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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Landwirthschaftliche Buchhaltung.
Wirthschaften der gewöhnlichste ist. Auch ist der Anfang des Julius zweckmäßiger in
solchen Wirthschaften, die im Junius noch kleine Gerste säen.

§. 241.

Tabellarische
Form.
Die zweite Hauptart der Buchführung ist die in tabellarischer Form.
Sie kann unter allen die gedrängteste Uebersicht geben, und auf wenigen Blättern
ein vollständiges und dennoch detaillirtes Tableau der ganzen Wirthschaft und aller
Verhältnisse darstellen. Sie erfordert aber eine sehr große Genauigkeit und
Uebung. Ohnedies können leicht Irrungen entstehen, die nicht wohl zu verbessern
sind, ohne die Tabellen ganz umzuarbeiten. Besonders aber scheinen mir die
Nachweisungen über die Data, welche in diesen Tabellen angeführt sind, sehr
schwierig; oder es werden die Tabellen, wenn der Bezug der einen auf die andere
klar genug nachgewiesen werden soll, sehr komplizirt. Ich gestehe, daß ich mir
noch keinen deutlichen Begriff von dem Ganzen einer solchen tabellarischen Dar-
stellung des Wirthschaftsbetriebes machen kann, welches alle Forderungen erfüllte.
Wir haben darüber vielleicht noch das Gyllenbourgsche Werk zu erwarten,
wovon ich im vierten Bande der Annalen des Ackerbaues, Seite 123, eine vor-
läufige Nachricht gegeben habe. Es würde solches ohne Zweifel das vollendeste
seyn, was wir in dieser Art hätten. Indessen gestehe ich, daß mir nach den Pro-
ben einiger daselbst abgedruckter Tabellen diese Art der Buchführung ungemein
schwierig scheint, besonders weil der Verfasser alles und jedes sogleich auf
Geld reduziren will, und diese Schätzung nach Gelde unmöglich ganz zutreffend ge-
macht werden kann, bevor man die Verhältnisse des Wirthschaftsjahrs zu über-
sehen im Stande ist, welches erst beim Abschlusse der jährlichen Rechnung
möglich wird.

In den Manualen aber ist die Tabellenform sehr zweckmäßig, wenn sie bei
einzelnen Zweigen und einzelnen Geschäften angewandt wird. Ich werde hier als
Beispiele einige Tabellenformeln über einzelne Zweige der Wirthschaft mittheilen,
wobei ich es aber einen jeden überlassen muß, Abänderungen nach dem besondern
Zwecke, den er bei der Darstellung seiner Wirthschaftsverhältnisse hat, zu machen.
Diese Tabellen bleiben auch sehr zweckmäßig, wenn man das Hauptbuch nach der
Form der doppelten Buchhaltung führen will, und ersetzen die Stelle der
Journale.


Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
Wirthſchaften der gewoͤhnlichſte iſt. Auch iſt der Anfang des Julius zweckmaͤßiger in
ſolchen Wirthſchaften, die im Junius noch kleine Gerſte ſaͤen.

§. 241.

Tabellariſche
Form.
Die zweite Hauptart der Buchfuͤhrung iſt die in tabellariſcher Form.
Sie kann unter allen die gedraͤngteſte Ueberſicht geben, und auf wenigen Blaͤttern
ein vollſtaͤndiges und dennoch detaillirtes Tableau der ganzen Wirthſchaft und aller
Verhaͤltniſſe darſtellen. Sie erfordert aber eine ſehr große Genauigkeit und
Uebung. Ohnedies koͤnnen leicht Irrungen entſtehen, die nicht wohl zu verbeſſern
ſind, ohne die Tabellen ganz umzuarbeiten. Beſonders aber ſcheinen mir die
Nachweiſungen uͤber die Data, welche in dieſen Tabellen angefuͤhrt ſind, ſehr
ſchwierig; oder es werden die Tabellen, wenn der Bezug der einen auf die andere
klar genug nachgewieſen werden ſoll, ſehr komplizirt. Ich geſtehe, daß ich mir
noch keinen deutlichen Begriff von dem Ganzen einer ſolchen tabellariſchen Dar-
ſtellung des Wirthſchaftsbetriebes machen kann, welches alle Forderungen erfuͤllte.
Wir haben daruͤber vielleicht noch das Gyllenbourgſche Werk zu erwarten,
wovon ich im vierten Bande der Annalen des Ackerbaues, Seite 123, eine vor-
laͤufige Nachricht gegeben habe. Es wuͤrde ſolches ohne Zweifel das vollendeſte
ſeyn, was wir in dieſer Art haͤtten. Indeſſen geſtehe ich, daß mir nach den Pro-
ben einiger daſelbſt abgedruckter Tabellen dieſe Art der Buchfuͤhrung ungemein
ſchwierig ſcheint, beſonders weil der Verfaſſer alles und jedes ſogleich auf
Geld reduziren will, und dieſe Schaͤtzung nach Gelde unmoͤglich ganz zutreffend ge-
macht werden kann, bevor man die Verhaͤltniſſe des Wirthſchaftsjahrs zu uͤber-
ſehen im Stande iſt, welches erſt beim Abſchluſſe der jaͤhrlichen Rechnung
moͤglich wird.

