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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Werthschätzung eines Landguts.

Die Nachfrage nach Produkten mannigfaltiger Art ist dem denkenden Land-
wirthe ungleich vortheilhafter, als wenn sich diese nur auf einzelne wenige beschränkt.
Er kann den Boden alsdann nach seiner verschiedenen Beschaffenheit mit den zweck-
mäßigsten Produkten benutzen, und eine größere und vortheilhafte Abwechselung unter
denselben machen, wogegen er da, wo einzig und allein nach Getreide gefragt wird,
weit beschränkter ist. Steht der Preis thierischer Produkte in einer Gegend
hoch, so ist dies dem Ackerbau mehrentheils vortheilhafter, als wenn das Getreide
im Verhältniß höher steht. Denn von seinen erzeugten thierischen Produkten kann
er nach Verhältniß mehr zum Verkauf bringen, als von seinen vegetabilischen, weil
letztere zum Theil in der Wirthschaft wieder aufgehen, und der Arbeitspreis sich mehr
nach dem Preise des Getreides, als des Fleisches, der Wolle u. s. w. richtet. Haupt-
sächlich aber kommt die wohlfeile Düngererzeugung und deren großer Einfluß auf die
Produktion der Vegetabilien in Betracht.

Auch auf den Preis und die Güte desjenigen, was der Landwirth kaufen muß,
z. B. des Eisens, Leders, Salzes u. s. w. ist Rücksicht zu nehmen. Es giebt Ge-
genden, wo die landwirthschaftlichen Produkte niedrig, aber diese landwirthschaft-
lichen Bedürfnisse um desto höher stehn, und wo man sie oft gar nicht in erforderli-
cher Güte erhalten kann. Theils ist das Material schlecht, theils fehlt es an guten
Arbeitern, und dies ist fast durchaus in armen Ländern der Fall, und in solchen, wo
die Einfuhr aus andern Ländern nach falschen Staatsgrundsätzen verboten ist.

§. 109.

Der Reichthum eines Staats, sowohl in Ansehung der öffentlichen Finanzen,Reichthum
des Landes.

als auch des Privatvermögens, verändert den Werth der Landgüter ungemein. Ein
schneller Geldumlauf, es sey durch wirklich ausgeprägte Münze oder durch den Kre-
dit der Papiere, ein geringer Zinsfuß begünstigen alle Unternehmungen des Land-
wirths, wogegen Geldmangel, Stockung des Umlaufs und der theure Kredit, hohe
Zinsen, Sinken des Kurses mit dem Auslande die Energie des Landwirths lähmen
muß. Ein guter Zustand und eine sorgfältige Administration der öffentlichen Finan-
zen sichert den Gutsbesitzer gegen neue und extraordinaire Auflagen. Eine stärkere
Besteuerung des Grund und Bodens ist dem Landwirthe minder nachtheilig, als
mannigfaltige indirekte Auflagen, die ihn zwar nur mittelbar, aber doch eben so ge-
wiß treffen, den freien Handel und Wandel stören, viele Kosten und ein Heer von

Werthſchaͤtzung eines Landguts.

Die Nachfrage nach Produkten mannigfaltiger Art iſt dem denkenden Land-
wirthe ungleich vortheilhafter, als wenn ſich dieſe nur auf einzelne wenige beſchraͤnkt.
Er kann den Boden alsdann nach ſeiner verſchiedenen Beſchaffenheit mit den zweck-
maͤßigſten Produkten benutzen, und eine groͤßere und vortheilhafte Abwechſelung unter
denſelben machen, wogegen er da, wo einzig und allein nach Getreide gefragt wird,
weit beſchraͤnkter iſt. Steht der Preis thieriſcher Produkte in einer Gegend
hoch, ſo iſt dies dem Ackerbau mehrentheils vortheilhafter, als wenn das Getreide
im Verhaͤltniß hoͤher ſteht. Denn von ſeinen erzeugten thieriſchen Produkten kann
er nach Verhaͤltniß mehr zum Verkauf bringen, als von ſeinen vegetabiliſchen, weil
letztere zum Theil in der Wirthſchaft wieder aufgehen, und der Arbeitspreis ſich mehr
nach dem Preiſe des Getreides, als des Fleiſches, der Wolle u. ſ. w. richtet. Haupt-
ſaͤchlich aber kommt die wohlfeile Duͤngererzeugung und deren großer Einfluß auf die
Produktion der Vegetabilien in Betracht.

Auch auf den Preis und die Guͤte desjenigen, was der Landwirth kaufen muß,
z. B. des Eiſens, Leders, Salzes u. ſ. w. iſt Ruͤckſicht zu nehmen. Es giebt Ge-
genden, wo die landwirthſchaftlichen Produkte niedrig, aber dieſe landwirthſchaft-
lichen Beduͤrfniſſe um deſto hoͤher ſtehn, und wo man ſie oft gar nicht in erforderli-
cher Guͤte erhalten kann. Theils iſt das Material ſchlecht, theils fehlt es an guten
Arbeitern, und dies iſt faſt durchaus in armen Laͤndern der Fall, und in ſolchen, wo
die Einfuhr aus andern Laͤndern nach falſchen Staatsgrundſaͤtzen verboten iſt.

