmehr haben dieselbe nach, wie vor, Sitz und Stimme auf den Reichs-Tägen behalten. Nichts desto weniger ist in dem zu Vervin an. 1598 zwischen Spanien und Franckreich geschlossenen Frieden im 24 artic. pacisciret, daß die Einschliessung der Grafen von Ost-Frießland in diesen Frieden, dem Könige in Spanien an seinem an der Grafschafft habenden Rechte nicht praejudiciren solte. Und mit dieser der Spanier und des Hauses Oesterreich praetension excusirten ann. 1603 auch die Staaten der vereinigten Niederlande die Besetzung der Stadt Emden.

Andere Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der itzigen Könige in Dännemarck und Norwegen.

Erstes Capitel, Von der Könige in Dännemarck Praetension auf dasjenige, so sie ehemahlen von Vandalien besessen.

Historie. DIe Vandali ein Teutsches Volck wohnten längst der Ost-See, verliessen aber ihren Sitz, und giengen, wo nicht alle, doch die meisten, und die streitbahrsten davon, nach Scythien; machten in Spanien das Königreich Vandalusien, oder Andalusien, und in Franckreich das Königreich Burgund ; nahmen nachdem Africam ein, und bemächtigten sich von daraus der Stadt Rom. Den vorigen Sitz nun der Vandalier, den diese gleichsam vorlassen hatten, occupirten die Slavi oder Venedi , ein Sarmatisches Volck , welches ohne dem schon Mähren, Böhmen, Schlesien, Pohlen, Ungarn, und andere Länder besaß, und nach occupirung des Vandaliens, in Slavos Orientales und Boreales, oder in die gegen Osten und gegen Norden wohnende Slaven getheilet wur-

Paul. Piasec. d. l. p. 74. & 90. Bechmann in hist. Orb. Part. 2. c. 8. §. 4. n. 3.
Sprenger in Lucerna Stat. Imp. p. 1899. & de Praetens. Illustr. p. 195.
vid. Ludolff. in der Schaubühne der Welt. Tom. 1. ad an. 1603. c. 2. §. 7.
Plinius L. 4. c. 14.
vid. Helmond. Chron. Slav. L. 1. c. 2. Chytr. Sax. Charion. Chron. L. 4.
Schurtzfleisch in Disp. de Reb. Slav. §. 8.
Procop. L. 1. de Bell. Vandal. L. 1. Sigon. de Imp. Occid. L. 11. ad an. 415.
Crantz L. 2. Vandal. c. 6. seqq.
Procop. d. L. 1.
Sigon. d. l. L. 14. Chron. Frising. L. 5. c. 28. P. AEmil. de Reb. gest. Franc. L. 1. in Merovaeo.
Sabellic. Ennead. 8. L. 2. Aventin L. 3. Annal. in pr. Thuan. L. 56. hist. Schurtzfleisch. d. Disp. §. 8. lit. T.
Ptolomaeus. L. 3. c. 5. Schurtzfl. d. Disp. §. 7. lit. ll. & §. 8. lit. ss.

leisteten. Wobey es nachdem auch geblieben, und findet man nie, daß das Hauß Oesterreich seit dem wider Pohlen etwas vorgenommen.

Dreyßigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Oberherrschafft des Fürstenthums Ost-Frießland.

DIe Praetension gründet sich auf eine freywillige Unterwerffung. Dann wie Edzardus oder Eduardus Graf zu Ost-Frießland von Käyser Maximiliano I in die Acht erklähret, und der Hertzog zu Sachsen nebst andern confoederirten fast alle dessen Länder occupiret hatten, machte er seine Grafschafft aus einem immediaten Reichs-Lehen zu einem Holländischen Lehen, und offerirte es in solcher Qvalität Käyser Carolo V als Grafen von Holland, durch welches Mittel er so wohl die absolution von dem Bann, als die Restitution der Grafschafft an. 1518 wieder erhielte. Jedoch findet man nicht, daß die Grafen zu Ost-Frießland denen Königen in Spanien oder Ertz-Hertzogen zu Oesterreich einige Lehens-Pflicht abgestattet, vielmehr haben dieselbe nach, wie vor, Sitz und Stimme auf den Reichs-Tägen behalten. Nichts desto weniger ist in dem zu Vervin an. 1598 zwischen Spanien und Franckreich geschlossenen Frieden im 24 artic. pacisciret, daß die Einschliessung der Grafen von Ost-Frießland in diesen Frieden, dem Könige in Spanien an seinem an der Grafschafft habenden Rechte nicht praejudiciren solte. Und mit dieser der Spanier und des Hauses Oesterreich praetension excusirten ann. 1603 auch die Staaten der vereinigten Niederlande die Besetzung der Stadt Emden.

Andere Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der itzigen Könige in Dännemarck und Norwegen.

Erstes Capitel, Von der Könige in Dännemarck Praetension auf dasjenige, so sie ehemahlen von Vandalien besessen.

