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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810.

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Verhältnisse der Wirthschaftssysteme gegen einander.
halte dessen mehr oder weniger, je nachdem man es schwächer oder stärker futtern
will. Die Wartung des Viehes ist unter den Kosten der Wirthschaft mit begrif-
fen. Auch ist auf Geltevieh nicht Rücksicht genommen, indem auch dieses sein
angemessenes Futter -- zumahl da auf Stroh und Spreu gar nichts gerechnet
wird -- durch Zuwachs bezahlen muß, und in den meisten Wirthschaften neben
dem andern Vieh wird gehalten werden können. Es wird vielleicht manchen der
Ertrag des Viehes bei der angenommenen Futterung viel zu gering angeschlagen
scheinen; und er ist es wirklich. Ich nahm ihn aber so geringe an, damit nie-
mand den Vortheil der futterreichen Wirthschaften zu hoch berechnet finde.
Uebrigens ist eigentlich gar nicht auf die Art und Zahl des Viehes bei der Be-
rechnung Rücksicht genommen, sondern nur auf den Werth der Futterung, wenn
diese durch zweckmäßiges Vieh benutzt wird.

o. der reine Ertrag des Getreides auf Rocken reduzirt, so daß 1 Scheffel
großer Gerste -- denn diese wird hier nur angenommen -- 3/4 Scheffel Rocken
und 1 Scheffel Hafer zu 1/2 Scheffel Rocken gerechnet ist; Erbsen aber dem
Rocken gleich, obwohl sie einen höhern inneren Werth haben.

p. die Kosten der Wirthschaft. Bei den Pferden findet hier ein merklicher
Unterschied statt, weil neben anderen Kosten (auch des Geschirrs) nur ihr Kör-
nerfutter berechnet worden. Wo es also die Wirthschaftsverhältnisse erlauben,
daß die Pferde im Sommer grünes Futter, auch vielleicht im Winter Kartoffeln
bekommen, da kommt ihre Erhaltung eigentlich in einem größern Verhältnisse
geringer zu stehen, als hier in diesem Falle angenommen worden. Wenn man
mit den Kosten die Heu-Rationen, die ihnen zugeschrieben worden, vergleicht,
so stehen sie ungefähr im umgekehrten Verhältnisse. Denn je mehr Heu, desto
weniger Korn erhalten sie. Die Ochsen sind nur um 1/7 geringer berechnet, wo sie
starke Heufutterung haben, und folglich überall kein Kornfutter gebrauchen. Die
Zahl des Gesindes und der Arbeiter gründet sich auf Berechnungen. Der männ-
liche Tagelohn ist zu 1/8 Scheffel Rocken berechnet, der weibliche zu 1/12 Scheffel,
weil der nach §. 147. angenommene Preis zu 1/9 Scheffel nur als der geringste und
im Durchschnitte zu niedrig angesetzt wäre. Die Kartoffelnarbeit mit der Hand
ist besonders berechnet, per Morgen zu 13/4 Scheffel Rocken, wofür sie bei dem
gehörigen Gebrauche zweckmäßiger Instrumente sehr gut verrichtet werden kann,

einschließlich

Verhaͤltniſſe der Wirthſchaftsſyſteme gegen einander.
halte deſſen mehr oder weniger, je nachdem man es ſchwaͤcher oder ſtaͤrker futtern
will. Die Wartung des Viehes iſt unter den Koſten der Wirthſchaft mit begrif-
fen. Auch iſt auf Geltevieh nicht Ruͤckſicht genommen, indem auch dieſes ſein
angemeſſenes Futter — zumahl da auf Stroh und Spreu gar nichts gerechnet
wird — durch Zuwachs bezahlen muß, und in den meiſten Wirthſchaften neben
dem andern Vieh wird gehalten werden koͤnnen. Es wird vielleicht manchen der
Ertrag des Viehes bei der angenommenen Futterung viel zu gering angeſchlagen
ſcheinen; und er iſt es wirklich. Ich nahm ihn aber ſo geringe an, damit nie-
mand den Vortheil der futterreichen Wirthſchaften zu hoch berechnet finde.
Uebrigens iſt eigentlich gar nicht auf die Art und Zahl des Viehes bei der Be-
rechnung Ruͤckſicht genommen, ſondern nur auf den Werth der Futterung, wenn
dieſe durch zweckmaͤßiges Vieh benutzt wird.

o. der reine Ertrag des Getreides auf Rocken reduzirt, ſo daß 1 Scheffel
großer Gerſte — denn dieſe wird hier nur angenommen — ¾ Scheffel Rocken
und 1 Scheffel Hafer zu ½ Scheffel Rocken gerechnet iſt; Erbſen aber dem
Rocken gleich, obwohl ſie einen hoͤhern inneren Werth haben.

