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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Handarbeiten.
großer Wichtigkeit, wie es geschieht, indem der schlechte Ertrag schlecht gepflüg-
ter Felder einen weit größern Verlust ergiebt, als man dabei durch die Ersparung
des eigenen Gespanns gewann. Dies ist noch mehr der Fall, wo ihnen ein be-
stimmtes Tagewerk dabei vorgeschrieben ist. Wo man das Feld durch Hofedienste
bearbeiten lassen muß, da findet höchst selten ein verbesserter Ackerbau und Wirth-
schaftseinrichtung Statt. Wo möglich also muß man die Gespanndienste mit
Dünger-, Getreide- und andern Fuhren ihre Verpflichtung abarbeiten lassen.
Mehrentheils rechnet man zwei Dienstgespanne einem Hofgespann gleich. Es
ist aber, wenn letztere nicht selbst sehr schlecht sind, wohl äußerst selten, daß
jene diesen gleich kommen.

Auf Handdienste kann man im Allgemeinen mehr rechnen, wenn die Men-
schen einigermaßen bei gutem Willen erhalten sind. Man hat deshalb auch an-
genommen, daß drei dienstthuende Personen zwei Tagelöhnern gleich kommen.
Indessen tritt auch hierbei eine große Verschiedenheit ein, und es giebt auch
Fälle, wo man fast gar nicht auf sie rechnen kann. Unter andern Umständen
sind sie wenigstens bei der Ernte sehr nützlich und bei gewissen Aufmunterungen
sehr thätig.

Wenn man sich nun nach den bestehenden Verhältnissen berechnet hat, was
man überhaupt oder an jeder Arbeit von den Frohnden erwarten darf, so wird
dieses von den durch eigenes Gespann, Gesinde oder Tagelöhner zu verrichtenden
Arbeiten abgezogen.

§. 200.

Als Beispiele einer Arbeitsberechnung des Gespannes sowohl als der Men-
schen, theile ich hier vier ausgefüllte Schemata von verschiedener Form mit,
welche sich auf die in der Folge vorkommenden Wirthschaftsberechnungen bezie-
hen, so wie sie in einer hypothetischen zum Beispiel gewählten Wirthschaft von
meinen Zuhörern berechnet sind.




I. Arbeits-

Handarbeiten.
großer Wichtigkeit, wie es geſchieht, indem der ſchlechte Ertrag ſchlecht gepfluͤg-
ter Felder einen weit groͤßern Verluſt ergiebt, als man dabei durch die Erſparung
des eigenen Geſpanns gewann. Dies iſt noch mehr der Fall, wo ihnen ein be-
ſtimmtes Tagewerk dabei vorgeſchrieben iſt. Wo man das Feld durch Hofedienſte
bearbeiten laſſen muß, da findet hoͤchſt ſelten ein verbeſſerter Ackerbau und Wirth-
ſchaftseinrichtung Statt. Wo moͤglich alſo muß man die Geſpanndienſte mit
Duͤnger-, Getreide- und andern Fuhren ihre Verpflichtung abarbeiten laſſen.
Mehrentheils rechnet man zwei Dienſtgeſpanne einem Hofgeſpann gleich. Es
iſt aber, wenn letztere nicht ſelbſt ſehr ſchlecht ſind, wohl aͤußerſt ſelten, daß
jene dieſen gleich kommen.

Auf Handdienſte kann man im Allgemeinen mehr rechnen, wenn die Men-
ſchen einigermaßen bei gutem Willen erhalten ſind. Man hat deshalb auch an-
genommen, daß drei dienſtthuende Perſonen zwei Tageloͤhnern gleich kommen.
Indeſſen tritt auch hierbei eine große Verſchiedenheit ein, und es giebt auch
Faͤlle, wo man faſt gar nicht auf ſie rechnen kann. Unter andern Umſtaͤnden
ſind ſie wenigſtens bei der Ernte ſehr nuͤtzlich und bei gewiſſen Aufmunterungen
ſehr thaͤtig.

Wenn man ſich nun nach den beſtehenden Verhaͤltniſſen berechnet hat, was
man uͤberhaupt oder an jeder Arbeit von den Frohnden erwarten darf, ſo wird
dieſes von den durch eigenes Geſpann, Geſinde oder Tageloͤhner zu verrichtenden
Arbeiten abgezogen.

§. 200.

Als Beiſpiele einer Arbeitsberechnung des Geſpannes ſowohl als der Men-
ſchen, theile ich hier vier ausgefuͤllte Schemata von verſchiedener Form mit,
welche ſich auf die in der Folge vorkommenden Wirthſchaftsberechnungen bezie-
hen, ſo wie ſie in einer hypothetiſchen zum Beiſpiel gewaͤhlten Wirthſchaft von
meinen Zuhoͤrern berechnet ſind.




I. Arbeits-
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[152/0182] Handarbeiten. großer Wichtigkeit, wie es geſchieht, indem der ſchlechte Ertrag ſchlecht gepfluͤg- ter Felder einen weit groͤßern Verluſt ergiebt, als man dabei durch die Erſparung des eigenen Geſpanns gewann. Dies iſt noch mehr der Fall, wo ihnen ein be- ſtimmtes Tagewerk dabei vorgeſchrieben iſt. Wo man das Feld durch Hofedienſte bearbeiten laſſen muß, da findet hoͤchſt ſelten ein verbeſſerter Ackerbau und Wirth- ſchaftseinrichtung Statt. Wo moͤglich alſo muß man die Geſpanndienſte mit Duͤnger-, Getreide- und andern Fuhren ihre Verpflichtung abarbeiten laſſen. Mehrentheils rechnet man zwei Dienſtgeſpanne einem Hofgeſpann gleich. Es iſt aber, wenn letztere nicht ſelbſt ſehr ſchlecht ſind, wohl aͤußerſt ſelten, daß jene dieſen gleich kommen. Auf Handdienſte kann man im Allgemeinen mehr rechnen, wenn die Men- ſchen einigermaßen bei gutem Willen erhalten ſind. Man hat deshalb auch an- genommen, daß drei dienſtthuende Perſonen zwei Tageloͤhnern gleich kommen. Indeſſen tritt auch hierbei eine große Verſchiedenheit ein, und es giebt auch Faͤlle, wo man faſt gar nicht auf ſie rechnen kann. Unter andern Umſtaͤnden ſind ſie wenigſtens bei der Ernte ſehr nuͤtzlich und bei gewiſſen Aufmunterungen ſehr thaͤtig. Wenn man ſich nun nach den beſtehenden Verhaͤltniſſen berechnet hat, was man uͤberhaupt oder an jeder Arbeit von den Frohnden erwarten darf, ſo wird dieſes von den durch eigenes Geſpann, Geſinde oder Tageloͤhner zu verrichtenden Arbeiten abgezogen. §. 200. Als Beiſpiele einer Arbeitsberechnung des Geſpannes ſowohl als der Men- ſchen, theile ich hier vier ausgefuͤllte Schemata von verſchiedener Form mit, welche ſich auf die in der Folge vorkommenden Wirthſchaftsberechnungen bezie- hen, ſo wie ſie in einer hypothetiſchen zum Beiſpiel gewaͤhlten Wirthſchaft von meinen Zuhoͤrern berechnet ſind. I. Arbeits-

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/182>, abgerufen am 29.03.2024.