Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.

Bild:
<< vorherige Seite
Polirer und arbeitende Gesellen. Gunst genug, wir
danken Meister und Gesellen.
Fremder. Mit Gunst, daß ich bei der ehrbaren Gesellen
Anschlag an- und vortreten mag. Mit Gunst, daß ich
mit meinem Fuß auf des ehrbaren Meisters ehrbare Be-
förderung mag niedertreten.
Mit Gunst, daß ich meinen Hammer und Kelle auf des
Meisters ehrbare Beförderung mag auftragen.
Mit Gunst, daß ich auf des Meisters ehrbarer Beförderung
bei der ehrbaren Gesellschaft meinen Hammer und Kelle
mag niederlegen.
Mit Gunst, daß ich auf des Meisters ehrbarer Beförderung
bei der ehrbaren Gesellschaft meinen Hammer und Kelle
mag wieder aufnehmen und mit anschlagen.
Mit Gunst, daß ich mit der ehrbaren Gesellschaft acht
oder vierzehn Tage mag arbeiten, einen ehrlichen Thaler
verdienen und wieder verzehren, auf des Meisters ehrbare
Beförderung, ohne der ehrbaren Gesellschaft Schaden,
nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit, also mit
Gunst, ich bitte um ehrbare Anweisung. (Nun weis't
ihm der Polir seinen Platz an.)

Gruß und Examen bei der ersten Auflage.

Der Fremde, bei dem Eintreten in die Stube des versam-
melten Handwerks:

Mit Gunst, daß ich meinen ehrlichen Eintritt nehmen mag
vor ehrbare Meister, ehrbare Altgesellen, ehrbare Kassen-
gesellen, wie sie hier vor offener Lade und Büchse versammelt
sind. Mit Gunst, das ehrbare Handwerk der Maurer in
der Stadt N. N. läßt das ehrbare Handwerk und Alle, die
ihm zugethan und gemäß sind, ganz freundlich grüßen.
Altgesell. Mit Gunst, was ist sein Begehr?
Fremder Gesell. Mein Begehr ist, daß Sie meinen ehr-
lichen Namen in das ehrbare Brüderschaftsbuch einschrei-
ben, wo andere ehrbare Gesellen mit ihren ehrlichen
Namen geschrieben stehen, also mit Gunst!
Polirer und arbeitende Geſellen. Gunſt genug, wir
danken Meiſter und Geſellen.
Fremder. Mit Gunſt, daß ich bei der ehrbaren Geſellen
Anſchlag an- und vortreten mag. Mit Gunſt, daß ich
mit meinem Fuß auf des ehrbaren Meiſters ehrbare Be-
förderung mag niedertreten.
Mit Gunſt, daß ich meinen Hammer und Kelle auf des
Meiſters ehrbare Beförderung mag auftragen.
Mit Gunſt, daß ich auf des Meiſters ehrbarer Beförderung
bei der ehrbaren Geſellſchaft meinen Hammer und Kelle
mag niederlegen.
Mit Gunſt, daß ich auf des Meiſters ehrbarer Beförderung
bei der ehrbaren Geſellſchaft meinen Hammer und Kelle
mag wieder aufnehmen und mit anſchlagen.
Mit Gunſt, daß ich mit der ehrbaren Geſellſchaft acht
oder vierzehn Tage mag arbeiten, einen ehrlichen Thaler
verdienen und wieder verzehren, auf des Meiſters ehrbare
Beförderung, ohne der ehrbaren Geſellſchaft Schaden,
nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit, alſo mit
Gunſt, ich bitte um ehrbare Anweiſung. (Nun weiſ’t
ihm der Polir ſeinen Platz an.)

Gruß und Examen bei der erſten Auflage.

Der Fremde, bei dem Eintreten in die Stube des verſam-
melten Handwerks:

