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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Abwässerung.
Vorgesagten einen klaren Begriff von mehreren verschiedenen Fällen daraus machen
können. Ueber die besondere Anwendung auf quellige Moore weiter unten.

§. 255.

D. Von Strö-
men.
D. Das Austreten der Ströme und Flüsse aus ihrem Bette, so wie auch die
Verengerung ihres zu weiten Bettes wird durch Dämme, die man Deiche
nennt, bewirkt.

Die zweckmäßige und sichere Anlegung dieser Deiche lehrt die sehr verwickelte und
ungeachtet aller Anstrengung treflicher theoretischer und praktischer Männer noch in
ihren wichtigsten Grundsätzen schwankende und daher in der Ausführung so leicht
fehlgreifende Deichbaukunst. Die Anlage und Unterhaltung größerer Eindeichungen
ist, was ihre Ausführung und Aufsicht anbetrifft, selten die Sache des Privatmanns,
sondern des Staats oder der Kommune, die solche besondern, wohl unterrichteten und
erfahrnen Werkverständigen auftragen. Indessen kann es dem an solchen Strömen
wohnenden Landwirthe interessant und nützlich seyn, sich davon eine gründliche Kennt-
niß zu erwerben, und deshalb verweise ich denselben auf folgende Werke:

Hunrichs praktische Anleitung zum Deich-, Siel- und Schleusenbau. Bre-
men, zwei Theile, 1770, 1782.

Kirchmann Anleitung zur Deich-, Schleusen- und Staakbaukunst. Hanno-
ver 1786.

Riedels Anleitung zur Strom- und Deichbaukunde. Berlin 1800.

§. 256.

Deiche.Es soll durch die Eindeichung entweder das Land gegen die starken Anschwellungen
von Flüssen und Ueberströmungen, welche sich von Zeit zu Zeit ereignen, gesichert,
oder es soll bisher vom Wasser mehrentheils bedecktes Land dadurch gewonnen und zur
Kultur vorbereitet oder urbar gemacht werden.

Man hat gegenwärtig Deiche, die man als völlig gefahrlos annehmen kann.
Es hat lange gedauert, bevor man aus schrecklichen Erfahrungen die größeren Vor-
kehrungen kennen gelernt hat, welche zur vollkommensten Sicherung erforderlich sind.
Auf und an diesen gefahrlosen Deichen kann man nunmehro völlig gesichert gegen die
gewöhnlichen Naturereignisse unsers Klima's wohnen, und diese zeichnen sich von den
Gefahrdeichen, die einer sehr genauen Aufsicht und Beihülfe bei hohem Wasserstande
bedürfen, merklich aus. Jene gefahrlose Deiche finden aber fast nur da statt, wo die

Abwaͤſſerung.
Vorgeſagten einen klaren Begriff von mehreren verſchiedenen Faͤllen daraus machen
koͤnnen. Ueber die beſondere Anwendung auf quellige Moore weiter unten.

§. 255.

D. Von Stroͤ-
men.
D. Das Austreten der Stroͤme und Fluͤſſe aus ihrem Bette, ſo wie auch die
Verengerung ihres zu weiten Bettes wird durch Daͤmme, die man Deiche
nennt, bewirkt.

Die zweckmaͤßige und ſichere Anlegung dieſer Deiche lehrt die ſehr verwickelte und
ungeachtet aller Anſtrengung treflicher theoretiſcher und praktiſcher Maͤnner noch in
ihren wichtigſten Grundſaͤtzen ſchwankende und daher in der Ausfuͤhrung ſo leicht
fehlgreifende Deichbaukunſt. Die Anlage und Unterhaltung groͤßerer Eindeichungen
iſt, was ihre Ausfuͤhrung und Aufſicht anbetrifft, ſelten die Sache des Privatmanns,
ſondern des Staats oder der Kommune, die ſolche beſondern, wohl unterrichteten und
erfahrnen Werkverſtaͤndigen auftragen. Indeſſen kann es dem an ſolchen Stroͤmen
wohnenden Landwirthe intereſſant und nuͤtzlich ſeyn, ſich davon eine gruͤndliche Kennt-
niß zu erwerben, und deshalb verweiſe ich denſelben auf folgende Werke:

Hunrichs praktiſche Anleitung zum Deich-, Siel- und Schleuſenbau. Bre-
men, zwei Theile, 1770, 1782.

