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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Sectionis I. subsectio, Von der Fürsten zu Anhalt Zerbst Praetension ins besondere.

Cap. I. Von der Fürsten zu Zerbst Praetension auff die Herrschafft und Stadt Kniphausen.

AUff diese an den Ost-Frießländischen Gräntzen gelegene Herrschafft hatte Edo Wimeken Herr zu Jevern wegen einer von Reinholda seiner Verwandtin, und letzten Erbin dieser Herrschafft, erhaltenen Donation, starcke Praetension; weil aber weder er noch seine Tochter Maria zum Besitz gelangen kunte, so trug diese so wohl ihre sonst freye Herrschafft Jevern, als auch die Herrschafft Kniphausen, anno 1532 Käyser Carolo V als Hertzog zu Burgund, und Grafen zu Holland, zu Lehen auff, und brachte dadurch zu wege, daß gedachter Käyser diese Sache der Reichs-Cammer zu Speyer bestens recommendirte. Es erlebte aber Maria die Endschafft dieser Sache dennoch nicht, und setzte dahero ihres Brunders Enckel Johannem XVI Grafen zu Oldenburg zu ihrem Erben ein, dessen Sohn Anton Günther endlich anno 1592 den 20 Octobr. von der Reichs-Cammer zu Speyer diese Herrschafft zuerkannt wurde, und verglich sich dieser hierauff in Güte mit Philippo Wilhelmo Baron von Innhausen. Weil dieser Graf Anton Güther aber keine Kinder hatte, vermachte er Jevern seiner Schwester Magdalena, Fürst Rudolfi zu Anhalt Zerbst Gemahlin, und deren Sohn Johanni, Kniphausen aber vermachte er seinem natürlichen Sohne Antonio. Worüber es nachdem zwar zu grosser Streitigkeit kam, sonderlich da unter andern Praetendenten auch Franckreich als Hertzog von Burgund sich dazu angab, und seine Lehens-Herrlichkeit anno 1682 dem Könige in Dännemarck übertrug , doch wurd die Sache endlich also beygeleget, daß Jevern dem Fürsten zu Zerbst, und Kniphausen dem noch lebenden jungen Grafen von Oldenburg gelassen werden, nach Abgang dessen Linie aber auch an Zerbst fallen solte. Dahero die Fürsten von Zerbst auch den Titul und das Schild von Kniphausen in ihrem Wapen führen.

Andere Section, Von denen Praetensionen und streitigkeiten des Marggräfflichen Hauses Baden.

Erstes Capitel/ Von des Hauses Baden Praetension auff Schwaben.

ES hat Käyser Henricus III dem Graf Bertholdo zu Zähringen (von dem die Marggrafen zu Baden abstammen) die Anwartung auff das Hertzogthumb Schwaben noch bey Lebzeiten Ottonis von Suinfurt, oder des III Hertzogs in Schwaben gegeben, und zu dessen mehrern Bekräfftigung, ihme seinen am Finger gehabten Ring geschencket. Weil gedachter Käyser aber vor Ottone starb, und dessen unmündiger Sohn Käyser Henricus IV nebst dessen Fr. Mutter Agnete gleiche Affection zu obgedachtem Bertholdo Grafen zu Zähringen nicht haben mochten, so geschahe es, daß nach des Hertzog Ottonis Tod, Bertholdus übergangen, und das Hertzogthum Schwaben Rudolfo Grafen zu Reinfeld, der des Henrici IV Schwester heyrathete, gegeben wurde . Dieses nun gab Anlaß zu grosser Unruhe ; solche zu stillen gab Käyser Henricus IV gedachtem Bertholdo zur Satisfaction das Hertzogthum Cärnthen, welches

vid. Imhoff not. Procer. L. 4. c. 9. §. 7. & 8. Autor des Durchl. Teutschlandes Part. 4. p. 593.
Imhoff d. l. c. 11. §. 20. conf. Ost-Frießländische Praetens. auff Jevern.
Gastel de Statu publ. Europ. c. n. 150. Pfanner hist. Princ. c. 10. p. 313. Autor des Staats von Anhalt. p. 85.
Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 27. & 31.
vid. Abbas Urspergens. ad ann. 1057. Herman. Contract. ad ann. 1057 & 1060. Lambert. Schafnaburg. p. 465. Crus. L. 7. Annal. Suev. Part. 2. c. 1. p. 212. & c. 2. pr.
Lambert. Schafnaburg. ad anno 1058.
vid. Abbas Urspergens. d. l.