Mit Gunſt, daß ich meinen ehrlichen Eintritt nehmen mag
vor ehrbare Meiſter, ehrbare Altgeſellen, ehrbare Kaſſen-
geſellen, wie ſie hier vor offener Lade und Büchſe verſammelt
ſind. Mit Gunſt, das ehrbare Handwerk der Maurer in
der Stadt N. N. läßt das ehrbare Handwerk und Alle, die
ihm zugethan und gemäß ſind, ganz freundlich grüßen.
Altgeſell. Mit Gunſt, was iſt ſein Begehr?
Fremder Geſell. Mein Begehr iſt, daß Sie meinen ehr-
lichen Namen in das ehrbare Brüderſchaftsbuch einſchrei-
ben, wo andere ehrbare Geſellen mit ihren ehrlichen
Namen geſchrieben ſtehen, alſo mit Gunſt!
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <pb facs="#f0066" n="56"/>
            <list>
              <item><hi rendition="#g">Polirer und arbeitende Ge&#x017F;ellen</hi>. Gun&#x017F;t genug, wir<lb/>
danken Mei&#x017F;ter und Ge&#x017F;ellen.</item><lb/>
              <item><hi rendition="#g">Fremder</hi>. Mit Gun&#x017F;t, daß ich bei der ehrbaren Ge&#x017F;ellen<lb/>
An&#x017F;chlag an- und vortreten mag. Mit Gun&#x017F;t, daß ich<lb/>
mit meinem Fuß auf des ehrbaren Mei&#x017F;ters ehrbare Be-<lb/>
förderung mag niedertreten.<lb/><list><item>Mit Gun&#x017F;t, daß ich meinen Hammer und Kelle auf des<lb/>
Mei&#x017F;ters ehrbare Beförderung mag auftragen.</item><lb/><item>Mit Gun&#x017F;t, daß ich auf des Mei&#x017F;ters ehrbarer Beförderung<lb/>
bei der ehrbaren Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft meinen Hammer und Kelle<lb/>
mag niederlegen.</item><lb/><item>Mit Gun&#x017F;t, daß ich auf des Mei&#x017F;ters ehrbarer Beförderung<lb/>
bei der ehrbaren Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft meinen Hammer und Kelle<lb/>
mag wieder aufnehmen und mit an&#x017F;chlagen.</item><lb/><item>Mit Gun&#x017F;t, daß ich mit der ehrbaren Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft acht<lb/>
oder vierzehn Tage mag arbeiten, einen ehrlichen Thaler<lb/>
verdienen und wieder verzehren, auf des Mei&#x017F;ters ehrbare<lb/>
Beförderung, ohne der ehrbaren Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft Schaden,<lb/>
nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit, al&#x017F;o mit<lb/>
Gun&#x017F;t, ich bitte um ehrbare Anwei&#x017F;ung. (Nun wei&#x017F;&#x2019;t<lb/>
ihm der Polir &#x017F;einen Platz an.)</item></list></item>
            </list>
          </div><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
          <div n="3">
            <head><hi rendition="#g">Gruß und Examen bei der er&#x017F;ten Auflage</hi>.</head><lb/>
            <p><hi rendition="#g">Der Fremde</hi>, bei dem Eintreten in die Stube des ver&#x017F;am-<lb/>
melten Handwerks:</p><lb/>
            <list>
              <item>Mit Gun&#x017F;t, daß ich meinen ehrlichen Eintritt nehmen mag<lb/>
vor ehrbare Mei&#x017F;ter, ehrbare Altge&#x017F;ellen, ehrbare Ka&#x017F;&#x017F;en-<lb/>
ge&#x017F;ellen, wie &#x017F;ie hier vor offener Lade und Büch&#x017F;e ver&#x017F;ammelt<lb/>
&#x017F;ind. Mit Gun&#x017F;t, das ehrbare Handwerk der Maurer in<lb/>
der Stadt <hi rendition="#aq">N. N.</hi> läßt das ehrbare Handwerk und Alle, die<lb/>
ihm zugethan und gemäß &#x017F;ind, ganz freundlich grüßen.</item><lb/>
              <item><hi rendition="#g">Altge&#x017F;ell</hi>. Mit Gun&#x017F;t, was i&#x017F;t &#x017F;ein Begehr?</item><lb/>
              <item><hi rendition="#g">Fremder Ge&#x017F;ell</hi>. Mein Begehr i&#x017F;t, daß Sie meinen ehr-<lb/>
lichen Namen in das ehrbare Brüder&#x017F;chaftsbuch ein&#x017F;chrei-<lb/>
ben, wo andere ehrbare Ge&#x017F;ellen mit ihren ehrlichen<lb/>
Namen ge&#x017F;chrieben &#x017F;tehen, al&#x017F;o mit Gun&#x017F;t!</item>
            </list><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[56/0066] Polirer und arbeitende Geſellen. Gunſt genug, wir danken Meiſter und Geſellen. Fremder. Mit Gunſt, daß ich bei der ehrbaren Geſellen Anſchlag an- und vortreten mag. Mit Gunſt, daß ich mit meinem Fuß auf des ehrbaren Meiſters ehrbare Be- förderung mag niedertreten. Mit Gunſt, daß ich meinen Hammer und Kelle auf des Meiſters ehrbare Beförderung mag auftragen. Mit Gunſt, daß ich auf des Meiſters ehrbarer Beförderung bei der ehrbaren Geſellſchaft meinen Hammer und Kelle mag niederlegen. Mit Gunſt, daß ich auf des Meiſters ehrbarer Beförderung bei der ehrbaren Geſellſchaft meinen Hammer und Kelle mag wieder aufnehmen und mit anſchlagen. Mit Gunſt, daß ich mit der ehrbaren Geſellſchaft acht oder vierzehn Tage mag arbeiten, einen ehrlichen Thaler verdienen und wieder verzehren, auf des Meiſters ehrbare Beförderung, ohne der ehrbaren Geſellſchaft Schaden, nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit, alſo mit Gunſt, ich bitte um ehrbare Anweiſung. (Nun weiſ’t ihm der Polir ſeinen Platz an.) Gruß und Examen bei der erſten Auflage. Der Fremde, bei dem Eintreten in die Stube des verſam- melten Handwerks: Mit Gunſt, daß ich meinen ehrlichen Eintritt nehmen mag vor ehrbare Meiſter, ehrbare Altgeſellen, ehrbare Kaſſen- geſellen, wie ſie hier vor offener Lade und Büchſe verſammelt ſind. Mit Gunſt, das ehrbare Handwerk der Maurer in der Stadt N. N. läßt das ehrbare Handwerk und Alle, die ihm zugethan und gemäß ſind, ganz freundlich grüßen. Altgeſell. Mit Gunſt, was iſt ſein Begehr? Fremder Geſell. Mein Begehr iſt, daß Sie meinen ehr- lichen Namen in das ehrbare Brüderſchaftsbuch einſchrei- ben, wo andere ehrbare Geſellen mit ihren ehrlichen Namen geſchrieben ſtehen, alſo mit Gunſt!

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/stock_gesellenwesen_1844
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/stock_gesellenwesen_1844/66
Zitationshilfe: Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stock_gesellenwesen_1844/66>, abgerufen am 18.04.2024.