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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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vico von Savoyen, vor König und Königin erkandt, und zu Nicosia öffentlich gekröhnet worden.

III. Daß gedachte Charlotta dieses ihr Reich nicht allein ihrem Gemahl, und nachdem ihrer Vater Schwester, Anna, sondern auch nach dieser ihrem Tode, ihrem Vetter, Hertzog Carolo II zu Savoyen, und dessen Nachkommen geschencket.

IV. Daß offtgedachte Königin Charlotta zum Uberfluß auch vorgemeldeten Carolum II an Sohnes statt angenommen, und zum Erben eingesetzet hätte.

Der Erfolg und itzige Zustand. Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen hatte anno 1601 Hoffnung diese Insul durch Hülffe des Ertz-Bischoffs zu Nicosia zu erhalten, wie die Sache aber anno 1608 offenbahr wurde, muste sich der Ertz-Bischoff mit der Flucht salviren . In Ansehung dieser Praetension ließ auch Hertzog Victor Amadaeus zu Savoyen anno 1633 die Hertzogliche offene Crone in eine Königliche geschlossene Crone an seinem Wapen verändern, und sich mit dem Titul Ihr. Königlichen Hoheit, oder Son Altesse Royale beehren, zu dessen Behauptung damahls ein besonderes Scriptum zu Turin heraus kam. Weil dieses alles aber ohne Vorbewust des Käysers Ferdinandi III geschahe, so befahl derselbe allen Reichs-Collegiis, dem Hertzoge zu Savoyen solches Praedicat nicht zu geben, biß endlich der itzt regierende Hertzog Victor Amadaeus II von Ihr. Käyserl. Maj. Leopoldo anno 1690, wegen geschlossener Alliantz wider Franckreich und gezahlten 100000 fl. an die. Käyserl. Cammer, die Confirmation desselben erhalten ; welches Praedicat denen Hertzogen jedoch von der Republic Venedig nicht gegeben wird. Sonst führet das Hauß Savoyen zu Conservirung ihres Anspruchs auch noch biß diese Stunde das Wapen und den Titul von Cypern ; wiewohl ebenfalls nicht ohne contradiction der Venetianer.

Funffzehendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Königreiche Jerusalem und Armenien.

DIese Praetension rühret her von der Cyperschen Succession, davon in vorhergehendem Cap. gehandelt worden, sintemahlen die Könige in Cypern auff Jerusalem und Armenien Anspruch gehabt, und den Titul davon geführet; dahero auch die Hertzoge zu Savoyen nebst dem Cyperschen das Wapen nicht allein von Jerusalem, sondern auch Armenien angenommen.

Zwey und dreyßigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürst- und Gräfflichen Hauses Schwartzburg.

Von der Streitigkeit/ so dieses Hauß mit dem Hause Sachsen wegen der Landes-Fürstl. Hoheit hat/ ist bey des Hauses Sachsen Praetens. bereits Meldung geschehen.

Erstes Capitel/ Von des Hauses Schwartzburg Praetension auff die Herrschafften Lohra und Klettenburg in der Grafschafft Hohenstein/ oder ein AEquiualent davor.

ES ist anno 1433 zwischen den 3 Gräfflichen Häusern Schwartzburg, Stollberberg und Honstein eine Erb-Verbrüderung auffgerichtet worden, dergestalt, daß

Spener. in hist. Insign. d. §. 3.
vid. Ludolff Schaubühne der Welt Tom. 2. ad ann. 1633. c. 1. §. 16. Mercure Franccois Tom. 19. p. 663. Limnae Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. 14. p. 914.
sub Titulo: Trattato del Titolo Regio dovuto alla Serenissima Casa di Savoja &c.
teste Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 713.
vid. infra der Republ. Venedig Praetens. auff Cypern.
vid. Becmann. Not. dign. Illustr. Diss. 1. c. 1. §. 13. Spener hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 3. & 39.
vid. infr. Venetianische Praetens. auff Cypern.
vid. Spener hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 3. & 5.
[unleserliches Material] Spener d. l. §. 3. & c. 58. §. 24. in fin.
Spener d. c. 83. §. 5.
Pactum successorium extat ap. Ahasv. Fritsch. in Not. ad Limnae. L. 4. c. 8. p. 140.

vico von Savoyen, vor König und Königin erkandt, und zu Nicosia öffentlich gekröhnet worden.

III. Daß gedachte Charlotta dieses ihr Reich nicht allein ihrem Gemahl, und nachdem ihrer Vater Schwester, Anna, sondern auch nach dieser ihrem Tode, ihrem Vetter, Hertzog Carolo II zu Savoyen, und dessen Nachkommen geschencket.