Sectionis I. subsectio, Von der Fürsten zu Anhalt Zerbst Praetension ins besondere.

Cap. I. Von der Fürsten zu Zerbst Praetension auff die Herrschafft und Stadt Kniphausen.

AUff diese an den Ost-Frießländischen Gräntzen gelegene Herrschafft hatte Edo Wimeken Herr zu Jevern wegen einer von Reinholdâ seiner Verwandtin, und letzten Erbin dieser Herrschafft, erhaltenen Donation, starcke Praetension; weil aber weder er noch seine Tochter Maria zum Besitz gelangen kunte, so trug diese so wohl ihre sonst freye Herrschafft Jevern, als auch die Herrschafft Kniphausen, anno 1532 Käyser Carolo V als Hertzog zu Burgund, und Grafen zu Holland, zu Lehen auff, und brachte dadurch zu wege, daß gedachter Käyser diese Sache der Reichs-Cammer zu Speyer bestens recommendirte. Es erlebte aber Maria die Endschafft dieser Sache dennoch nicht, und setzte dahero ihres Brunders Enckel Johannem XVI Grafen zu Oldenburg zu ihrem Erben ein, dessen Sohn Anton Günther endlich anno 1592 den 20 Octobr. von der Reichs-Cammer zu Speyer diese Herrschafft zuerkannt wurde, und verglich sich dieser hierauff in Güte mit Philippo Wilhelmo Baron von Innhausen. Weil dieser Graf Anton Güther aber keine Kinder hatte, vermachte er Jevern seiner Schwester Magdalena, Fürst Rudolfi zu Anhalt Zerbst Gemahlin, und deren Sohn Johanni, Kniphausen aber vermachte er seinem natürlichen Sohne Antonio. Worüber es nachdem zwar zu grosser Streitigkeit kam, sonderlich da unter andern Praetendenten auch Franckreich als Hertzog von Burgund sich dazu angab, und seine Lehens-Herrlichkeit anno 1682 dem Könige in Dännemarck übertrug , doch wurd die Sache endlich also beygeleget, daß Jevern dem Fürsten zu Zerbst, und Kniphausen dem noch lebenden jungen Grafen von Oldenburg gelassen werden, nach Abgang dessen Linie aber auch an Zerbst fallen solte. Dahero die Fürsten von Zerbst auch den Titul und das Schild von Kniphausen in ihrem Wapen führen.

Andere Section, Von denen Praetensionen und streitigkeiten des Marggräfflichen Hauses Baden.

Erstes Capitel/ Von des Hauses Baden Praetension auff Schwaben.

ES hat Käyser Henricus III dem Graf Bertholdo zu Zähringen (von dem die Marggrafen zu Baden abstammen) die Anwartung auff das Hertzogthumb Schwaben noch bey Lebzeiten Ottonis von Suinfurt, oder des III Hertzogs in Schwaben gegeben, und zu dessen mehrern Bekräfftigung, ihme seinen am Finger gehabten Ring geschencket. Weil gedachter Käyser aber vor Ottone starb, und dessen unmündiger Sohn Käyser Henricus IV nebst dessen Fr. Mutter Agnete gleiche Affection zu obgedachtem Bertholdo Grafen zu Zähringen nicht haben mochten, so geschahe es, daß nach des Hertzog Ottonis Tod, Bertholdus übergangen, und das Hertzogthum Schwaben Rudolfo Grafen zu Reinfeld, der des Henrici IV Schwester heyrathete, gegeben wurde . Dieses nun gab Anlaß zu grosser Unruhe ; solche zu stillen gab Käyser Henricus IV gedachtem Bertholdo zur Satisfaction das Hertzogthum Cärnthen, welches

