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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.

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liefert einen neuen Beweis dafür, daß ohne strenge, wissenschaft-
liche Ordnung und speciell ohne Unterscheidung von gelehrter und
wirthschaftlicher, von Vor- und Fachbildung, die Behandlung auch
ganz bekannter Stoffe kein recht faßbares Resultat ergeben kann.
Uebrigens wird selbst der Fachkundigste aus der geschmackvollen
Bearbeitung viel lernen. Fehlt das Inhaltsverzeichniß, weil das
System fehlt? Wir sind namentlich auf den Band gespannt, der
England behandeln wird. Das Verständniß des englischen Bil-
dungswesens wird von jetzt an der Prüfstein für das Verständniß
des Bildungswesens überhaupt bleiben; erst bei England erkennt
man, daß ein Nebeneinanderstellen noch sehr weit von einer
Vergleichung entfernt ist. --

-- Wir haben uns entschlossen, die Darstellung des Allgemeinen
Bildungswesens äußerlich von der der Elementar- und Berufsbil-
dung zu scheiden. Es wird das wohl der Einheit des Gedankens
keinen Eintrag thun. Aber die Presse forderte ihre eigene Behand-
lung und wir möchten viel lieber im Interesse der Sache wünschen,
daß unsere Leser in dieser äußeren Scheidung das Gefühl des in-
neren Zusammenhanges, als bei äußerer Verbindung das der in-
neren Entfremdung beider Theile mit sich nähmen.

Wien, Ende 1867.

Dr. L. Stein.

liefert einen neuen Beweis dafür, daß ohne ſtrenge, wiſſenſchaft-
liche Ordnung und ſpeciell ohne Unterſcheidung von gelehrter und
wirthſchaftlicher, von Vor- und Fachbildung, die Behandlung auch
ganz bekannter Stoffe kein recht faßbares Reſultat ergeben kann.
Uebrigens wird ſelbſt der Fachkundigſte aus der geſchmackvollen
Bearbeitung viel lernen. Fehlt das Inhaltsverzeichniß, weil das
Syſtem fehlt? Wir ſind namentlich auf den Band geſpannt, der
England behandeln wird. Das Verſtändniß des engliſchen Bil-
dungsweſens wird von jetzt an der Prüfſtein für das Verſtändniß
des Bildungsweſens überhaupt bleiben; erſt bei England erkennt
man, daß ein Nebeneinanderſtellen noch ſehr weit von einer
Vergleichung entfernt iſt. —

— Wir haben uns entſchloſſen, die Darſtellung des Allgemeinen
Bildungsweſens äußerlich von der der Elementar- und Berufsbil-
dung zu ſcheiden. Es wird das wohl der Einheit des Gedankens
keinen Eintrag thun. Aber die Preſſe forderte ihre eigene Behand-
lung und wir möchten viel lieber im Intereſſe der Sache wünſchen,
daß unſere Leſer in dieſer äußeren Scheidung das Gefühl des in-
neren Zuſammenhanges, als bei äußerer Verbindung das der in-
neren Entfremdung beider Theile mit ſich nähmen.

Wien, Ende 1867.

Dr. L. Stein.

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[X/0016] liefert einen neuen Beweis dafür, daß ohne ſtrenge, wiſſenſchaft- liche Ordnung und ſpeciell ohne Unterſcheidung von gelehrter und wirthſchaftlicher, von Vor- und Fachbildung, die Behandlung auch ganz bekannter Stoffe kein recht faßbares Reſultat ergeben kann. Uebrigens wird ſelbſt der Fachkundigſte aus der geſchmackvollen Bearbeitung viel lernen. Fehlt das Inhaltsverzeichniß, weil das Syſtem fehlt? Wir ſind namentlich auf den Band geſpannt, der England behandeln wird. Das Verſtändniß des engliſchen Bil- dungsweſens wird von jetzt an der Prüfſtein für das Verſtändniß des Bildungsweſens überhaupt bleiben; erſt bei England erkennt man, daß ein Nebeneinanderſtellen noch ſehr weit von einer Vergleichung entfernt iſt. — — Wir haben uns entſchloſſen, die Darſtellung des Allgemeinen Bildungsweſens äußerlich von der der Elementar- und Berufsbil- dung zu ſcheiden. Es wird das wohl der Einheit des Gedankens keinen Eintrag thun. Aber die Preſſe forderte ihre eigene Behand- lung und wir möchten viel lieber im Intereſſe der Sache wünſchen, daß unſere Leſer in dieſer äußeren Scheidung das Gefühl des in- neren Zuſammenhanges, als bei äußerer Verbindung das der in- neren Entfremdung beider Theile mit ſich nähmen. Wien, Ende 1867. Dr. L. Stein.

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868, S. X. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre05_1868/16>, abgerufen am 29.03.2024.