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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Werthschätzung eines Landguts.
§. 104.

Die Feldwege zur Kommunikation mit dem Wirthschaftshofe und mit denBeschaffenheit
und Richtung
der Feldwege.

Grundstücken unter einander verdienen ein besondere Rücksicht, weil Zeit und Kräfte
durch fehlerhafte, schlechte, unebene und gekrümmte Wege beträchtlich versplittert
werden. Ihre nöthige Verlegung und Reparatur darf man beim Kaufe eines Gutes
nicht übersehen.

§. 105.

Eine zweckmäßige Einrichtung und ein richtiges Verhältniß der Wirthschafts-Einrichtung
und Zustand
der Gebäude.

gebäude gehört zur Vollkommenheit eines Gutes, und der Mangel daran wird durch
eine übermäßige Größe derselben, die nichts weniger als wünschenswerth für den
Landwirth ist, bei weitem nicht ersetzt.

Die Wirthschaftsgebäude werden in der Regel nicht in Anschlag gebracht, son-
[de]rn als ein nothwendiges Erforderniß bei einem Gute angesehen. Ihre fehlerhafte
Einrichtung und ihre Baufälligkeit oder die zu ihrer Herstellung erforderlichen Kosten
muß der Käufer daher auf die Seite der nachtheiligen Eigenschaften zu setzen nicht
versäumen.

Massive dauerhafte Gebäude sind immer schätzbar, wo man sie antrifft, obwohl
derjenige sich nicht zu ihrer Anlage entschließen wird, der Zinsen und Zinseszinsen des
Anlagekapitals berechnet.

§. 106.

Gutes und reichliches Wasser auf dem Wirthschaftshofe, und allenthalben, woDes Wassers.
man es braucht, ist ein wichtiges Bedürfniß, dessen Werth man gewöhnlich nur da
erst recht schätzen lernt, wo es fehlt.

Durchfließende Bäche wird man gehörig schätzen, wenn man die Möglichkeit,
sie auf mannigfache Weise zu benutzen, erkennt. Ein nahe am Wirthschaftshofe
vorbeifließender Bach kann zum Triebe eines mannigfach zu benutzenden Maschinen-
werks oft sehr schätzbar seyn.

§. 107.

Eine völlige Gleichheit des Ackerlandes in seiner Grundbeschaffenheit, wennGleichheit
oder Verschie-
denheit des
Ackers.

diese von mürber mäßig feuchter Art ist, so daß der Acker immer zugänglich und bear-
beitbar bleibt, erleichtert die Eintheilung der Schläge und Felder, und so die ganze
Bewirthschaftung sehr. Große und häufige Abwechselung des Bodens macht dagegen

Werthſchaͤtzung eines Landguts.
§. 104.

Die Feldwege zur Kommunikation mit dem Wirthſchaftshofe und mit denBeſchaffenheit
und Richtung
der Feldwege.

Grundſtuͤcken unter einander verdienen ein beſondere Ruͤckſicht, weil Zeit und Kraͤfte
durch fehlerhafte, ſchlechte, unebene und gekruͤmmte Wege betraͤchtlich verſplittert
werden. Ihre noͤthige Verlegung und Reparatur darf man beim Kaufe eines Gutes
nicht uͤberſehen.

§. 105.

Eine zweckmaͤßige Einrichtung und ein richtiges Verhaͤltniß der Wirthſchafts-Einrichtung
und Zuſtand
der Gebaͤude.

gebaͤude gehoͤrt zur Vollkommenheit eines Gutes, und der Mangel daran wird durch
eine uͤbermaͤßige Groͤße derſelben, die nichts weniger als wuͤnſchenswerth fuͤr den
Landwirth iſt, bei weitem nicht erſetzt.

Die Wirthſchaftsgebaͤude werden in der Regel nicht in Anſchlag gebracht, ſon-
[de]rn als ein nothwendiges Erforderniß bei einem Gute angeſehen. Ihre fehlerhafte
Einrichtung und ihre Baufaͤlligkeit oder die zu ihrer Herſtellung erforderlichen Koſten
muß der Kaͤufer daher auf die Seite der nachtheiligen Eigenſchaften zu ſetzen nicht
verſaͤumen.

Maſſive dauerhafte Gebaͤude ſind immer ſchaͤtzbar, wo man ſie antrifft, obwohl
derjenige ſich nicht zu ihrer Anlage entſchließen wird, der Zinſen und Zinſeszinſen des
Anlagekapitals berechnet.

