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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Die Koppelwirthschaft.
ten, welches jetzt um so häufiger wegen des allgemein eingeführten Mergelns
geschieht, so beträgt sie doch nur ein Zehntel. Man nimmt dann gewöhnlich:

1) Dreeschhafer;
2) Brache;
3) Winterung;
4) Sommerung;
5) Winterung oder Sommerung, und dann fünf Jahre Weide.

Unter 10 Schlägen hat man selten oder nie. Man findet aber auch Abtheilun-
gen von 12, 13 und 14 Schlägen, welche ihre Pflug- und ihre Weidejahre in einer
Folge nacheinander haben, und dann mit einem noch größern Verhältnisse des Wei-
delandes zum Pfluglande. Denn mehr als fünf Früchte bauet man wohl nie hinter-
einander.

Zur Umlegung der Schläge entschließt man sich in Hollstein deshalb weniger wie in
Mecklenburg, weil jeder Schlag mit einer Befriedigung eingefaßt ist, die aus Graben
und Wall besteht, mit einer darauf gepflanzten Hecke besetzt, die man Knick zu nen-
nen pflegt, und die man bei einer Wirthschaft, die so vorzüglich auf Weide berech-
net ist, für etwas so wesentliches hält, daß manche den ganzen Unterschied zwischen
Mecklenburgischer und Hollsteinischer Wirthschaft in diesen Knicken setzen. Weshalb
denn auch der Streit über den Nutzen und Schaden dieser Knicke so lebhaft geführt ist.

Sie werden jedesmal abgehauen, wenn die Koppel aufgebrochen wird, wachsen
dann während des Getreidetragens langsam heran, und gewähren während der Weide-
zeit unleugbar vielen Nutzen.

Um dieser Knicke willen, deren erste Anlage mühsam und kostspielig ist, ent-
schließt man sich also zu einer Abänderung der Koppeln nicht leicht, und auf Gütern,
wo die Zahl derselben zu groß schien, hat man lieber eine oder die andere herausge-
nommen, und sie auf eine besondere Weise bewirthschaftet; ungefähr so, wie die
Mecklenburger ihre Nebenkoppel zu benutzen pflegen.

Da der Hollsteiner ungleich mehr Vieh hält, wie der Mecklenburger, auch sol-
ches im Sommer sowohl als im Winter besser nährt, so gewinnt er im Allgemeinen
weit mehrern Dünger und erhält sein Land hierdurch neben der längern Ruhe in weit
größerer Kraft. Hierdurch gewinnt er der minderen Bearbeitung ungeachtet häufig
größere, aber im Allgemeinen vielleicht minder sichere Ernten.


Die Koppelwirthſchaft.
ten, welches jetzt um ſo haͤufiger wegen des allgemein eingefuͤhrten Mergelns
geſchieht, ſo betraͤgt ſie doch nur ein Zehntel. Man nimmt dann gewoͤhnlich:

1) Dreeſchhafer;
2) Brache;
3) Winterung;
4) Sommerung;
5) Winterung oder Sommerung, und dann fuͤnf Jahre Weide.

Unter 10 Schlaͤgen hat man ſelten oder nie. Man findet aber auch Abtheilun-
gen von 12, 13 und 14 Schlaͤgen, welche ihre Pflug- und ihre Weidejahre in einer
Folge nacheinander haben, und dann mit einem noch groͤßern Verhaͤltniſſe des Wei-
delandes zum Pfluglande. Denn mehr als fuͤnf Fruͤchte bauet man wohl nie hinter-
einander.

Zur Umlegung der Schlaͤge entſchließt man ſich in Hollſtein deshalb weniger wie in
Mecklenburg, weil jeder Schlag mit einer Befriedigung eingefaßt iſt, die aus Graben
und Wall beſteht, mit einer darauf gepflanzten Hecke beſetzt, die man Knick zu nen-
nen pflegt, und die man bei einer Wirthſchaft, die ſo vorzuͤglich auf Weide berech-
net iſt, fuͤr etwas ſo weſentliches haͤlt, daß manche den ganzen Unterſchied zwiſchen
Mecklenburgiſcher und Hollſteiniſcher Wirthſchaft in dieſen Knicken ſetzen. Weshalb
denn auch der Streit uͤber den Nutzen und Schaden dieſer Knicke ſo lebhaft gefuͤhrt iſt.

