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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Casus anno 1687 zur existentz kommen, so müste das reservat auch seinen Würckung haben, und sey alles das, was zum praejuditz dieses Anspruchs biß anher unter denen Fr. Schwestern passiret, hinwieder auffzuheben, und dem Fürstlichen Hause Fürstenberg, als reservat-Erben der Sultzischen Universal-Erbschafft zu zu erkennen.

Drittes Capitel/ Von der Fürsten von Fürstenberg Streitigk. mit Costnitz wegen der freyen Schiffahrt auff dem Boden-See sc.

ES hat das Fürstliche Hauß Fürstenberg von alten Zeiten her die Berechtigung der freyen Schiffahrt auff dem Boden-See, und die Marck-Gerechtigkeit bey dem Weiler Uldingen, welcher zwischen Uberlingen und Mersburg am Bodensee gelegen, und nach Costnitz und andere jenseits des Sees in der Schweitz liegende Oerter einen zimlichen starcken Korn-Handel treibet, welches aber Ihr. Fürstl. Gn. der Bischoff zu Costnitz in Streit und Hinderung ziehen wollen, da hergegen das Fürstl. Fürstenbergische Hauß die Getraide- und Wein-sperr nacher Merseburg angeordnet, darüber vor dem Käyserl. Cammer-Gericht zu Wetzlar Klage und Process entsponnen.

Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Fürstenberg Praetension auff Neuf-Chatel.

UNter denen vielen Praetendenten, welche nach der Madame de Nemours anno 1707 erfolgten Tode auff das Fürstenthum Neuf-Chatel praetension machten, war auch das Hauß Fürstenberg, sich gründend auff einige mit denen Friburgischen Inhabern von Neuf-Chatel der Erb-Folge wegen gemachten Verträge Was von Ihr. Königl. Maj. in Preussen aber allen denen, die von denen Freyburgischen oder Hochbergischen Familie ihr Recht deduciret, opponiret worden, davon ist bey des Königs in Preussen Streitigkeit wegen Neuf-Chatel weitläufftige Meldung geschehen.

Fünfftes Capitel/ Von der Fürsten zu Fürstenberg Praetension auff Wehrenwag.

WOrauff diese Praetension eigendlich beruhet, ist mir nicht bewust, es soll dieser Ort aber in Oesterreichische Gewalt gerathen seyn, das Fürstl. Hauß Fürstenberg jedoch noch einige Hoffnung haben, sein altes Recht zu seiner Zeit wieder zu erlangen.

Zehende Section, Von des Hertzogs zu Guastalla Praetensionen.

Erstes Capitel/ Von des Hertzogs zu Guastalla Praetension auff das Mantuanische.

SEit dem anno 1708 der letzte Hertzog zu Mantua mit Tode abgangen, und keine Leibes-Erben hinterlassen, so machet der Hertzog von Guastalla, als nechster Agnatus, starcke Praetension auff das Mantuanische. Dann Franciscus I. Marggraf zu Mantua, hinterließ 3 Söhne, davon der mitlere Hercules ein Geistlicher ward, die beyden andern theileten die väterliche Länder, und machten 2 besondere Linien, davon der älteste Fridericus die Mantuanische, und der jüngete Ferdinandus die Guastallische propagiret, welche letztere an-

Habet haec Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 587.
Habet haec Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 586.
vid. Petr. von Hohenhard Preußisches Neuburg 495.
Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 585.

Casus anno 1687 zur existentz kommen, so müste das reservat auch seinen Würckung haben, und sey alles das, was zum praejuditz dieses Anspruchs biß anher unter denen Fr. Schwestern passiret, hinwieder auffzuheben, und dem Fürstlichen Hause Fürstenberg, als reservat-Erben der Sultzischen Universal-Erbschafft zu zu erkennen.

Drittes Capitel/ Von der Fürsten von Fürstenberg Streitigk. mit Costnitz wegen der freyen Schiffahrt auff dem Boden-See sc.

ES hat das Fürstliche Hauß Fürstenberg von alten Zeiten her die Berechtigung der freyen Schiffahrt auff dem Boden-See, und die Marck-Gerechtigkeit bey dem Weiler Uldingen, welcher zwischen Uberlingen und Mersburg am Bodensee gelegen, und nach Costnitz und andere jenseits des Sees in der Schweitz liegende Oerter einen zimlichen starcken Korn-Handel treibet, welches aber Ihr. Fürstl. Gn. der Bischoff zu Costnitz in Streit und Hinderung ziehen wollen, da hergegen das Fürstl. Fürstenbergische Hauß die Getraide- und Wein-sperr nacher Merseburg angeordnet, darüber vor dem Käyserl. Cammer-Gericht zu Wetzlar Klage und Process entsponnen.

Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Fürstenberg Praetension auff Neuf-Chatel.

UNter denen vielen Praetendenten, welche nach der Madame de Nemours anno 1707 erfolgten Tode auff das Fürstenthum Neuf-Chatel praetension machten, war auch das Hauß Fürstenberg, sich gründend auff einige mit denen Friburgischen Inhabern von Neuf-Chatel der Erb-Folge wegen gemachten Verträge Was von Ihr. Königl. Maj. in Preussen aber allen denen, die von denen Freyburgischen oder Hochbergischen Familie ihr Recht deduciret, opponiret worden, davon ist bey des Königs in Preussen Streitigkeit wegen Neuf-Chatel weitläufftige Meldung geschehen.

