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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810.

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Uebergang in eine neue Wirthschaftsart.
fühlt, vielmehr gewinnt, womit doch schon eine größere Winterfutterungs-Ernte
verbunden seyn wird.

Im zweiten Jahre erfolgt die Aufopferung eines Sömmerungs-Schlages.
Wo dies zu empfindlich wäre, da könnte in c., welcher Schlag doch zu Hackfrüch-
ten noch nicht ganz ausgedüngt werden kann, zum Theil Dreeschhafer genommen
werden, dessen Stoppel man dann im Herbst nachdüngt und sie in diesem Falle zu
kleiner Gerste bereitet.

Im dritten Jahre wird es rathsam seyn, 2 Winterungsschläge zu nehmen,
doch kann immerhin auch ein Theil des einen Schlages zur Sömmerung bleiben.

Im vierten Jahre passen dagegen 2 Sömmerungsschläge besser. Jedoch kann
man ohne Bedenken und wenigstens mit mehrerem Gewinn an Stroh Stoppel-
rocken in a. säen.

Und so ist im fünften Jahre die neue Ordnung im Gange, die jedoch bei der
jährlich steigenden Düngkraft der Wirthschaft bald zu schwelgerischern Früchten
übergehen muß.

§. 403.

Uebergang ei-
ner eilfschlägi-
gen Mecklen-
burgischen
Wirthschaft.
Bei einer eilfschlägigen Wirthschaft und überhaupt bei allen, die eine dop-
pelte Brache hielten, findet ein Uebergang ohne Verminderung der Körneraussaat,
vielmehr mit einer schnellen Vermehrung derselben statt, wie das Schema D. zeigt.
Wenn man den Uebergang zur Stallfutterung nämlich allmählich machen will, so
fängt man damit an, die am längsten geruhete Koppel umzureißen und mit Dreesch-
hafer zu besaen, statt sie zu brachen. Nach dem Hafer folgen Hackfrüchte, so weit
nämlich eine im zweiten Jahre noch schwache Düngung reicht. Die Hauptdün-
gung verbleibt nämlich der Fettbrachenkoppel, die aber, statt reine Brache zu hal-
ten, mit grünen Wicken besäet wird, so daß in der Regel der aus diesen Wicken
im ersten Jahre hervorgegangene Mist nur der Hackfruchtbestellung im zweiten
Jahre gewidmet, aber in Hinsicht der Kraft der Rasenfäulniß auch mehr wie sonst ver-
breitet werden darf. In e. wird im ersten Jahre unter die Sömmerung Klee ge-
säet, von welchem im zweiten Jahre immer eine mäßige Ernte zu erwarten ist.
g. wird, statt niedergelegt zu werden, gebrachet, und es bleiben folglich nur 3
Weideschläge, da der vierte durch die Stallfutterung der Wicken reichlich ersetzt
wird. Wir gewinnen in dem ersten Jahre einen Sömmerungsschlag. Das
zweite Jahr verliert aber an der Winterung, indem sie in dem Schlage g. in ma-
gere Brache statt in die Ruhebrache kommt.

Das zweite Jahr liefert dem dritten schon so vielen Dünger, daß neben dem

Uebergang in eine neue Wirthſchaftsart.
fuͤhlt, vielmehr gewinnt, womit doch ſchon eine groͤßere Winterfutterungs-Ernte
verbunden ſeyn wird.

Im zweiten Jahre erfolgt die Aufopferung eines Soͤmmerungs-Schlages.
Wo dies zu empfindlich waͤre, da koͤnnte in c., welcher Schlag doch zu Hackfruͤch-
ten noch nicht ganz ausgeduͤngt werden kann, zum Theil Dreeſchhafer genommen
werden, deſſen Stoppel man dann im Herbſt nachduͤngt und ſie in dieſem Falle zu
kleiner Gerſte bereitet.

Im dritten Jahre wird es rathſam ſeyn, 2 Winterungsſchlaͤge zu nehmen,
doch kann immerhin auch ein Theil des einen Schlages zur Soͤmmerung bleiben.

Im vierten Jahre paſſen dagegen 2 Soͤmmerungsſchlaͤge beſſer. Jedoch kann
man ohne Bedenken und wenigſtens mit mehrerem Gewinn an Stroh Stoppel-
rocken in a. ſaͤen.

Und ſo iſt im fuͤnften Jahre die neue Ordnung im Gange, die jedoch bei der
jaͤhrlich ſteigenden Duͤngkraft der Wirthſchaft bald zu ſchwelgeriſchern Fruͤchten
uͤbergehen muß.

§. 403.

