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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Die Arbeit der Beackerung.
fruchtbare Erde beisammen und durch den nur für sie zureichenden Dünger in Kraft zu
erhalten, auch die Bearbeitung auf sie zu konzentriren, als sie durch eine hinzuge-
mengte Masse von unfruchtbarer Erde zu schwächen; insbesondere wenn man auf eine
neue Rasenerzeugung rechnet, welche gewissermaßen nur durch die Fruchtbarkeit der
oberen zwei Zoll bewirkt wird, und wozu der tiefer liegende Humus wenig beiträgt.

b) Wenn man eine nachhaltige Verbesserung des Bodens durch Auffahren
eines mergeligten Lehms, Modders u. s. f., oder durch Rasenbrennen vorgenommen
hat, wodurch eine kleinere, aber nicht eine größere Masse von Erde, eine seichte,
nicht eine tiefere Krume verbessert werden kann. Hier muß man sich wohl hüten,
diesen nur für die Oberfläche hinreichenden Zusatz zu tief unterzubringen und zu ver-
theilen. Man darf den Boden nicht eher vertiefen, als bis man etwa eine zweite
Auffuhr vorzunehmen beschlossen hat, und muß dann tiefer pflügen und rohe Erde
heraufbringen, bevor man auffährt. Hierher gehört dann ebenfalls, wenn ein zäher
Thonboden durch Kalk oder Kalkmergel nur auf eine gewisse Tiefe zureichend ge-
lockert wurde.

c) Wenn auf sandigem Boden die Pflugtiefe immer gleichgehalten ist, und sich
unter der Pflugsohle eine erhärtete Borke gebildet hat, so durchbricht man diese nicht
ohne Nachtheil. Die obere Erde kann durch gute Kultur sehr verbessert seyn, die
Borke verhindert das Versenken der Feuchtigkeit und der fruchtbaren aufgelösten
Stoffe; unter derselben aber liegt ein unergründliches Sandmeer. Dieser Fall wird
häufig mit den vorhergehenden zusammentreffen, indem sich nach einer Lehmmerge-
lung eine solche Borke leicht erzeugt. Wenn es gleich zu wünschen wäre, daß diese
Borke tiefer liegen möge als sie liegt; so hat man es doch nicht immer in seiner Ge-
walt, sie tiefer zu legen, und bevor man das nicht kann, rührt man sie ungestraft
nicht an.

d) Und endlich überhaupt, wo das tiefe Pflügen nicht nöthig ist, und keinen
Vortheil, sondern eher Nachtheil bringen kann.

§. 164.

Sie geschehe
alimählig.
Wo die Vertiefung des Bodens aber überhaupt paßt, da geschiehet sie jedoch
in den bei weitem meisten Fällen nur allmählig. Bei allmähliger Vertiefung
wird nur so viele neue Erde heraufgebracht, daß sie sich mit der alten Ackererde ge-
nauer mengen und in Wechselwirkung damit treten könne. Die alte noch fruchtbare

Erde

Die Arbeit der Beackerung.
fruchtbare Erde beiſammen und durch den nur fuͤr ſie zureichenden Duͤnger in Kraft zu
erhalten, auch die Bearbeitung auf ſie zu konzentriren, als ſie durch eine hinzuge-
mengte Maſſe von unfruchtbarer Erde zu ſchwaͤchen; insbeſondere wenn man auf eine
neue Raſenerzeugung rechnet, welche gewiſſermaßen nur durch die Fruchtbarkeit der
oberen zwei Zoll bewirkt wird, und wozu der tiefer liegende Humus wenig beitraͤgt.

b) Wenn man eine nachhaltige Verbeſſerung des Bodens durch Auffahren
eines mergeligten Lehms, Modders u. ſ. f., oder durch Raſenbrennen vorgenommen
hat, wodurch eine kleinere, aber nicht eine groͤßere Maſſe von Erde, eine ſeichte,
nicht eine tiefere Krume verbeſſert werden kann. Hier muß man ſich wohl huͤten,
dieſen nur fuͤr die Oberflaͤche hinreichenden Zuſatz zu tief unterzubringen und zu ver-
theilen. Man darf den Boden nicht eher vertiefen, als bis man etwa eine zweite
Auffuhr vorzunehmen beſchloſſen hat, und muß dann tiefer pfluͤgen und rohe Erde
heraufbringen, bevor man auffaͤhrt. Hierher gehoͤrt dann ebenfalls, wenn ein zaͤher
Thonboden durch Kalk oder Kalkmergel nur auf eine gewiſſe Tiefe zureichend ge-
lockert wurde.

