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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Das Kapital.
werden. Und endlich werden in der Regel daraus auch die Kosten genommen, welche
zur. Vermehrung des Grundkapitals oder zur Verbesserung des Guts verwandt
werden.

Dieses Betriebskapital ist die bewegende Kraft der ganzen Wirthschaft; von
demselben wird die Arbeit bedingt, und diese ist es, welche eigentlich den Ertrag
des landwirthschaftlichen Gewerbes hervorbringt. Daher steht dieser nächst den Ta-
lenten und dem Fleiße des Betreibers -- besondere Glücks- und Unglücksfälle abge-
rechnet -- immer im Verhältniß mit jenem Kapital.

Die Schwierigkeit und die Kostbarkeit, dieses Kapital zu erhalten, die Höhe
der Zinsen, welche dafür gezahlt werden müssen, oder die Gelegenheit, mit seinem
Kapitale in andern Gewerben einen höhern Gewinn machen zu können, sind das,
was die Landwirthschaft, und folglich die Produktion des Grundes und Bodens am
meisten zurückhält. Dagegen wird jede Erleichterung in der Erlangung dieses Kapi-
tals, und jeder Anreiz, seine Kapitale in dieses Gewerbe zu belegen, den Zustand
der Landwirthschaft am sichersten heben. Und da hierdurch nothwendig eine höhere
Produktion bewirkt wird, so muß durch die Wohlhabenheit des Landmanns und
durch den Gewinn, den ihm sein Gewerbe giebt, -- indem er nemlich dadurch nur
bewogen werden kann, sein erworbenes Vermögen in seinem Gewerbe stehen zu
lassen -- Ueberfluß und Wohlfeilheit der Produkte gegen die Meinung der mei-
sten Kurzsichtigen bewirkt werden.

§. 52.

Renten dieser
Kapitale.
Um einen klaren Begriff vom landwirthschaftlichen Gewerbe zu bekommen, ist
es nöthig, diese Kapitale und die Renten, welche sie geben, wohl abzusondern.

Das Grundkapital oder der Werth des Guts kann nur als ein, mit höch-
ster Sicherheit auf Zinsen belegtes Kapital angesehen werden, und muß diejenigen
Zinsen geben, die man von einem solchen, bei der möglich höchsten Sicherheit, er-
halten kann. Ein mehreres kann man von selbigem nicht verlangen.

Das stehende Kapital oder das Inventarium -- obwohl wir annehmen,
daß es vom Betriebskapitale in immer gleichem Zustande erhalten werden müsse, wes-
halb man es unter dieser Bedingung auch eisern nennt -- ist doch immer mehreren
Gefahren als das vorhergehende, oder der Grund und Boden, ausgesetzt; indem es
Unglücksfällen unterworfen ist, bei denen der Eigenthümer desselben zu verlieren Ge-
fahr läuft, weshalb man auch häufig durch Assekurationen solches zu sichern pflegt.

Das Kapital.
werden. Und endlich werden in der Regel daraus auch die Koſten genommen, welche
zur. Vermehrung des Grundkapitals oder zur Verbeſſerung des Guts verwandt
werden.

Dieſes Betriebskapital iſt die bewegende Kraft der ganzen Wirthſchaft; von
demſelben wird die Arbeit bedingt, und dieſe iſt es, welche eigentlich den Ertrag
des landwirthſchaftlichen Gewerbes hervorbringt. Daher ſteht dieſer naͤchſt den Ta-
lenten und dem Fleiße des Betreibers — beſondere Gluͤcks- und Ungluͤcksfaͤlle abge-
rechnet — immer im Verhaͤltniß mit jenem Kapital.

Die Schwierigkeit und die Koſtbarkeit, dieſes Kapital zu erhalten, die Hoͤhe
der Zinſen, welche dafuͤr gezahlt werden muͤſſen, oder die Gelegenheit, mit ſeinem
Kapitale in andern Gewerben einen hoͤhern Gewinn machen zu koͤnnen, ſind das,
was die Landwirthſchaft, und folglich die Produktion des Grundes und Bodens am
meiſten zuruͤckhaͤlt. Dagegen wird jede Erleichterung in der Erlangung dieſes Kapi-
tals, und jeder Anreiz, ſeine Kapitale in dieſes Gewerbe zu belegen, den Zuſtand
der Landwirthſchaft am ſicherſten heben. Und da hierdurch nothwendig eine hoͤhere
Produktion bewirkt wird, ſo muß durch die Wohlhabenheit des Landmanns und
durch den Gewinn, den ihm ſein Gewerbe giebt, — indem er nemlich dadurch nur
bewogen werden kann, ſein erworbenes Vermoͤgen in ſeinem Gewerbe ſtehen zu
laſſen — Ueberfluß und Wohlfeilheit der Produkte gegen die Meinung der mei-
ſten Kurzſichtigen bewirkt werden.