Uebergang ei-
ner eilfſchlaͤgi-
gen Mecklen-
burgiſchen
Wirthſchaft.
Bei einer eilfſchlaͤgigen Wirthſchaft und uͤberhaupt bei allen, die eine dop-
pelte Brache hielten, findet ein Uebergang ohne Verminderung der Koͤrnerausſaat,
vielmehr mit einer ſchnellen Vermehrung derſelben ſtatt, wie das Schema D. zeigt.
Wenn man den Uebergang zur Stallfutterung naͤmlich allmaͤhlich machen will, ſo
faͤngt man damit an, die am laͤngſten geruhete Koppel umzureißen und mit Dreeſch-
hafer zu beſaen, ſtatt ſie zu brachen. Nach dem Hafer folgen Hackfruͤchte, ſo weit
naͤmlich eine im zweiten Jahre noch ſchwache Duͤngung reicht. Die Hauptduͤn-
gung verbleibt naͤmlich der Fettbrachenkoppel, die aber, ſtatt reine Brache zu hal-
ten, mit gruͤnen Wicken beſaͤet wird, ſo daß in der Regel der aus dieſen Wicken
im erſten Jahre hervorgegangene Miſt nur der Hackfruchtbeſtellung im zweiten
Jahre gewidmet, aber in Hinſicht der Kraft der Raſenfaͤulniß auch mehr wie ſonſt ver-
breitet werden darf. In e. wird im erſten Jahre unter die Soͤmmerung Klee ge-
ſaͤet, von welchem im zweiten Jahre immer eine maͤßige Ernte zu erwarten iſt.
g. wird, ſtatt niedergelegt zu werden, gebrachet, und es bleiben folglich nur 3
Weideſchlaͤge, da der vierte durch die Stallfutterung der Wicken reichlich erſetzt
wird. Wir gewinnen in dem erſten Jahre einen Soͤmmerungsſchlag. Das
zweite Jahr verliert aber an der Winterung, indem ſie in dem Schlage g. in ma-
gere Brache ſtatt in die Ruhebrache kommt.

Das zweite Jahr liefert dem dritten ſchon ſo vielen Duͤnger, daß neben dem

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[38/0078] Uebergang in eine neue Wirthſchaftsart. fuͤhlt, vielmehr gewinnt, womit doch ſchon eine groͤßere Winterfutterungs-Ernte verbunden ſeyn wird. Im zweiten Jahre erfolgt die Aufopferung eines Soͤmmerungs-Schlages. Wo dies zu empfindlich waͤre, da koͤnnte in c., welcher Schlag doch zu Hackfruͤch- ten noch nicht ganz ausgeduͤngt werden kann, zum Theil Dreeſchhafer genommen werden, deſſen Stoppel man dann im Herbſt nachduͤngt und ſie in dieſem Falle zu kleiner Gerſte bereitet. Im dritten Jahre wird es rathſam ſeyn, 2 Winterungsſchlaͤge zu nehmen, doch kann immerhin auch ein Theil des einen Schlages zur Soͤmmerung bleiben. Im vierten Jahre paſſen dagegen 2 Soͤmmerungsſchlaͤge beſſer. Jedoch kann man ohne Bedenken und wenigſtens mit mehrerem Gewinn an Stroh Stoppel- rocken in a. ſaͤen. Und ſo iſt im fuͤnften Jahre die neue Ordnung im Gange, die jedoch bei der jaͤhrlich ſteigenden Duͤngkraft der Wirthſchaft bald zu ſchwelgeriſchern Fruͤchten uͤbergehen muß. §. 403. Bei einer eilfſchlaͤgigen Wirthſchaft und uͤberhaupt bei allen, die eine dop- pelte Brache hielten, findet ein Uebergang ohne Verminderung der Koͤrnerausſaat, vielmehr mit einer ſchnellen Vermehrung derſelben ſtatt, wie das Schema D. zeigt. Wenn man den Uebergang zur Stallfutterung naͤmlich allmaͤhlich machen will, ſo faͤngt man damit an, die am laͤngſten geruhete Koppel umzureißen und mit Dreeſch- hafer zu beſaen, ſtatt ſie zu brachen. Nach dem Hafer folgen Hackfruͤchte, ſo weit naͤmlich eine im zweiten Jahre noch ſchwache Duͤngung reicht. Die Hauptduͤn- gung verbleibt naͤmlich der Fettbrachenkoppel, die aber, ſtatt reine Brache zu hal- ten, mit gruͤnen Wicken beſaͤet wird, ſo daß in der Regel der aus dieſen Wicken im erſten Jahre hervorgegangene Miſt nur der Hackfruchtbeſtellung im zweiten Jahre gewidmet, aber in Hinſicht der Kraft der Raſenfaͤulniß auch mehr wie ſonſt ver- breitet werden darf. In e. wird im erſten Jahre unter die Soͤmmerung Klee ge- ſaͤet, von welchem im zweiten Jahre immer eine maͤßige Ernte zu erwarten iſt. g. wird, ſtatt niedergelegt zu werden, gebrachet, und es bleiben folglich nur 3 Weideſchlaͤge, da der vierte durch die Stallfutterung der Wicken reichlich erſetzt wird. Wir gewinnen in dem erſten Jahre einen Soͤmmerungsſchlag. Das zweite Jahr verliert aber an der Winterung, indem ſie in dem Schlage g. in ma- gere Brache ſtatt in die Ruhebrache kommt. Uebergang ei- ner eilfſchlaͤgi- gen Mecklen- burgiſchen Wirthſchaft. Das zweite Jahr liefert dem dritten ſchon ſo vielen Duͤnger, daß neben dem

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft02_1810/78>, abgerufen am 28.03.2024.