vid. Imhoff not. Procer. L. 4. c. 9. §. 7. & 8. Autor des Durchl. Teutschlandes Part. 4. p. 593.
Imhoff d. l. c. 11. §. 20. conf. Ost-Frießländische Praetens. auff Jevern.
Gastel de Statu publ. Europ. c. n. 150. Pfanner hist. Princ. c. 10. p. 313. Autor des Staats von Anhalt. p. 85.
Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 27. & 31.
vid. Abbas Urspergens. ad ann. 1057. Herman. Contract. ad ann. 1057 & 1060. Lambert. Schafnaburg. p. 465. Crus. L. 7. Annal. Suev. Part. 2. c. 1. p. 212. & c. 2. pr.
Lambert. Schafnaburg. ad anno 1058.
vid. Abbas Urspergens. d. l.
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        <p>Sectionis I. subsectio, Von der Fürsten zu Anhalt Zerbst Praetension ins besondere.</p>
        <p>Cap. I. Von der Fürsten zu Zerbst Praetension auff die Herrschafft und Stadt            Kniphausen.</p>
        <p>AUff diese an den Ost-Frießländischen Gräntzen gelegene Herrschafft hatte Edo Wimeken            Herr zu Jevern wegen einer von Reinholdâ seiner Verwandtin, und letzten Erbin dieser            Herrschafft, erhaltenen Donation, starcke Praetension; weil aber weder er noch seine            Tochter Maria zum Besitz gelangen kunte, so trug diese so wohl ihre sonst freye            Herrschafft Jevern, als auch die Herrschafft Kniphausen, anno 1532 Käyser Carolo V als            Hertzog zu Burgund, und Grafen zu Holland, zu Lehen auff, und brachte dadurch zu wege, daß            gedachter Käyser diese Sache der Reichs-Cammer zu Speyer bestens recommendirte. Es erlebte            aber Maria die Endschafft dieser Sache dennoch nicht, und setzte dahero ihres Brunders            Enckel Johannem XVI Grafen zu Oldenburg zu ihrem Erben ein, dessen Sohn Anton Günther            endlich anno 1592 den 20 Octobr. von der Reichs-Cammer zu Speyer diese Herrschafft            zuerkannt wurde, und verglich sich dieser hierauff in Güte mit Philippo Wilhelmo Baron von            Innhausen. <note place="foot">vid. Imhoff not. Procer. L. 4. c. 9. §. 7. &amp; 8. Autor              des Durchl. Teutschlandes Part. 4. p. 593.</note> Weil dieser Graf Anton Güther aber            keine Kinder hatte, vermachte er Jevern seiner Schwester Magdalena, Fürst Rudolfi zu            Anhalt Zerbst Gemahlin, und deren Sohn Johanni, Kniphausen aber vermachte er seinem            natürlichen Sohne Antonio. Worüber es nachdem zwar zu grosser Streitigkeit kam, sonderlich            da unter andern Praetendenten auch Franckreich als Hertzog von Burgund sich dazu angab,            und seine Lehens-Herrlichkeit anno 1682 dem Könige in Dännemarck übertrug <note place="foot">Imhoff d. l. c. 11. §. 20. conf. Ost-Frießländische Praetens. auff              Jevern.</note>, doch wurd die Sache endlich also beygeleget, daß Jevern dem Fürsten zu            Zerbst, und Kniphausen dem noch lebenden jungen Grafen von Oldenburg gelassen werden, nach            Abgang dessen Linie aber auch an Zerbst fallen solte. <note place="foot">Gastel de Statu              publ. Europ. c. n. 150. Pfanner hist. Princ. c. 10. p. 313. Autor des Staats von Anhalt.              p. 85.</note> Dahero die Fürsten von Zerbst auch den Titul und das Schild von Kniphausen            in ihrem Wapen führen. <note place="foot">Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 27. &amp;              31.</note></p>
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        <p>ES hat Käyser Henricus III dem Graf Bertholdo zu Zähringen (von dem die Marggrafen zu            Baden abstammen) die Anwartung auff das Hertzogthumb Schwaben noch bey Lebzeiten Ottonis            von Suinfurt, oder des III Hertzogs in Schwaben gegeben, und zu dessen mehrern            Bekräfftigung, ihme seinen am Finger gehabten Ring geschencket. <note place="foot">vid.              Abbas Urspergens. ad ann. 1057. Herman. Contract. ad ann. 1057 &amp; 1060. Lambert.              Schafnaburg. p. 465. Crus. L. 7. Annal. Suev. Part. 2. c. 1. p. 212. &amp; c. 2.              pr.</note> Weil gedachter Käyser aber vor Ottone starb, und dessen unmündiger Sohn            Käyser Henricus IV nebst dessen Fr. Mutter Agnete gleiche Affection zu obgedachtem            Bertholdo Grafen zu Zähringen nicht haben mochten, so geschahe es, daß nach des Hertzog            Ottonis Tod, Bertholdus übergangen, und das Hertzogthum Schwaben Rudolfo Grafen zu            Reinfeld, der des Henrici IV Schwester heyrathete, gegeben wurde <note place="foot">Lambert. Schafnaburg. ad anno 1058.</note>. Dieses nun gab Anlaß zu grosser Unruhe              <note place="foot">vid. Abbas Urspergens. d. l.</note>; solche zu stillen gab Käyser            Henricus IV gedachtem Bertholdo zur Satisfaction das Hertzogthum Cärnthen, welches