§. 109.

Der Reichthum eines Staats, ſowohl in Anſehung der oͤffentlichen Finanzen,Reichthum
des Landes.

als auch des Privatvermoͤgens, veraͤndert den Werth der Landguͤter ungemein. Ein
ſchneller Geldumlauf, es ſey durch wirklich ausgepraͤgte Muͤnze oder durch den Kre-
dit der Papiere, ein geringer Zinsfuß beguͤnſtigen alle Unternehmungen des Land-
wirths, wogegen Geldmangel, Stockung des Umlaufs und der theure Kredit, hohe
Zinſen, Sinken des Kurſes mit dem Auslande die Energie des Landwirths laͤhmen
muß. Ein guter Zuſtand und eine ſorgfaͤltige Adminiſtration der oͤffentlichen Finan-
zen ſichert den Gutsbeſitzer gegen neue und extraordinaire Auflagen. Eine ſtaͤrkere
Beſteuerung des Grund und Bodens iſt dem Landwirthe minder nachtheilig, als
mannigfaltige indirekte Auflagen, die ihn zwar nur mittelbar, aber doch eben ſo ge-
wiß treffen, den freien Handel und Wandel ſtoͤren, viele Koſten und ein Heer von

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[71/0101] Werthſchaͤtzung eines Landguts. Die Nachfrage nach Produkten mannigfaltiger Art iſt dem denkenden Land- wirthe ungleich vortheilhafter, als wenn ſich dieſe nur auf einzelne wenige beſchraͤnkt. Er kann den Boden alsdann nach ſeiner verſchiedenen Beſchaffenheit mit den zweck- maͤßigſten Produkten benutzen, und eine groͤßere und vortheilhafte Abwechſelung unter denſelben machen, wogegen er da, wo einzig und allein nach Getreide gefragt wird, weit beſchraͤnkter iſt. Steht der Preis thieriſcher Produkte in einer Gegend hoch, ſo iſt dies dem Ackerbau mehrentheils vortheilhafter, als wenn das Getreide im Verhaͤltniß hoͤher ſteht. Denn von ſeinen erzeugten thieriſchen Produkten kann er nach Verhaͤltniß mehr zum Verkauf bringen, als von ſeinen vegetabiliſchen, weil letztere zum Theil in der Wirthſchaft wieder aufgehen, und der Arbeitspreis ſich mehr nach dem Preiſe des Getreides, als des Fleiſches, der Wolle u. ſ. w. richtet. Haupt- ſaͤchlich aber kommt die wohlfeile Duͤngererzeugung und deren großer Einfluß auf die Produktion der Vegetabilien in Betracht. Auch auf den Preis und die Guͤte desjenigen, was der Landwirth kaufen muß, z. B. des Eiſens, Leders, Salzes u. ſ. w. iſt Ruͤckſicht zu nehmen. Es giebt Ge- genden, wo die landwirthſchaftlichen Produkte niedrig, aber dieſe landwirthſchaft- lichen Beduͤrfniſſe um deſto hoͤher ſtehn, und wo man ſie oft gar nicht in erforderli- cher Guͤte erhalten kann. Theils iſt das Material ſchlecht, theils fehlt es an guten Arbeitern, und dies iſt faſt durchaus in armen Laͤndern der Fall, und in ſolchen, wo die Einfuhr aus andern Laͤndern nach falſchen Staatsgrundſaͤtzen verboten iſt. §. 109. Der Reichthum eines Staats, ſowohl in Anſehung der oͤffentlichen Finanzen, als auch des Privatvermoͤgens, veraͤndert den Werth der Landguͤter ungemein. Ein ſchneller Geldumlauf, es ſey durch wirklich ausgepraͤgte Muͤnze oder durch den Kre- dit der Papiere, ein geringer Zinsfuß beguͤnſtigen alle Unternehmungen des Land- wirths, wogegen Geldmangel, Stockung des Umlaufs und der theure Kredit, hohe Zinſen, Sinken des Kurſes mit dem Auslande die Energie des Landwirths laͤhmen muß. Ein guter Zuſtand und eine ſorgfaͤltige Adminiſtration der oͤffentlichen Finan- zen ſichert den Gutsbeſitzer gegen neue und extraordinaire Auflagen. Eine ſtaͤrkere Beſteuerung des Grund und Bodens iſt dem Landwirthe minder nachtheilig, als mannigfaltige indirekte Auflagen, die ihn zwar nur mittelbar, aber doch eben ſo ge- wiß treffen, den freien Handel und Wandel ſtoͤren, viele Koſten und ein Heer von Reichthum des Landes.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/101>, abgerufen am 29.03.2024.