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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Die Koppelwirthschaft.
halb rechnet man dabei mit mehrerer Zuverläßigkeit auf einen bestimmten reinen
Ertrag, den ein Gut Jahr aus Jahr ein geben wird.

So viele Kenntnisse und Ueberlegung die Anlegung der Schläge und die erste
Einrichtung dieser Wirthschaft erfordert, wenn sie anders zweckmäßig und bestän-
dig seyn soll, so leicht ist sie zu betreiben, wenn sie einmal gut eingerichtet worden.
Sehr große Wirthschaften dieser Art können mit sehr weniger Aufmerksamkeit in
ihrem Gange und Stande erhalten werden. Es hat alles seine gewiesenen Wege
und seine immer gleiche Folge nach Ort und Zeit. Es ist wenig anderes dabei zu
beachten, als der eingeführte Mechanismus des Pflügens, Eggens, Säens, Mä-
hens, Sammelns, Einfahrens u. s. w., und dieser ist in den Gegenden, wo man
diese Wirthschaft landüblich findet, so bekannt und in seiner Art wirklich so gut,
daß ein jeder Bauer als Ackervoigt, oder jeder sogenannte Schreiber -- der ins-
gemein weder schreiben noch rechnen kann -- dieses zu dirigiren und in Ordnung
zu halten vermag.

Der Viehstand ist in der Regel verpachtet, und für ihn sorgt der Holländer,
der dann auch auf die Wiesen- und Heuwerbung sehr aufmerksam ist, und dem Ad-
ministrator der Wirthschaft sehr gern die Mühe dabei abnimmt, wenn er ihn nur
machen läßt. Das Vieh hat seine zugemessene Weide im Sommer, und bekommt
das gewonnene Heu und Stroh im Winter, was das Zugvieh übrig läßt. Muß es
sich in minder fruchtbaren Jahren gleich kümmerlich damit behelfen, so weiß man
doch, daß es nothdürftig durchkommt, und weiter kümmert sich der Herr der Wirth-
schaft um nichts. Der Holländer hat seinen Kontrakt schon so gemacht, daß er
zur Noth auch dabei bestehen kann.

Durch diesen festen Gang der Wirthschaft und bei der Gleichmäßigkeit des
Ertrages ist aber in der Regel der eigentliche Profit des Gewerbsbetriebes gerin-
ger. Ein Gut giebt seine bestimmte Rente, und diese ist mit dem reinen Ertrage
der Wirthschaft im Durchschnitte der Jahre fast gleich. Man kauft ein völlig ein-
gerichtetes Gut, was nicht noch besondere bisher unentdeckte Quellen hat, ziem-
lich sicher, aber kann auch, so lange man in dieser Wirthschaft bleibt, nicht viel
mehr als die Rente davon haben; es sey denn durch außerordentliche Konjunkturen,
die den Kornpreis sehr in die Höhe treiben.


Die Koppelwirthſchaft.
halb rechnet man dabei mit mehrerer Zuverlaͤßigkeit auf einen beſtimmten reinen
Ertrag, den ein Gut Jahr aus Jahr ein geben wird.

So viele Kenntniſſe und Ueberlegung die Anlegung der Schlaͤge und die erſte
Einrichtung dieſer Wirthſchaft erfordert, wenn ſie anders zweckmaͤßig und beſtaͤn-
dig ſeyn ſoll, ſo leicht iſt ſie zu betreiben, wenn ſie einmal gut eingerichtet worden.
Sehr große Wirthſchaften dieſer Art koͤnnen mit ſehr weniger Aufmerkſamkeit in
ihrem Gange und Stande erhalten werden. Es hat alles ſeine gewieſenen Wege
und ſeine immer gleiche Folge nach Ort und Zeit. Es iſt wenig anderes dabei zu
beachten, als der eingefuͤhrte Mechanismus des Pfluͤgens, Eggens, Saͤens, Maͤ-
hens, Sammelns, Einfahrens u. ſ. w., und dieſer iſt in den Gegenden, wo man
dieſe Wirthſchaft landuͤblich findet, ſo bekannt und in ſeiner Art wirklich ſo gut,
daß ein jeder Bauer als Ackervoigt, oder jeder ſogenannte Schreiber — der ins-
gemein weder ſchreiben noch rechnen kann — dieſes zu dirigiren und in Ordnung
zu halten vermag.

