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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845.

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("Loyalität"), nämlich danach, ob er die vom Staate anver¬
trauten Rechte dem Willen, d. h. Gesetzen des Staates gemäß
genießt und verwaltet.

Unter dem Regime des Bürgerthums fallen die Arbeiten¬
den stets den Besitzenden, d. h. denen, welche irgend ein
Staatsgut (und alles Besitzbare ist Staatsgut, gehört dem
Staate und ist nur Lehen der Einzelnen) zu ihrer Verfügung
haben, besonders Geld und Gut, also den Capitalisten in die
Hände. Es kann der Arbeiter seine Arbeit nicht verwerthen
nach dem Maaße des Werthes, welchen sie für den Genießenden
hat. "Die Arbeit wird schlecht bezahlt!" Den größten Ge¬
winn hat der Capitalist davon. -- Gut und mehr als gut
werden nur die Arbeiten derjenigen bezahlt, welche den Glanz
und die Herrschaft des Staates erhöhen, die Arbeiten hoher
Staatsdiener. Der Staat bezahlt gut, damit seine "guten
Bürger", die Besitzenden, ohne Gefahr schlecht bezahlen kön¬
nen; er sichert sich seine Diener, aus welchen er für die "guten
Bürger" eine Schutzmacht, eine "Polizei" (zur Polizei gehören
Soldaten, Beamten aller Art, z. B. die der Justiz, Erziehung
u. s. w., kurz die ganze "Staatsmaschine") bildet, durch gute
Bezahlung, und die "guten Bürger" entrichten gern hohe
Abgaben an ihn, um desto niedrigere ihren Arbeitern zu leisten.

Aber die Classe der Arbeiter bleibt, weil in dem, was
sie wesentlich sind, ungeschützt (denn nicht als Arbeiter genie¬
ßen sie den Staatsschutz, sondern als seine Unterthanen haben
sie einen Mitgenuß von der Polizei, einen sogenannten Rechts¬
schutz), eine diesem Staate, diesem Staate der Besitzenden,
diesem "Bürgerkönigthum", feindliche Macht. Ihr Princip,
die Arbeit, ist nicht seinem Werthe nach anerkannt: es wird
ausgebeutet, eine Kriegsbeute der Besitzenden, der Feinde.

(„Loyalität“), nämlich danach, ob er die vom Staate anver¬
trauten Rechte dem Willen, d. h. Geſetzen des Staates gemäß
genießt und verwaltet.

Unter dem Regime des Bürgerthums fallen die Arbeiten¬
den ſtets den Beſitzenden, d. h. denen, welche irgend ein
Staatsgut (und alles Beſitzbare iſt Staatsgut, gehört dem
Staate und iſt nur Lehen der Einzelnen) zu ihrer Verfügung
haben, beſonders Geld und Gut, alſo den Capitaliſten in die
Hände. Es kann der Arbeiter ſeine Arbeit nicht verwerthen
nach dem Maaße des Werthes, welchen ſie für den Genießenden
hat. „Die Arbeit wird ſchlecht bezahlt!“ Den größten Ge¬
winn hat der Capitaliſt davon. — Gut und mehr als gut
werden nur die Arbeiten derjenigen bezahlt, welche den Glanz
und die Herrſchaft des Staates erhöhen, die Arbeiten hoher
Staatsdiener. Der Staat bezahlt gut, damit ſeine „guten
Bürger“, die Beſitzenden, ohne Gefahr ſchlecht bezahlen kön¬
nen; er ſichert ſich ſeine Diener, aus welchen er für die „guten
Bürger“ eine Schutzmacht, eine „Polizei“ (zur Polizei gehören
Soldaten, Beamten aller Art, z. B. die der Juſtiz, Erziehung
u. ſ. w., kurz die ganze „Staatsmaſchine“) bildet, durch gute
Bezahlung, und die „guten Bürger“ entrichten gern hohe
Abgaben an ihn, um deſto niedrigere ihren Arbeitern zu leiſten.

Aber die Claſſe der Arbeiter bleibt, weil in dem, was
ſie weſentlich ſind, ungeſchützt (denn nicht als Arbeiter genie¬
ßen ſie den Staatsſchutz, ſondern als ſeine Unterthanen haben
ſie einen Mitgenuß von der Polizei, einen ſogenannten Rechts¬
ſchutz), eine dieſem Staate, dieſem Staate der Beſitzenden,
dieſem „Bürgerkönigthum“, feindliche Macht. Ihr Princip,
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ausgebeutet, eine Kriegsbeute der Beſitzenden, der Feinde.

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[152/0160] („Loyalität“), nämlich danach, ob er die vom Staate anver¬ trauten Rechte dem Willen, d. h. Geſetzen des Staates gemäß genießt und verwaltet. Unter dem Regime des Bürgerthums fallen die Arbeiten¬ den ſtets den Beſitzenden, d. h. denen, welche irgend ein Staatsgut (und alles Beſitzbare iſt Staatsgut, gehört dem Staate und iſt nur Lehen der Einzelnen) zu ihrer Verfügung haben, beſonders Geld und Gut, alſo den Capitaliſten in die Hände. Es kann der Arbeiter ſeine Arbeit nicht verwerthen nach dem Maaße des Werthes, welchen ſie für den Genießenden hat. „Die Arbeit wird ſchlecht bezahlt!“ Den größten Ge¬ winn hat der Capitaliſt davon. — Gut und mehr als gut werden nur die Arbeiten derjenigen bezahlt, welche den Glanz und die Herrſchaft des Staates erhöhen, die Arbeiten hoher Staatsdiener. Der Staat bezahlt gut, damit ſeine „guten Bürger“, die Beſitzenden, ohne Gefahr ſchlecht bezahlen kön¬ nen; er ſichert ſich ſeine Diener, aus welchen er für die „guten Bürger“ eine Schutzmacht, eine „Polizei“ (zur Polizei gehören Soldaten, Beamten aller Art, z. B. die der Juſtiz, Erziehung u. ſ. w., kurz die ganze „Staatsmaſchine“) bildet, durch gute Bezahlung, und die „guten Bürger“ entrichten gern hohe Abgaben an ihn, um deſto niedrigere ihren Arbeitern zu leiſten. Aber die Claſſe der Arbeiter bleibt, weil in dem, was ſie weſentlich ſind, ungeſchützt (denn nicht als Arbeiter genie¬ ßen ſie den Staatsſchutz, ſondern als ſeine Unterthanen haben ſie einen Mitgenuß von der Polizei, einen ſogenannten Rechts¬ ſchutz), eine dieſem Staate, dieſem Staate der Beſitzenden, dieſem „Bürgerkönigthum“, feindliche Macht. Ihr Princip, die Arbeit, iſt nicht ſeinem Werthe nach anerkannt: es wird ausgebeutet, eine Kriegsbeute der Beſitzenden, der Feinde.

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Zitationshilfe: Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/160>, abgerufen am 16.04.2024.