Historie. DIe Vandali ein Teutsches Volck wohnten längst der Ost-See, verliessen aber ihren Sitz, und giengen, wo nicht alle, doch die meisten, und die streitbahrsten davon, nach Scythien; machten in Spanien das Königreich Vandalusien, oder Andalusien, und in Franckreich das Königreich Burgund ; nahmen nachdem Africam ein, und bemächtigten sich von daraus der Stadt Rom. Den vorigen Sitz nun der Vandalier, den diese gleichsam vorlassen hatten, occupirten die Slavi oder Venedi , ein Sarmatisches Volck , welches ohne dem schon Mähren, Böhmen, Schlesien, Pohlen, Ungarn, und andere Länder besaß, und nach occupirung des Vandaliens, in Slavos Orientales und Boreales, oder in die gegen Osten und gegen Norden wohnende Slaven getheilet wur-

Paul. Piasec. d. l. p. 74. & 90. Bechmann in hist. Orb. Part. 2. c. 8. §. 4. n. 3.
Sprenger in Lucerna Stat. Imp. p. 1899. & de Praetens. Illustr. p. 195.
vid. Ludolff. in der Schaubühne der Welt. Tom. 1. ad an. 1603. c. 2. §. 7.
Plinius L. 4. c. 14.
vid. Helmond. Chron. Slav. L. 1. c. 2. Chytr. Sax. Charion. Chron. L. 4.
Schurtzfleisch in Disp. de Reb. Slav. §. 8.
Procop. L. 1. de Bell. Vandal. L. 1. Sigon. de Imp. Occid. L. 11. ad an. 415.
Crantz L. 2. Vandal. c. 6. seqq.
Procop. d. L. 1.
Sigon. d. l. L. 14. Chron. Frising. L. 5. c. 28. P. AEmil. de Reb. gest. Franc. L. 1. in Merovaeo.
Sabellic. Ennead. 8. L. 2. Aventin L. 3. Annal. in pr. Thuan. L. 56. hist. Schurtzfleisch. d. Disp. §. 8. lit. T.
Ptolomaeus. L. 3. c. 5. Schurtzfl. d. Disp. §. 7. lit. ll. & §. 8. lit. ss.
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[114/0142] leisteten. Wobey es nachdem auch geblieben, und findet man nie, daß das Hauß Oesterreich seit dem wider Pohlen etwas vorgenommen. Dreyßigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Oberherrschafft des Fürstenthums Ost-Frießland. DIe Praetension gründet sich auf eine freywillige Unterwerffung. Dann wie Edzardus oder Eduardus Graf zu Ost-Frießland von Käyser Maximiliano I in die Acht erklähret, und der Hertzog zu Sachsen nebst andern confoederirten fast alle dessen Länder occupiret hatten, machte er seine Grafschafft aus einem immediaten Reichs-Lehen zu einem Holländischen Lehen, und offerirte es in solcher Qvalität Käyser Carolo V als Grafen von Holland, durch welches Mittel er so wohl die absolution von dem Bann, als die Restitution der Grafschafft an. 1518 wieder erhielte. Jedoch findet man nicht, daß die Grafen zu Ost-Frießland denen Königen in Spanien oder Ertz-Hertzogen zu Oesterreich einige Lehens-Pflicht abgestattet, vielmehr haben dieselbe nach, wie vor, Sitz und Stimme auf den Reichs-Tägen behalten. Nichts desto weniger ist in dem zu Vervin an. 1598 zwischen Spanien und Franckreich geschlossenen Frieden im 24 artic. pacisciret, daß die Einschliessung der Grafen von Ost-Frießland in diesen Frieden, dem Könige in Spanien an seinem an der Grafschafft habenden Rechte nicht praejudiciren solte. Und mit dieser der Spanier und des Hauses Oesterreich praetension excusirten ann. 1603 auch die Staaten der vereinigten Niederlande die Besetzung der Stadt Emden. Andere Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der itzigen Könige in Dännemarck und Norwegen. Erstes Capitel, Von der Könige in Dännemarck Praetension auf dasjenige, so sie ehemahlen von Vandalien besessen. DIe Vandali ein Teutsches Volck wohnten längst der Ost-See, verliessen aber ihren Sitz, und giengen, wo nicht alle, doch die meisten, und die streitbahrsten davon, nach Scythien; machten in Spanien das Königreich Vandalusien, oder Andalusien, und in Franckreich das Königreich Burgund ; nahmen nachdem Africam ein, und bemächtigten sich von daraus der Stadt Rom. Den vorigen Sitz nun der Vandalier, den diese gleichsam vorlassen hatten, occupirten die Slavi oder Venedi , ein Sarmatisches Volck , welches ohne dem schon Mähren, Böhmen, Schlesien, Pohlen, Ungarn, und andere Länder besaß, und nach occupirung des Vandaliens, in Slavos Orientales und Boreales, oder in die gegen Osten und gegen Norden wohnende Slaven getheilet wur- Historie. Paul. Piasec. d. l. p. 74. & 90. Bechmann in hist. Orb. Part. 2. c. 8. §. 4. n. 3. Sprenger in Lucerna Stat. Imp. p. 1899. & de Praetens. Illustr. p. 195. vid. Ludolff. in der Schaubühne der Welt. Tom. 1. ad an. 1603. c. 2. §. 7. Plinius L. 4. c. 14. vid. Helmond. Chron. Slav. L. 1. c. 2. Chytr. Sax. Charion. Chron. L. 4. Schurtzfleisch in Disp. de Reb. Slav. §. 8. Procop. L. 1. de Bell. Vandal. L. 1. Sigon. de Imp. Occid. L. 11. ad an. 415. Crantz L. 2. Vandal. c. 6. seqq. Procop. d. L. 1. Sigon. d. l. L. 14. Chron. Frising. L. 5. c. 28. P. AEmil. de Reb. gest. Franc. L. 1. in Merovaeo. Sabellic. Ennead. 8. L. 2. Aventin L. 3. Annal. in pr. Thuan. L. 56. hist. Schurtzfleisch. d. Disp. §. 8. lit. T. Ptolomaeus. L. 3. c. 5. Schurtzfl. d. Disp. §. 7. lit. ll. & §. 8. lit. ss.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/142>, abgerufen am 25.04.2024.