Der Viehſtand iſt in der Regel verpachtet, und fuͤr ihn ſorgt der Hollaͤnder,
der dann auch auf die Wieſen- und Heuwerbung ſehr aufmerkſam iſt, und dem Ad-
miniſtrator der Wirthſchaft ſehr gern die Muͤhe dabei abnimmt, wenn er ihn nur
machen laͤßt. Das Vieh hat ſeine zugemeſſene Weide im Sommer, und bekommt
das gewonnene Heu und Stroh im Winter, was das Zugvieh uͤbrig laͤßt. Muß es
ſich in minder fruchtbaren Jahren gleich kuͤmmerlich damit behelfen, ſo weiß man
doch, daß es nothduͤrftig durchkommt, und weiter kuͤmmert ſich der Herr der Wirth-
ſchaft um nichts. Der Hollaͤnder hat ſeinen Kontrakt ſchon ſo gemacht, daß er
zur Noth auch dabei beſtehen kann.

Durch dieſen feſten Gang der Wirthſchaft und bei der Gleichmaͤßigkeit des
Ertrages iſt aber in der Regel der eigentliche Profit des Gewerbsbetriebes gerin-
ger. Ein Gut giebt ſeine beſtimmte Rente, und dieſe iſt mit dem reinen Ertrage
der Wirthſchaft im Durchſchnitte der Jahre faſt gleich. Man kauft ein voͤllig ein-
gerichtetes Gut, was nicht noch beſondere bisher unentdeckte Quellen hat, ziem-
lich ſicher, aber kann auch, ſo lange man in dieſer Wirthſchaft bleibt, nicht viel
mehr als die Rente davon haben; es ſey denn durch außerordentliche Konjunkturen,
die den Kornpreis ſehr in die Hoͤhe treiben.


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[334/0380] Die Koppelwirthſchaft. halb rechnet man dabei mit mehrerer Zuverlaͤßigkeit auf einen beſtimmten reinen Ertrag, den ein Gut Jahr aus Jahr ein geben wird. So viele Kenntniſſe und Ueberlegung die Anlegung der Schlaͤge und die erſte Einrichtung dieſer Wirthſchaft erfordert, wenn ſie anders zweckmaͤßig und beſtaͤn- dig ſeyn ſoll, ſo leicht iſt ſie zu betreiben, wenn ſie einmal gut eingerichtet worden. Sehr große Wirthſchaften dieſer Art koͤnnen mit ſehr weniger Aufmerkſamkeit in ihrem Gange und Stande erhalten werden. Es hat alles ſeine gewieſenen Wege und ſeine immer gleiche Folge nach Ort und Zeit. Es iſt wenig anderes dabei zu beachten, als der eingefuͤhrte Mechanismus des Pfluͤgens, Eggens, Saͤens, Maͤ- hens, Sammelns, Einfahrens u. ſ. w., und dieſer iſt in den Gegenden, wo man dieſe Wirthſchaft landuͤblich findet, ſo bekannt und in ſeiner Art wirklich ſo gut, daß ein jeder Bauer als Ackervoigt, oder jeder ſogenannte Schreiber — der ins- gemein weder ſchreiben noch rechnen kann — dieſes zu dirigiren und in Ordnung zu halten vermag. Der Viehſtand iſt in der Regel verpachtet, und fuͤr ihn ſorgt der Hollaͤnder, der dann auch auf die Wieſen- und Heuwerbung ſehr aufmerkſam iſt, und dem Ad- miniſtrator der Wirthſchaft ſehr gern die Muͤhe dabei abnimmt, wenn er ihn nur machen laͤßt. Das Vieh hat ſeine zugemeſſene Weide im Sommer, und bekommt das gewonnene Heu und Stroh im Winter, was das Zugvieh uͤbrig laͤßt. Muß es ſich in minder fruchtbaren Jahren gleich kuͤmmerlich damit behelfen, ſo weiß man doch, daß es nothduͤrftig durchkommt, und weiter kuͤmmert ſich der Herr der Wirth- ſchaft um nichts. Der Hollaͤnder hat ſeinen Kontrakt ſchon ſo gemacht, daß er zur Noth auch dabei beſtehen kann. Durch dieſen feſten Gang der Wirthſchaft und bei der Gleichmaͤßigkeit des Ertrages iſt aber in der Regel der eigentliche Profit des Gewerbsbetriebes gerin- ger. Ein Gut giebt ſeine beſtimmte Rente, und dieſe iſt mit dem reinen Ertrage der Wirthſchaft im Durchſchnitte der Jahre faſt gleich. Man kauft ein voͤllig ein- gerichtetes Gut, was nicht noch beſondere bisher unentdeckte Quellen hat, ziem- lich ſicher, aber kann auch, ſo lange man in dieſer Wirthſchaft bleibt, nicht viel mehr als die Rente davon haben; es ſey denn durch außerordentliche Konjunkturen, die den Kornpreis ſehr in die Hoͤhe treiben.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/380>, abgerufen am 29.03.2024.