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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810.

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Mineralische Düngungsmittel.
10 bis 20 Jahr. Die Wirkung des kalkigen Mergels auf Thonboden nimmt man in
der Regel auf 12 Jahre an. Dem Pachter werden in einigen Gegenden die Kosten
der Mergelung in diesem Verhältnisse ersetzt, wenn er vor vollendeter Abnutzung ab-
gehet. Hat er ihn z. B. 5 Jahre benutzt, so bekommt er 7/12 der Kosten, hat er
ihn 9 Jahre benutzt, 3/12 heraus.

Der Effekt des Mergels steigt in der Regel bis zum dritten Jahre, hält sich dann
3 Jahre in seiner Höhe -- gerechte Mistdüngung vorausgesetzt -- und nimmt dann
wieder ab. Jedoch kommt es darauf an, ob der Mergel schneller oder langsamer zer-
fällt. Er äußert seine volle Wirkung erst dann, wenn er sich recht innig mit der Ak-
kererde verbunden hat. Deshalb kommt es auch so sehr auf seine Behandlung an,
nachdem er aufgefahren worden.

§. 73.

Wenn man besondere Pferde auf das Mergelfahren hält -- wie es da geschie-Zeit der Aus-
fuhr.

het, wo diese Operation im Großen betrieben wird -- so fährt man mit der Arbeit,
wenn es die Witterung und der tief eingedrungene Frost nicht verhindert, ununter-
brochen durch alle Jahreszeiten fort. Gebraucht man nur aber das gewöhnliche Ge-
spann -- oft selbst die Zugochsen -- dazu, so trift die Zeit der Muße nur im Spät-
herbste und Winter, nur dann nach der Frühjahrsbestellung bis zur Ernte ein. Der
vor und im Winter ausgefahrne Mergel ist von der schnellsten Wirkung, weil er durch
den Frost am besten zerfällt. Wenn der Frost vor dem Schnee nur nicht zu tief ein-
gedrungen ist, so verlohnt sichs der Mühe diesen, da wo man ausstechen will, weg-
räumen, und die gefrorenen Brocken durchbrechen zu lassen, und den Mergel dann
mit Schlitten auffahren zu lassen. Oft aber wird doch die Arbeit zu schwierig. Der
später aufgefahrene zerfällt selten genug, um sich hinlänglich mit der Ackerkrume, des
mehrmaligen Pflügens ungeachtet, zu mengen, und kann dann auf die nächste Win-
terung keine merkliche Wirkung haben. Die Regel der Engländer, daß der Mer-
gel zweier vollen Sommer Sonne und eines vollen Winters Frost gehabt haben müsse,
ehe man ihn unterpflüge, wird selten befolgt. Bringt man ihn, wie es gewöhnlich
geschiehet und vorgeschrieben wird, auf die gestürzte Brache, so müste man nach je-
ner Regel 2 Jahr ungenützte Brache halten. Die Engländer bringen ihn aber auch
auf den ungestürzten Dreesch: Gras und Klee sollen kräftig herdurch wachsen, und
eine reiche Weide geben, der Mergel sich aber nun nach dem Umbruch leicht mit der

Mineraliſche Duͤngungsmittel.
10 bis 20 Jahr. Die Wirkung des kalkigen Mergels auf Thonboden nimmt man in
der Regel auf 12 Jahre an. Dem Pachter werden in einigen Gegenden die Koſten
der Mergelung in dieſem Verhaͤltniſſe erſetzt, wenn er vor vollendeter Abnutzung ab-
gehet. Hat er ihn z. B. 5 Jahre benutzt, ſo bekommt er 7/12 der Koſten, hat er
ihn 9 Jahre benutzt, 3/12 heraus.

Der Effekt des Mergels ſteigt in der Regel bis zum dritten Jahre, haͤlt ſich dann
3 Jahre in ſeiner Hoͤhe — gerechte Miſtduͤngung vorausgeſetzt — und nimmt dann
wieder ab. Jedoch kommt es darauf an, ob der Mergel ſchneller oder langſamer zer-
faͤllt. Er aͤußert ſeine volle Wirkung erſt dann, wenn er ſich recht innig mit der Ak-
kererde verbunden hat. Deshalb kommt es auch ſo ſehr auf ſeine Behandlung an,
nachdem er aufgefahren worden.

§. 73.