p. die Koſten der Wirthſchaft. Bei den Pferden findet hier ein merklicher
Unterſchied ſtatt, weil neben anderen Koſten (auch des Geſchirrs) nur ihr Koͤr-
nerfutter berechnet worden. Wo es alſo die Wirthſchaftsverhaͤltniſſe erlauben,
daß die Pferde im Sommer gruͤnes Futter, auch vielleicht im Winter Kartoffeln
bekommen, da kommt ihre Erhaltung eigentlich in einem groͤßern Verhaͤltniſſe
geringer zu ſtehen, als hier in dieſem Falle angenommen worden. Wenn man
mit den Koſten die Heu-Rationen, die ihnen zugeſchrieben worden, vergleicht,
ſo ſtehen ſie ungefaͤhr im umgekehrten Verhaͤltniſſe. Denn je mehr Heu, deſto
weniger Korn erhalten ſie. Die Ochſen ſind nur um 1/7 geringer berechnet, wo ſie
ſtarke Heufutterung haben, und folglich uͤberall kein Kornfutter gebrauchen. Die
Zahl des Geſindes und der Arbeiter gruͤndet ſich auf Berechnungen. Der maͤnn-
liche Tagelohn iſt zu 1/8 Scheffel Rocken berechnet, der weibliche zu 1/12 Scheffel,
weil der nach §. 147. angenommene Preis zu 1/9 Scheffel nur als der geringſte und
im Durchſchnitte zu niedrig angeſetzt waͤre. Die Kartoffelnarbeit mit der Hand
iſt beſonders berechnet, per Morgen zu 1¾ Scheffel Rocken, wofuͤr ſie bei dem
gehoͤrigen Gebrauche zweckmaͤßiger Inſtrumente ſehr gut verrichtet werden kann,

einſchließlich
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[8/0042] Verhaͤltniſſe der Wirthſchaftsſyſteme gegen einander. halte deſſen mehr oder weniger, je nachdem man es ſchwaͤcher oder ſtaͤrker futtern will. Die Wartung des Viehes iſt unter den Koſten der Wirthſchaft mit begrif- fen. Auch iſt auf Geltevieh nicht Ruͤckſicht genommen, indem auch dieſes ſein angemeſſenes Futter — zumahl da auf Stroh und Spreu gar nichts gerechnet wird — durch Zuwachs bezahlen muß, und in den meiſten Wirthſchaften neben dem andern Vieh wird gehalten werden koͤnnen. Es wird vielleicht manchen der Ertrag des Viehes bei der angenommenen Futterung viel zu gering angeſchlagen ſcheinen; und er iſt es wirklich. Ich nahm ihn aber ſo geringe an, damit nie- mand den Vortheil der futterreichen Wirthſchaften zu hoch berechnet finde. Uebrigens iſt eigentlich gar nicht auf die Art und Zahl des Viehes bei der Be- rechnung Ruͤckſicht genommen, ſondern nur auf den Werth der Futterung, wenn dieſe durch zweckmaͤßiges Vieh benutzt wird. o. der reine Ertrag des Getreides auf Rocken reduzirt, ſo daß 1 Scheffel großer Gerſte — denn dieſe wird hier nur angenommen — ¾ Scheffel Rocken und 1 Scheffel Hafer zu ½ Scheffel Rocken gerechnet iſt; Erbſen aber dem Rocken gleich, obwohl ſie einen hoͤhern inneren Werth haben. p. die Koſten der Wirthſchaft. Bei den Pferden findet hier ein merklicher Unterſchied ſtatt, weil neben anderen Koſten (auch des Geſchirrs) nur ihr Koͤr- nerfutter berechnet worden. Wo es alſo die Wirthſchaftsverhaͤltniſſe erlauben, daß die Pferde im Sommer gruͤnes Futter, auch vielleicht im Winter Kartoffeln bekommen, da kommt ihre Erhaltung eigentlich in einem groͤßern Verhaͤltniſſe geringer zu ſtehen, als hier in dieſem Falle angenommen worden. Wenn man mit den Koſten die Heu-Rationen, die ihnen zugeſchrieben worden, vergleicht, ſo ſtehen ſie ungefaͤhr im umgekehrten Verhaͤltniſſe. Denn je mehr Heu, deſto weniger Korn erhalten ſie. Die Ochſen ſind nur um 1/7 geringer berechnet, wo ſie ſtarke Heufutterung haben, und folglich uͤberall kein Kornfutter gebrauchen. Die Zahl des Geſindes und der Arbeiter gruͤndet ſich auf Berechnungen. Der maͤnn- liche Tagelohn iſt zu 1/8 Scheffel Rocken berechnet, der weibliche zu 1/12 Scheffel, weil der nach §. 147. angenommene Preis zu 1/9 Scheffel nur als der geringſte und im Durchſchnitte zu niedrig angeſetzt waͤre. Die Kartoffelnarbeit mit der Hand iſt beſonders berechnet, per Morgen zu 1¾ Scheffel Rocken, wofuͤr ſie bei dem gehoͤrigen Gebrauche zweckmaͤßiger Inſtrumente ſehr gut verrichtet werden kann, einſchließlich

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft02_1810/42>, abgerufen am 20.04.2024.