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[564/0475] Sectionis I. subsectio, Von der Fürsten zu Anhalt Zerbst Praetension ins besondere. Cap. I. Von der Fürsten zu Zerbst Praetension auff die Herrschafft und Stadt Kniphausen. AUff diese an den Ost-Frießländischen Gräntzen gelegene Herrschafft hatte Edo Wimeken Herr zu Jevern wegen einer von Reinholdâ seiner Verwandtin, und letzten Erbin dieser Herrschafft, erhaltenen Donation, starcke Praetension; weil aber weder er noch seine Tochter Maria zum Besitz gelangen kunte, so trug diese so wohl ihre sonst freye Herrschafft Jevern, als auch die Herrschafft Kniphausen, anno 1532 Käyser Carolo V als Hertzog zu Burgund, und Grafen zu Holland, zu Lehen auff, und brachte dadurch zu wege, daß gedachter Käyser diese Sache der Reichs-Cammer zu Speyer bestens recommendirte. Es erlebte aber Maria die Endschafft dieser Sache dennoch nicht, und setzte dahero ihres Brunders Enckel Johannem XVI Grafen zu Oldenburg zu ihrem Erben ein, dessen Sohn Anton Günther endlich anno 1592 den 20 Octobr. von der Reichs-Cammer zu Speyer diese Herrschafft zuerkannt wurde, und verglich sich dieser hierauff in Güte mit Philippo Wilhelmo Baron von Innhausen. Weil dieser Graf Anton Güther aber keine Kinder hatte, vermachte er Jevern seiner Schwester Magdalena, Fürst Rudolfi zu Anhalt Zerbst Gemahlin, und deren Sohn Johanni, Kniphausen aber vermachte er seinem natürlichen Sohne Antonio. Worüber es nachdem zwar zu grosser Streitigkeit kam, sonderlich da unter andern Praetendenten auch Franckreich als Hertzog von Burgund sich dazu angab, und seine Lehens-Herrlichkeit anno 1682 dem Könige in Dännemarck übertrug , doch wurd die Sache endlich also beygeleget, daß Jevern dem Fürsten zu Zerbst, und Kniphausen dem noch lebenden jungen Grafen von Oldenburg gelassen werden, nach Abgang dessen Linie aber auch an Zerbst fallen solte. Dahero die Fürsten von Zerbst auch den Titul und das Schild von Kniphausen in ihrem Wapen führen. Andere Section, Von denen Praetensionen und streitigkeiten des Marggräfflichen Hauses Baden. Erstes Capitel/ Von des Hauses Baden Praetension auff Schwaben. ES hat Käyser Henricus III dem Graf Bertholdo zu Zähringen (von dem die Marggrafen zu Baden abstammen) die Anwartung auff das Hertzogthumb Schwaben noch bey Lebzeiten Ottonis von Suinfurt, oder des III Hertzogs in Schwaben gegeben, und zu dessen mehrern Bekräfftigung, ihme seinen am Finger gehabten Ring geschencket. Weil gedachter Käyser aber vor Ottone starb, und dessen unmündiger Sohn Käyser Henricus IV nebst dessen Fr. Mutter Agnete gleiche Affection zu obgedachtem Bertholdo Grafen zu Zähringen nicht haben mochten, so geschahe es, daß nach des Hertzog Ottonis Tod, Bertholdus übergangen, und das Hertzogthum Schwaben Rudolfo Grafen zu Reinfeld, der des Henrici IV Schwester heyrathete, gegeben wurde . Dieses nun gab Anlaß zu grosser Unruhe ; solche zu stillen gab Käyser Henricus IV gedachtem Bertholdo zur Satisfaction das Hertzogthum Cärnthen, welches vid. Imhoff not. Procer. L. 4. c. 9. §. 7. & 8. Autor des Durchl. Teutschlandes Part. 4. p. 593. Imhoff d. l. c. 11. §. 20. conf. Ost-Frießländische Praetens. auff Jevern. Gastel de Statu publ. Europ. c. n. 150. Pfanner hist. Princ. c. 10. p. 313. Autor des Staats von Anhalt. p. 85. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 27. & 31. vid. Abbas Urspergens. ad ann. 1057. Herman. Contract. ad ann. 1057 & 1060. Lambert. Schafnaburg. p. 465. Crus. L. 7. Annal. Suev. Part. 2. c. 1. p. 212. & c. 2. pr. Lambert. Schafnaburg. ad anno 1058. vid. Abbas Urspergens. d. l.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 564. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/475>, abgerufen am 25.04.2024.