IV. Daß offtgedachte Königin Charlotta zum Uberfluß auch vorgemeldeten Carolum II an Sohnes statt angenommen, und zum Erben eingesetzet hätte.

Der Erfolg und itzige Zustand. Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen hatte anno 1601 Hoffnung diese Insul durch Hülffe des Ertz-Bischoffs zu Nicosia zu erhalten, wie die Sache aber anno 1608 offenbahr wurde, muste sich der Ertz-Bischoff mit der Flucht salviren . In Ansehung dieser Praetension ließ auch Hertzog Victor Amadaeus zu Savoyen anno 1633 die Hertzogliche offene Crone in eine Königliche geschlossene Crone an seinem Wapen verändern, und sich mit dem Titul Ihr. Königlichen Hoheit, oder Son Altesse Royale beehren, zu dessen Behauptung damahls ein besonderes Scriptum zu Turin heraus kam. Weil dieses alles aber ohne Vorbewust des Käysers Ferdinandi III geschahe, so befahl derselbe allen Reichs-Collegiis, dem Hertzoge zu Savoyen solches Praedicat nicht zu geben, biß endlich der itzt regierende Hertzog Victor Amadaeus II von Ihr. Käyserl. Maj. Leopoldo anno 1690, wegen geschlossener Alliantz wider Franckreich und gezahlten 100000 fl. an die. Käyserl. Cammer, die Confirmation desselben erhalten ; welches Praedicat denen Hertzogen jedoch von der Republic Venedig nicht gegeben wird. Sonst führet das Hauß Savoyen zu Conservirung ihres Anspruchs auch noch biß diese Stunde das Wapen und den Titul von Cypern ; wiewohl ebenfalls nicht ohne contradiction der Venetianer.

Funffzehendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Königreiche Jerusalem und Armenien.

DIese Praetension rühret her von der Cyperschen Succession, davon in vorhergehendem Cap. gehandelt worden, sintemahlen die Könige in Cypern auff Jerusalem und Armenien Anspruch gehabt, und den Titul davon geführet; dahero auch die Hertzoge zu Savoyen nebst dem Cyperschen das Wapen nicht allein von Jerusalem, sondern auch Armenien angenommen.

Zwey und dreyßigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürst- und Gräfflichen Hauses Schwartzburg.

Von der Streitigkeit/ so dieses Hauß mit dem Hause Sachsen wegen der Landes-Fürstl. Hoheit hat/ ist bey des Hauses Sachsen Praetens. bereits Meldung geschehen.

Erstes Capitel/ Von des Hauses Schwartzburg Praetension auff die Herrschafften Lohra und Klettenburg in der Grafschafft Hohenstein/ oder ein AEquiualent davor.

ES ist anno 1433 zwischen den 3 Gräfflichen Häusern Schwartzburg, Stollberberg und Honstein eine Erb-Verbrüderung auffgerichtet worden, dergestalt, daß