Wenn man beſondere Pferde auf das Mergelfahren haͤlt — wie es da geſchie-Zeit der Aus-
fuhr.

het, wo dieſe Operation im Großen betrieben wird — ſo faͤhrt man mit der Arbeit,
wenn es die Witterung und der tief eingedrungene Froſt nicht verhindert, ununter-
brochen durch alle Jahreszeiten fort. Gebraucht man nur aber das gewoͤhnliche Ge-
ſpann — oft ſelbſt die Zugochſen — dazu, ſo trift die Zeit der Muße nur im Spaͤt-
herbſte und Winter, nur dann nach der Fruͤhjahrsbeſtellung bis zur Ernte ein. Der
vor und im Winter ausgefahrne Mergel iſt von der ſchnellſten Wirkung, weil er durch
den Froſt am beſten zerfaͤllt. Wenn der Froſt vor dem Schnee nur nicht zu tief ein-
gedrungen iſt, ſo verlohnt ſichs der Muͤhe dieſen, da wo man ausſtechen will, weg-
raͤumen, und die gefrorenen Brocken durchbrechen zu laſſen, und den Mergel dann
mit Schlitten auffahren zu laſſen. Oft aber wird doch die Arbeit zu ſchwierig. Der
ſpaͤter aufgefahrene zerfaͤllt ſelten genug, um ſich hinlaͤnglich mit der Ackerkrume, des
mehrmaligen Pfluͤgens ungeachtet, zu mengen, und kann dann auf die naͤchſte Win-
terung keine merkliche Wirkung haben. Die Regel der Englaͤnder, daß der Mer-
gel zweier vollen Sommer Sonne und eines vollen Winters Froſt gehabt haben muͤſſe,
ehe man ihn unterpfluͤge, wird ſelten befolgt. Bringt man ihn, wie es gewoͤhnlich
geſchiehet und vorgeſchrieben wird, auf die geſtuͤrzte Brache, ſo muͤſte man nach je-
ner Regel 2 Jahr ungenuͤtzte Brache halten. Die Englaͤnder bringen ihn aber auch
auf den ungeſtuͤrzten Dreeſch: Gras und Klee ſollen kraͤftig herdurch wachſen, und
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[255/0303] Mineraliſche Duͤngungsmittel. 10 bis 20 Jahr. Die Wirkung des kalkigen Mergels auf Thonboden nimmt man in der Regel auf 12 Jahre an. Dem Pachter werden in einigen Gegenden die Koſten der Mergelung in dieſem Verhaͤltniſſe erſetzt, wenn er vor vollendeter Abnutzung ab- gehet. Hat er ihn z. B. 5 Jahre benutzt, ſo bekommt er 7/12 der Koſten, hat er ihn 9 Jahre benutzt, 3/12 heraus. Der Effekt des Mergels ſteigt in der Regel bis zum dritten Jahre, haͤlt ſich dann 3 Jahre in ſeiner Hoͤhe — gerechte Miſtduͤngung vorausgeſetzt — und nimmt dann wieder ab. Jedoch kommt es darauf an, ob der Mergel ſchneller oder langſamer zer- faͤllt. Er aͤußert ſeine volle Wirkung erſt dann, wenn er ſich recht innig mit der Ak- kererde verbunden hat. Deshalb kommt es auch ſo ſehr auf ſeine Behandlung an, nachdem er aufgefahren worden. §. 73. Wenn man beſondere Pferde auf das Mergelfahren haͤlt — wie es da geſchie- het, wo dieſe Operation im Großen betrieben wird — ſo faͤhrt man mit der Arbeit, wenn es die Witterung und der tief eingedrungene Froſt nicht verhindert, ununter- brochen durch alle Jahreszeiten fort. Gebraucht man nur aber das gewoͤhnliche Ge- ſpann — oft ſelbſt die Zugochſen — dazu, ſo trift die Zeit der Muße nur im Spaͤt- herbſte und Winter, nur dann nach der Fruͤhjahrsbeſtellung bis zur Ernte ein. Der vor und im Winter ausgefahrne Mergel iſt von der ſchnellſten Wirkung, weil er durch den Froſt am beſten zerfaͤllt. Wenn der Froſt vor dem Schnee nur nicht zu tief ein- gedrungen iſt, ſo verlohnt ſichs der Muͤhe dieſen, da wo man ausſtechen will, weg- raͤumen, und die gefrorenen Brocken durchbrechen zu laſſen, und den Mergel dann mit Schlitten auffahren zu laſſen. Oft aber wird doch die Arbeit zu ſchwierig. Der ſpaͤter aufgefahrene zerfaͤllt ſelten genug, um ſich hinlaͤnglich mit der Ackerkrume, des mehrmaligen Pfluͤgens ungeachtet, zu mengen, und kann dann auf die naͤchſte Win- terung keine merkliche Wirkung haben. Die Regel der Englaͤnder, daß der Mer- gel zweier vollen Sommer Sonne und eines vollen Winters Froſt gehabt haben muͤſſe, ehe man ihn unterpfluͤge, wird ſelten befolgt. Bringt man ihn, wie es gewoͤhnlich geſchiehet und vorgeſchrieben wird, auf die geſtuͤrzte Brache, ſo muͤſte man nach je- ner Regel 2 Jahr ungenuͤtzte Brache halten. Die Englaͤnder bringen ihn aber auch auf den ungeſtuͤrzten Dreeſch: Gras und Klee ſollen kraͤftig herdurch wachſen, und eine reiche Weide geben, der Mergel ſich aber nun nach dem Umbruch leicht mit der Zeit der Aus- fuhr.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft02_1810/303>, abgerufen am 24.04.2024.