In den Manualen aber iſt die Tabellenform ſehr zweckmaͤßig, wenn ſie bei
einzelnen Zweigen und einzelnen Geſchaͤften angewandt wird. Ich werde hier als
Beiſpiele einige Tabellenformeln uͤber einzelne Zweige der Wirthſchaft mittheilen,
wobei ich es aber einen jeden uͤberlaſſen muß, Abaͤnderungen nach dem beſondern
Zwecke, den er bei der Darſtellung ſeiner Wirthſchaftsverhaͤltniſſe hat, zu machen.
Dieſe Tabellen bleiben auch ſehr zweckmaͤßig, wenn man das Hauptbuch nach der
Form der doppelten Buchhaltung fuͤhren will, und erſetzen die Stelle der
Journale.


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[222/0258] Landwirthſchaftliche Buchhaltung. Wirthſchaften der gewoͤhnlichſte iſt. Auch iſt der Anfang des Julius zweckmaͤßiger in ſolchen Wirthſchaften, die im Junius noch kleine Gerſte ſaͤen. §. 241. Die zweite Hauptart der Buchfuͤhrung iſt die in tabellariſcher Form. Sie kann unter allen die gedraͤngteſte Ueberſicht geben, und auf wenigen Blaͤttern ein vollſtaͤndiges und dennoch detaillirtes Tableau der ganzen Wirthſchaft und aller Verhaͤltniſſe darſtellen. Sie erfordert aber eine ſehr große Genauigkeit und Uebung. Ohnedies koͤnnen leicht Irrungen entſtehen, die nicht wohl zu verbeſſern ſind, ohne die Tabellen ganz umzuarbeiten. Beſonders aber ſcheinen mir die Nachweiſungen uͤber die Data, welche in dieſen Tabellen angefuͤhrt ſind, ſehr ſchwierig; oder es werden die Tabellen, wenn der Bezug der einen auf die andere klar genug nachgewieſen werden ſoll, ſehr komplizirt. Ich geſtehe, daß ich mir noch keinen deutlichen Begriff von dem Ganzen einer ſolchen tabellariſchen Dar- ſtellung des Wirthſchaftsbetriebes machen kann, welches alle Forderungen erfuͤllte. Wir haben daruͤber vielleicht noch das Gyllenbourgſche Werk zu erwarten, wovon ich im vierten Bande der Annalen des Ackerbaues, Seite 123, eine vor- laͤufige Nachricht gegeben habe. Es wuͤrde ſolches ohne Zweifel das vollendeſte ſeyn, was wir in dieſer Art haͤtten. Indeſſen geſtehe ich, daß mir nach den Pro- ben einiger daſelbſt abgedruckter Tabellen dieſe Art der Buchfuͤhrung ungemein ſchwierig ſcheint, beſonders weil der Verfaſſer alles und jedes ſogleich auf Geld reduziren will, und dieſe Schaͤtzung nach Gelde unmoͤglich ganz zutreffend ge- macht werden kann, bevor man die Verhaͤltniſſe des Wirthſchaftsjahrs zu uͤber- ſehen im Stande iſt, welches erſt beim Abſchluſſe der jaͤhrlichen Rechnung moͤglich wird. Tabellariſche Form. In den Manualen aber iſt die Tabellenform ſehr zweckmaͤßig, wenn ſie bei einzelnen Zweigen und einzelnen Geſchaͤften angewandt wird. Ich werde hier als Beiſpiele einige Tabellenformeln uͤber einzelne Zweige der Wirthſchaft mittheilen, wobei ich es aber einen jeden uͤberlaſſen muß, Abaͤnderungen nach dem beſondern Zwecke, den er bei der Darſtellung ſeiner Wirthſchaftsverhaͤltniſſe hat, zu machen. Dieſe Tabellen bleiben auch ſehr zweckmaͤßig, wenn man das Hauptbuch nach der Form der doppelten Buchhaltung fuͤhren will, und erſetzen die Stelle der Journale.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/258>, abgerufen am 29.03.2024.