Spener. in hist. Insign. d. §. 3.
vid. Ludolff Schaubühne der Welt Tom. 2. ad ann. 1633. c. 1. §. 16. Mercure Françcois Tom. 19. p. 663. Limnae Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. 14. p. 914.
sub Titulo: Trattato del Titolo Regio dovuto alla Serenissima Casa di Savoja &c.
teste Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 713.
vid. infra der Republ. Venedig Praetens. auff Cypern.
vid. Becmann. Not. dign. Illustr. Diss. 1. c. 1. §. 13. Spener hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 3. & 39.
vid. infr. Venetianische Praetens. auff Cypern.
vid. Spener hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 3. & 5.
[unleserliches Material] Spener d. l. §. 3. & c. 58. §. 24. in fin.
Spener d. c. 83. §. 5.
Pactum successorium extat ap. Ahasv. Fritsch. in Not. ad Limnae. L. 4. c. 8. p. 140.
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        <p>III. Daß gedachte Charlotta dieses ihr Reich nicht allein ihrem Gemahl, und nachdem ihrer            Vater Schwester, Anna, sondern auch nach dieser ihrem Tode, ihrem Vetter, Hertzog Carolo            II zu Savoyen, und dessen Nachkommen geschencket.</p>
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        <p>Funffzehendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Königreiche            Jerusalem und Armenien.</p>
        <p>DIese Praetension rühret her von der Cyperschen Succession, davon in vorhergehendem Cap.            gehandelt worden, sintemahlen die Könige in Cypern auff Jerusalem und Armenien Anspruch            gehabt, und den Titul davon geführet; <note place="foot">vid. Spener hist. Insign. L. 1.              c. 83. §. 3. &amp; 5.</note> dahero auch die Hertzoge zu Savoyen nebst dem Cyperschen            das Wapen nicht allein von Jerusalem, <note place="foot"><gap reason="illegible"/> Spener d. l. §. 3. &amp; c.              58. §. 24. in fin.</note> sondern auch Armenien angenommen. <note place="foot">Spener d.              c. 83. §. 5.</note></p>
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[797/0708] vico von Savoyen, vor König und Königin erkandt, und zu Nicosia öffentlich gekröhnet worden. III. Daß gedachte Charlotta dieses ihr Reich nicht allein ihrem Gemahl, und nachdem ihrer Vater Schwester, Anna, sondern auch nach dieser ihrem Tode, ihrem Vetter, Hertzog Carolo II zu Savoyen, und dessen Nachkommen geschencket. IV. Daß offtgedachte Königin Charlotta zum Uberfluß auch vorgemeldeten Carolum II an Sohnes statt angenommen, und zum Erben eingesetzet hätte. Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen hatte anno 1601 Hoffnung diese Insul durch Hülffe des Ertz-Bischoffs zu Nicosia zu erhalten, wie die Sache aber anno 1608 offenbahr wurde, muste sich der Ertz-Bischoff mit der Flucht salviren . In Ansehung dieser Praetension ließ auch Hertzog Victor Amadaeus zu Savoyen anno 1633 die Hertzogliche offene Crone in eine Königliche geschlossene Crone an seinem Wapen verändern, und sich mit dem Titul Ihr. Königlichen Hoheit, oder Son Altesse Royale beehren, zu dessen Behauptung damahls ein besonderes Scriptum zu Turin heraus kam. Weil dieses alles aber ohne Vorbewust des Käysers Ferdinandi III geschahe, so befahl derselbe allen Reichs-Collegiis, dem Hertzoge zu Savoyen solches Praedicat nicht zu geben, biß endlich der itzt regierende Hertzog Victor Amadaeus II von Ihr. Käyserl. Maj. Leopoldo anno 1690, wegen geschlossener Alliantz wider Franckreich und gezahlten 100000 fl. an die. Käyserl. Cammer, die Confirmation desselben erhalten ; welches Praedicat denen Hertzogen jedoch von der Republic Venedig nicht gegeben wird. Sonst führet das Hauß Savoyen zu Conservirung ihres Anspruchs auch noch biß diese Stunde das Wapen und den Titul von Cypern ; wiewohl ebenfalls nicht ohne contradiction der Venetianer. Der Erfolg und itzige Zustand. Funffzehendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Königreiche Jerusalem und Armenien. DIese Praetension rühret her von der Cyperschen Succession, davon in vorhergehendem Cap. gehandelt worden, sintemahlen die Könige in Cypern auff Jerusalem und Armenien Anspruch gehabt, und den Titul davon geführet; dahero auch die Hertzoge zu Savoyen nebst dem Cyperschen das Wapen nicht allein von Jerusalem, sondern auch Armenien angenommen. Zwey und dreyßigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürst- und Gräfflichen Hauses Schwartzburg. Von der Streitigkeit/ so dieses Hauß mit dem Hause Sachsen wegen der Landes-Fürstl. Hoheit hat/ ist bey des Hauses Sachsen Praetens. bereits Meldung geschehen. Erstes Capitel/ Von des Hauses Schwartzburg Praetension auff die Herrschafften Lohra und Klettenburg in der Grafschafft Hohenstein/ oder ein AEquiualent davor. ES ist anno 1433 zwischen den 3 Gräfflichen Häusern Schwartzburg, Stollberberg und Honstein eine Erb-Verbrüderung auffgerichtet worden, dergestalt, daß Spener. in hist. Insign. d. §. 3. vid. Ludolff Schaubühne der Welt Tom. 2. ad ann. 1633. c. 1. §. 16. Mercure Françcois Tom. 19. p. 663. Limnae Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. 14. p. 914. sub Titulo: Trattato del Titolo Regio dovuto alla Serenissima Casa di Savoja &c. teste Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 713. vid. infra der Republ. Venedig Praetens. auff Cypern. vid. Becmann. Not. dign. Illustr. Diss. 1. c. 1. §. 13. Spener hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 3. & 39. vid. infr. Venetianische Praetens. auff Cypern. vid. Spener hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 3. & 5. _ Spener d. l. §. 3. & c. 58. §. 24. in fin. Spener d. c. 83. §. 5. Pactum successorium extat ap. Ahasv. Fritsch. in Not. ad Limnae. L. 4. c. 8. p. 140.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 797. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/708>, abgerufen am 19.04.2024.