Fünfftes Capitel/ Von der Fürsten zu Fürstenberg Praetension auff Wehrenwag.

WOrauff diese Praetension eigendlich beruhet, ist mir nicht bewust, es soll dieser Ort aber in Oesterreichische Gewalt gerathen seyn, das Fürstl. Hauß Fürstenberg jedoch noch einige Hoffnung haben, sein altes Recht zu seiner Zeit wieder zu erlangen.

Zehende Section, Von des Hertzogs zu Guastalla Praetensionen.

Erstes Capitel/ Von des Hertzogs zu Guastalla Praetension auff das Mantuanische.

SEit dem anno 1708 der letzte Hertzog zu Mantua mit Tode abgangen, und keine Leibes-Erben hinterlassen, so machet der Hertzog von Guastalla, als nechster Agnatus, starcke Praetension auff das Mantuanische. Dann Franciscus I. Marggraf zu Mantua, hinterließ 3 Söhne, davon der mitlere Hercules ein Geistlicher ward, die beyden andern theileten die väterliche Länder, und machten 2 besondere Linien, davon der älteste Fridericus die Mantuanische, und der jüngete Ferdinandus die Guastallische propagiret, welche letztere an-

Habet haec Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 587.
Habet haec Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 586.
vid. Petr. von Hohenhard Preußisches Neuburg 495.
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Casus anno 1687 zur existentz            kommen, so müste das reservat auch seinen Würckung haben, und sey alles das, was zum            praejuditz dieses Anspruchs biß anher unter denen Fr. Schwestern passiret, hinwieder            auffzuheben, und dem Fürstlichen Hause Fürstenberg, als reservat-Erben der Sultzischen            Universal-Erbschafft zu zu erkennen. <note place="foot">Habet haec Franckenberg im Europ.              Herold. Part. 1. p. 587.</note></p>
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[623/0534] Casus anno 1687 zur existentz kommen, so müste das reservat auch seinen Würckung haben, und sey alles das, was zum praejuditz dieses Anspruchs biß anher unter denen Fr. Schwestern passiret, hinwieder auffzuheben, und dem Fürstlichen Hause Fürstenberg, als reservat-Erben der Sultzischen Universal-Erbschafft zu zu erkennen. Drittes Capitel/ Von der Fürsten von Fürstenberg Streitigk. mit Costnitz wegen der freyen Schiffahrt auff dem Boden-See sc. ES hat das Fürstliche Hauß Fürstenberg von alten Zeiten her die Berechtigung der freyen Schiffahrt auff dem Boden-See, und die Marck-Gerechtigkeit bey dem Weiler Uldingen, welcher zwischen Uberlingen und Mersburg am Bodensee gelegen, und nach Costnitz und andere jenseits des Sees in der Schweitz liegende Oerter einen zimlichen starcken Korn-Handel treibet, welches aber Ihr. Fürstl. Gn. der Bischoff zu Costnitz in Streit und Hinderung ziehen wollen, da hergegen das Fürstl. Fürstenbergische Hauß die Getraide- und Wein-sperr nacher Merseburg angeordnet, darüber vor dem Käyserl. Cammer-Gericht zu Wetzlar Klage und Process entsponnen. Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Fürstenberg Praetension auff Neuf-Chatel. UNter denen vielen Praetendenten, welche nach der Madame de Nemours anno 1707 erfolgten Tode auff das Fürstenthum Neuf-Chatel praetension machten, war auch das Hauß Fürstenberg, sich gründend auff einige mit denen Friburgischen Inhabern von Neuf-Chatel der Erb-Folge wegen gemachten Verträge Was von Ihr. Königl. Maj. in Preussen aber allen denen, die von denen Freyburgischen oder Hochbergischen Familie ihr Recht deduciret, opponiret worden, davon ist bey des Königs in Preussen Streitigkeit wegen Neuf-Chatel weitläufftige Meldung geschehen. Fünfftes Capitel/ Von der Fürsten zu Fürstenberg Praetension auff Wehrenwag. WOrauff diese Praetension eigendlich beruhet, ist mir nicht bewust, es soll dieser Ort aber in Oesterreichische Gewalt gerathen seyn, das Fürstl. Hauß Fürstenberg jedoch noch einige Hoffnung haben, sein altes Recht zu seiner Zeit wieder zu erlangen. Zehende Section, Von des Hertzogs zu Guastalla Praetensionen. Erstes Capitel/ Von des Hertzogs zu Guastalla Praetension auff das Mantuanische. SEit dem anno 1708 der letzte Hertzog zu Mantua mit Tode abgangen, und keine Leibes-Erben hinterlassen, so machet der Hertzog von Guastalla, als nechster Agnatus, starcke Praetension auff das Mantuanische. Dann Franciscus I. Marggraf zu Mantua, hinterließ 3 Söhne, davon der mitlere Hercules ein Geistlicher ward, die beyden andern theileten die väterliche Länder, und machten 2 besondere Linien, davon der älteste Fridericus die Mantuanische, und der jüngete Ferdinandus die Guastallische propagiret, welche letztere an- Habet haec Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 587. Habet haec Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 586. vid. Petr. von Hohenhard Preußisches Neuburg 495. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 585.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 623. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/534>, abgerufen am 19.04.2024.