§. 52.

Renten dieſer
Kapitale.
Um einen klaren Begriff vom landwirthſchaftlichen Gewerbe zu bekommen, iſt
es noͤthig, dieſe Kapitale und die Renten, welche ſie geben, wohl abzuſondern.

Das Grundkapital oder der Werth des Guts kann nur als ein, mit hoͤch-
ſter Sicherheit auf Zinſen belegtes Kapital angeſehen werden, und muß diejenigen
Zinſen geben, die man von einem ſolchen, bei der moͤglich hoͤchſten Sicherheit, er-
halten kann. Ein mehreres kann man von ſelbigem nicht verlangen.

Das ſtehende Kapital oder das Inventarium — obwohl wir annehmen,
daß es vom Betriebskapitale in immer gleichem Zuſtande erhalten werden muͤſſe, wes-
halb man es unter dieſer Bedingung auch eiſern nennt — iſt doch immer mehreren
Gefahren als das vorhergehende, oder der Grund und Boden, ausgeſetzt; indem es
Ungluͤcksfaͤllen unterworfen iſt, bei denen der Eigenthuͤmer deſſelben zu verlieren Ge-
fahr laͤuft, weshalb man auch haͤufig durch Aſſekurationen ſolches zu ſichern pflegt.

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[26/0056] Das Kapital. werden. Und endlich werden in der Regel daraus auch die Koſten genommen, welche zur. Vermehrung des Grundkapitals oder zur Verbeſſerung des Guts verwandt werden. Dieſes Betriebskapital iſt die bewegende Kraft der ganzen Wirthſchaft; von demſelben wird die Arbeit bedingt, und dieſe iſt es, welche eigentlich den Ertrag des landwirthſchaftlichen Gewerbes hervorbringt. Daher ſteht dieſer naͤchſt den Ta- lenten und dem Fleiße des Betreibers — beſondere Gluͤcks- und Ungluͤcksfaͤlle abge- rechnet — immer im Verhaͤltniß mit jenem Kapital. Die Schwierigkeit und die Koſtbarkeit, dieſes Kapital zu erhalten, die Hoͤhe der Zinſen, welche dafuͤr gezahlt werden muͤſſen, oder die Gelegenheit, mit ſeinem Kapitale in andern Gewerben einen hoͤhern Gewinn machen zu koͤnnen, ſind das, was die Landwirthſchaft, und folglich die Produktion des Grundes und Bodens am meiſten zuruͤckhaͤlt. Dagegen wird jede Erleichterung in der Erlangung dieſes Kapi- tals, und jeder Anreiz, ſeine Kapitale in dieſes Gewerbe zu belegen, den Zuſtand der Landwirthſchaft am ſicherſten heben. Und da hierdurch nothwendig eine hoͤhere Produktion bewirkt wird, ſo muß durch die Wohlhabenheit des Landmanns und durch den Gewinn, den ihm ſein Gewerbe giebt, — indem er nemlich dadurch nur bewogen werden kann, ſein erworbenes Vermoͤgen in ſeinem Gewerbe ſtehen zu laſſen — Ueberfluß und Wohlfeilheit der Produkte gegen die Meinung der mei- ſten Kurzſichtigen bewirkt werden. §. 52. Um einen klaren Begriff vom landwirthſchaftlichen Gewerbe zu bekommen, iſt es noͤthig, dieſe Kapitale und die Renten, welche ſie geben, wohl abzuſondern. Renten dieſer Kapitale. Das Grundkapital oder der Werth des Guts kann nur als ein, mit hoͤch- ſter Sicherheit auf Zinſen belegtes Kapital angeſehen werden, und muß diejenigen Zinſen geben, die man von einem ſolchen, bei der moͤglich hoͤchſten Sicherheit, er- halten kann. Ein mehreres kann man von ſelbigem nicht verlangen. Das ſtehende Kapital oder das Inventarium — obwohl wir annehmen, daß es vom Betriebskapitale in immer gleichem Zuſtande erhalten werden muͤſſe, wes- halb man es unter dieſer Bedingung auch eiſern nennt — iſt doch immer mehreren Gefahren als das vorhergehende, oder der Grund und Boden, ausgeſetzt; indem es Ungluͤcksfaͤllen unterworfen iſt, bei denen der Eigenthuͤmer deſſelben zu verlieren Ge- fahr laͤuft, weshalb man auch haͤufig durch Aſſekurationen ſolches zu ſichern pflegt.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/56>, abgerufen am 19.04.2024.