§. 106.

Gutes und reichliches Waſſer auf dem Wirthſchaftshofe, und allenthalben, woDes Waſſers.
man es braucht, iſt ein wichtiges Beduͤrfniß, deſſen Werth man gewoͤhnlich nur da
erſt recht ſchaͤtzen lernt, wo es fehlt.

Durchfließende Baͤche wird man gehoͤrig ſchaͤtzen, wenn man die Moͤglichkeit,
ſie auf mannigfache Weiſe zu benutzen, erkennt. Ein nahe am Wirthſchaftshofe
vorbeifließender Bach kann zum Triebe eines mannigfach zu benutzenden Maſchinen-
werks oft ſehr ſchaͤtzbar ſeyn.

§. 107.

Eine voͤllige Gleichheit des Ackerlandes in ſeiner Grundbeſchaffenheit, wennGleichheit
oder Verſchie-
denheit des
Ackers.

dieſe von muͤrber maͤßig feuchter Art iſt, ſo daß der Acker immer zugaͤnglich und bear-
beitbar bleibt, erleichtert die Eintheilung der Schlaͤge und Felder, und ſo die ganze
Bewirthſchaftung ſehr. Große und haͤufige Abwechſelung des Bodens macht dagegen

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[69/0099] Werthſchaͤtzung eines Landguts. §. 104. Die Feldwege zur Kommunikation mit dem Wirthſchaftshofe und mit den Grundſtuͤcken unter einander verdienen ein beſondere Ruͤckſicht, weil Zeit und Kraͤfte durch fehlerhafte, ſchlechte, unebene und gekruͤmmte Wege betraͤchtlich verſplittert werden. Ihre noͤthige Verlegung und Reparatur darf man beim Kaufe eines Gutes nicht uͤberſehen. Beſchaffenheit und Richtung der Feldwege. §. 105. Eine zweckmaͤßige Einrichtung und ein richtiges Verhaͤltniß der Wirthſchafts- gebaͤude gehoͤrt zur Vollkommenheit eines Gutes, und der Mangel daran wird durch eine uͤbermaͤßige Groͤße derſelben, die nichts weniger als wuͤnſchenswerth fuͤr den Landwirth iſt, bei weitem nicht erſetzt. Einrichtung und Zuſtand der Gebaͤude. Die Wirthſchaftsgebaͤude werden in der Regel nicht in Anſchlag gebracht, ſon- dern als ein nothwendiges Erforderniß bei einem Gute angeſehen. Ihre fehlerhafte Einrichtung und ihre Baufaͤlligkeit oder die zu ihrer Herſtellung erforderlichen Koſten muß der Kaͤufer daher auf die Seite der nachtheiligen Eigenſchaften zu ſetzen nicht verſaͤumen. Maſſive dauerhafte Gebaͤude ſind immer ſchaͤtzbar, wo man ſie antrifft, obwohl derjenige ſich nicht zu ihrer Anlage entſchließen wird, der Zinſen und Zinſeszinſen des Anlagekapitals berechnet. §. 106. Gutes und reichliches Waſſer auf dem Wirthſchaftshofe, und allenthalben, wo man es braucht, iſt ein wichtiges Beduͤrfniß, deſſen Werth man gewoͤhnlich nur da erſt recht ſchaͤtzen lernt, wo es fehlt. Des Waſſers. Durchfließende Baͤche wird man gehoͤrig ſchaͤtzen, wenn man die Moͤglichkeit, ſie auf mannigfache Weiſe zu benutzen, erkennt. Ein nahe am Wirthſchaftshofe vorbeifließender Bach kann zum Triebe eines mannigfach zu benutzenden Maſchinen- werks oft ſehr ſchaͤtzbar ſeyn. §. 107. Eine voͤllige Gleichheit des Ackerlandes in ſeiner Grundbeſchaffenheit, wenn dieſe von muͤrber maͤßig feuchter Art iſt, ſo daß der Acker immer zugaͤnglich und bear- beitbar bleibt, erleichtert die Eintheilung der Schlaͤge und Felder, und ſo die ganze Bewirthſchaftung ſehr. Große und haͤufige Abwechſelung des Bodens macht dagegen Gleichheit oder Verſchie- denheit des Ackers.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/99>, abgerufen am 29.03.2024.