c) Wenn auf ſandigem Boden die Pflugtiefe immer gleichgehalten iſt, und ſich
unter der Pflugſohle eine erhaͤrtete Borke gebildet hat, ſo durchbricht man dieſe nicht
ohne Nachtheil. Die obere Erde kann durch gute Kultur ſehr verbeſſert ſeyn, die
Borke verhindert das Verſenken der Feuchtigkeit und der fruchtbaren aufgeloͤſten
Stoffe; unter derſelben aber liegt ein unergruͤndliches Sandmeer. Dieſer Fall wird
haͤufig mit den vorhergehenden zuſammentreffen, indem ſich nach einer Lehmmerge-
lung eine ſolche Borke leicht erzeugt. Wenn es gleich zu wuͤnſchen waͤre, daß dieſe
Borke tiefer liegen moͤge als ſie liegt; ſo hat man es doch nicht immer in ſeiner Ge-
walt, ſie tiefer zu legen, und bevor man das nicht kann, ruͤhrt man ſie ungeſtraft
nicht an.

d) Und endlich uͤberhaupt, wo das tiefe Pfluͤgen nicht noͤthig iſt, und keinen
Vortheil, ſondern eher Nachtheil bringen kann.

§. 164.

Sie geſchehe
alimaͤhlig.
Wo die Vertiefung des Bodens aber uͤberhaupt paßt, da geſchiehet ſie jedoch
in den bei weitem meiſten Faͤllen nur allmaͤhlig. Bei allmaͤhliger Vertiefung
wird nur ſo viele neue Erde heraufgebracht, daß ſie ſich mit der alten Ackererde ge-
nauer mengen und in Wechſelwirkung damit treten koͤnne. Die alte noch fruchtbare

Erde
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[88/0110] Die Arbeit der Beackerung. fruchtbare Erde beiſammen und durch den nur fuͤr ſie zureichenden Duͤnger in Kraft zu erhalten, auch die Bearbeitung auf ſie zu konzentriren, als ſie durch eine hinzuge- mengte Maſſe von unfruchtbarer Erde zu ſchwaͤchen; insbeſondere wenn man auf eine neue Raſenerzeugung rechnet, welche gewiſſermaßen nur durch die Fruchtbarkeit der oberen zwei Zoll bewirkt wird, und wozu der tiefer liegende Humus wenig beitraͤgt. b) Wenn man eine nachhaltige Verbeſſerung des Bodens durch Auffahren eines mergeligten Lehms, Modders u. ſ. f., oder durch Raſenbrennen vorgenommen hat, wodurch eine kleinere, aber nicht eine groͤßere Maſſe von Erde, eine ſeichte, nicht eine tiefere Krume verbeſſert werden kann. Hier muß man ſich wohl huͤten, dieſen nur fuͤr die Oberflaͤche hinreichenden Zuſatz zu tief unterzubringen und zu ver- theilen. Man darf den Boden nicht eher vertiefen, als bis man etwa eine zweite Auffuhr vorzunehmen beſchloſſen hat, und muß dann tiefer pfluͤgen und rohe Erde heraufbringen, bevor man auffaͤhrt. Hierher gehoͤrt dann ebenfalls, wenn ein zaͤher Thonboden durch Kalk oder Kalkmergel nur auf eine gewiſſe Tiefe zureichend ge- lockert wurde. c) Wenn auf ſandigem Boden die Pflugtiefe immer gleichgehalten iſt, und ſich unter der Pflugſohle eine erhaͤrtete Borke gebildet hat, ſo durchbricht man dieſe nicht ohne Nachtheil. Die obere Erde kann durch gute Kultur ſehr verbeſſert ſeyn, die Borke verhindert das Verſenken der Feuchtigkeit und der fruchtbaren aufgeloͤſten Stoffe; unter derſelben aber liegt ein unergruͤndliches Sandmeer. Dieſer Fall wird haͤufig mit den vorhergehenden zuſammentreffen, indem ſich nach einer Lehmmerge- lung eine ſolche Borke leicht erzeugt. Wenn es gleich zu wuͤnſchen waͤre, daß dieſe Borke tiefer liegen moͤge als ſie liegt; ſo hat man es doch nicht immer in ſeiner Ge- walt, ſie tiefer zu legen, und bevor man das nicht kann, ruͤhrt man ſie ungeſtraft nicht an. d) Und endlich uͤberhaupt, wo das tiefe Pfluͤgen nicht noͤthig iſt, und keinen Vortheil, ſondern eher Nachtheil bringen kann. §. 164. Wo die Vertiefung des Bodens aber uͤberhaupt paßt, da geſchiehet ſie jedoch in den bei weitem meiſten Faͤllen nur allmaͤhlig. Bei allmaͤhliger Vertiefung wird nur ſo viele neue Erde heraufgebracht, daß ſie ſich mit der alten Ackererde ge- nauer mengen und in Wechſelwirkung damit treten koͤnne. Die alte noch fruchtbare Erde Sie geſchehe alimaͤhlig.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/110>, abgerufen am 25.04.2024.