Sie werden jedesmal abgehauen, wenn die Koppel aufgebrochen wird, wachſen
dann waͤhrend des Getreidetragens langſam heran, und gewaͤhren waͤhrend der Weide-
zeit unleugbar vielen Nutzen.

Um dieſer Knicke willen, deren erſte Anlage muͤhſam und koſtſpielig iſt, ent-
ſchließt man ſich alſo zu einer Abaͤnderung der Koppeln nicht leicht, und auf Guͤtern,
wo die Zahl derſelben zu groß ſchien, hat man lieber eine oder die andere herausge-
nommen, und ſie auf eine beſondere Weiſe bewirthſchaftet; ungefaͤhr ſo, wie die
Mecklenburger ihre Nebenkoppel zu benutzen pflegen.

Da der Hollſteiner ungleich mehr Vieh haͤlt, wie der Mecklenburger, auch ſol-
ches im Sommer ſowohl als im Winter beſſer naͤhrt, ſo gewinnt er im Allgemeinen
weit mehrern Duͤnger und erhaͤlt ſein Land hierdurch neben der laͤngern Ruhe in weit
groͤßerer Kraft. Hierdurch gewinnt er der minderen Bearbeitung ungeachtet haͤufig
groͤßere, aber im Allgemeinen vielleicht minder ſichere Ernten.


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[317/0363] Die Koppelwirthſchaft. ten, welches jetzt um ſo haͤufiger wegen des allgemein eingefuͤhrten Mergelns geſchieht, ſo betraͤgt ſie doch nur ein Zehntel. Man nimmt dann gewoͤhnlich: 1) Dreeſchhafer; 2) Brache; 3) Winterung; 4) Sommerung; 5) Winterung oder Sommerung, und dann fuͤnf Jahre Weide. Unter 10 Schlaͤgen hat man ſelten oder nie. Man findet aber auch Abtheilun- gen von 12, 13 und 14 Schlaͤgen, welche ihre Pflug- und ihre Weidejahre in einer Folge nacheinander haben, und dann mit einem noch groͤßern Verhaͤltniſſe des Wei- delandes zum Pfluglande. Denn mehr als fuͤnf Fruͤchte bauet man wohl nie hinter- einander. Zur Umlegung der Schlaͤge entſchließt man ſich in Hollſtein deshalb weniger wie in Mecklenburg, weil jeder Schlag mit einer Befriedigung eingefaßt iſt, die aus Graben und Wall beſteht, mit einer darauf gepflanzten Hecke beſetzt, die man Knick zu nen- nen pflegt, und die man bei einer Wirthſchaft, die ſo vorzuͤglich auf Weide berech- net iſt, fuͤr etwas ſo weſentliches haͤlt, daß manche den ganzen Unterſchied zwiſchen Mecklenburgiſcher und Hollſteiniſcher Wirthſchaft in dieſen Knicken ſetzen. Weshalb denn auch der Streit uͤber den Nutzen und Schaden dieſer Knicke ſo lebhaft gefuͤhrt iſt. Sie werden jedesmal abgehauen, wenn die Koppel aufgebrochen wird, wachſen dann waͤhrend des Getreidetragens langſam heran, und gewaͤhren waͤhrend der Weide- zeit unleugbar vielen Nutzen. Um dieſer Knicke willen, deren erſte Anlage muͤhſam und koſtſpielig iſt, ent- ſchließt man ſich alſo zu einer Abaͤnderung der Koppeln nicht leicht, und auf Guͤtern, wo die Zahl derſelben zu groß ſchien, hat man lieber eine oder die andere herausge- nommen, und ſie auf eine beſondere Weiſe bewirthſchaftet; ungefaͤhr ſo, wie die Mecklenburger ihre Nebenkoppel zu benutzen pflegen. Da der Hollſteiner ungleich mehr Vieh haͤlt, wie der Mecklenburger, auch ſol- ches im Sommer ſowohl als im Winter beſſer naͤhrt, ſo gewinnt er im Allgemeinen weit mehrern Duͤnger und erhaͤlt ſein Land hierdurch neben der laͤngern Ruhe in weit groͤßerer Kraft. Hierdurch gewinnt er der minderen Bearbeitung ungeachtet haͤufig groͤßere, aber im Allgemeinen vielleicht minder ſichere Ernten.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/363>, abgerufen am 20.04.2024.