Kirchmann Anleitung zur Deich-, Schleuſen- und Staakbaukunſt. Hanno-
ver 1786.

Riedels Anleitung zur Strom- und Deichbaukunde. Berlin 1800.

§. 256.

Deiche.Es ſoll durch die Eindeichung entweder das Land gegen die ſtarken Anſchwellungen
von Fluͤſſen und Ueberſtroͤmungen, welche ſich von Zeit zu Zeit ereignen, geſichert,
oder es ſoll bisher vom Waſſer mehrentheils bedecktes Land dadurch gewonnen und zur
Kultur vorbereitet oder urbar gemacht werden.

Man hat gegenwaͤrtig Deiche, die man als voͤllig gefahrlos annehmen kann.
Es hat lange gedauert, bevor man aus ſchrecklichen Erfahrungen die groͤßeren Vor-
kehrungen kennen gelernt hat, welche zur vollkommenſten Sicherung erforderlich ſind.
Auf und an dieſen gefahrloſen Deichen kann man nunmehro voͤllig geſichert gegen die
gewoͤhnlichen Naturereigniſſe unſers Klima’s wohnen, und dieſe zeichnen ſich von den
Gefahrdeichen, die einer ſehr genauen Aufſicht und Beihuͤlfe bei hohem Waſſerſtande
beduͤrfen, merklich aus. Jene gefahrloſe Deiche finden aber faſt nur da ſtatt, wo die

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[166/0188] Abwaͤſſerung. Vorgeſagten einen klaren Begriff von mehreren verſchiedenen Faͤllen daraus machen koͤnnen. Ueber die beſondere Anwendung auf quellige Moore weiter unten. §. 255. D. Das Austreten der Stroͤme und Fluͤſſe aus ihrem Bette, ſo wie auch die Verengerung ihres zu weiten Bettes wird durch Daͤmme, die man Deiche nennt, bewirkt. D. Von Stroͤ- men. Die zweckmaͤßige und ſichere Anlegung dieſer Deiche lehrt die ſehr verwickelte und ungeachtet aller Anſtrengung treflicher theoretiſcher und praktiſcher Maͤnner noch in ihren wichtigſten Grundſaͤtzen ſchwankende und daher in der Ausfuͤhrung ſo leicht fehlgreifende Deichbaukunſt. Die Anlage und Unterhaltung groͤßerer Eindeichungen iſt, was ihre Ausfuͤhrung und Aufſicht anbetrifft, ſelten die Sache des Privatmanns, ſondern des Staats oder der Kommune, die ſolche beſondern, wohl unterrichteten und erfahrnen Werkverſtaͤndigen auftragen. Indeſſen kann es dem an ſolchen Stroͤmen wohnenden Landwirthe intereſſant und nuͤtzlich ſeyn, ſich davon eine gruͤndliche Kennt- niß zu erwerben, und deshalb verweiſe ich denſelben auf folgende Werke: Hunrichs praktiſche Anleitung zum Deich-, Siel- und Schleuſenbau. Bre- men, zwei Theile, 1770, 1782. Kirchmann Anleitung zur Deich-, Schleuſen- und Staakbaukunſt. Hanno- ver 1786. Riedels Anleitung zur Strom- und Deichbaukunde. Berlin 1800. §. 256. Es ſoll durch die Eindeichung entweder das Land gegen die ſtarken Anſchwellungen von Fluͤſſen und Ueberſtroͤmungen, welche ſich von Zeit zu Zeit ereignen, geſichert, oder es ſoll bisher vom Waſſer mehrentheils bedecktes Land dadurch gewonnen und zur Kultur vorbereitet oder urbar gemacht werden. Deiche. Man hat gegenwaͤrtig Deiche, die man als voͤllig gefahrlos annehmen kann. Es hat lange gedauert, bevor man aus ſchrecklichen Erfahrungen die groͤßeren Vor- kehrungen kennen gelernt hat, welche zur vollkommenſten Sicherung erforderlich ſind. Auf und an dieſen gefahrloſen Deichen kann man nunmehro voͤllig geſichert gegen die gewoͤhnlichen Naturereigniſſe unſers Klima’s wohnen, und dieſe zeichnen ſich von den Gefahrdeichen, die einer ſehr genauen Aufſicht und Beihuͤlfe bei hohem Waſſerſtande beduͤrfen, merklich aus. Jene gefahrloſe Deiche finden aber faſt nur da ſtatt, wo die

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/188>, abgerufen am 24.04.2024.