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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Die Bewässerung.
eher auszuführen anfangen, bis man sich gegen unbegründete Widersprüche dieser
Art in Sicherheit gesetzt hat.

§. 279.

Endlich bleibt noch bei jedem Flecke, den ich bewässern will, zu untersuchenRücksicht auf
den Abzug des
gebrauchten
Wassers.

übrig, ob ich dem Wasser auch einen eben so schnellen vollkommenen Abfluß als
Zufluß darauf geben könne. Ohne erstern kann ich mir selten von einer Bewässe-
rung einen großen Vortheil versprechen, und könnte dadurch sogar einen nutzba-
rern Boden in einen Sumpf verwandeln. In den bei weitem meisten Fällen wird
es aber hieran nicht fehlen.

§. 280.

Die verschiedenen Gräben und Leitungen, welche bei der Bewässerung vor-Benennungen
der verschiede-
nen Wasser-
leitungen und
Vorrichtun-
gen.

kommen, werden mit folgenden Namen unterschieden:

1) Hauptzuleitungsgraben oder Kanal. So heißt derjenige Gra-
ben, welcher das Wasser nach der Gegend im Ganzen hinführt, wo man Bewäs-
serungen verschiedener Theile anlegen will, und es auf der erforderlichen Höhe er-
hält. Er muß in seiner Sohle ein nur geringes Gefälle haben, und 1 Zoll reicht
auf 20 Ruthen vollkommen zu. Die Breite seiner Sohle richtet sich nach der
Quantität des Wassers, welche er zuführen soll. Seine Tiefe richtet sich an jeder
Stelle natürlich nach der Horizontalhöhe der Oberfläche, wo man ihn durchführt.
Und hieraus ergiebt sich die Breite und die Dossirung, welche er haben muß.

2) Nebenleitungsgräben, welche zur Bewässerung einer besonderen
Stelle aus jenem Hauptkanal oder auch aus andern Gräben abgeführt sind.

3) Wässerungsgräben. Diesen Namen bekommt der Graben, wenn
er auch Fortsetzung des Zuleitungsgrabens ist, an der Stelle, wo aus ihm Wasser
auf eine Wässerungsfläche gelassen wird. Da das Wasser in selbigen, sobald die
Bewässerung vorgehen soll, höher stehen muß, wie sein unteres Ufer, so wird die-
ses in der Regel mit einer Verwallung oder einen kleinen Damm versehen, durch
welche dann

4) Einlässe durchgestochen sind, weil es nicht möglich seyn würde, das
Grabenufer so gleich und so horizontal zu erhalten, daß das Wasser dessen ganze
Länge hinunter gleichmäßig überliefe. Diese Einlässe oder Durchstiche des Wal-
les müssen, weil sie eine starke Gewalt des Wassers zu erleiden haben, wohl ver-

Die Bewaͤſſerung.
eher auszufuͤhren anfangen, bis man ſich gegen unbegruͤndete Widerſpruͤche dieſer
Art in Sicherheit geſetzt hat.

§. 279.

Endlich bleibt noch bei jedem Flecke, den ich bewaͤſſern will, zu unterſuchenRuͤckſicht auf
den Abzug des
gebrauchten
Waſſers.

uͤbrig, ob ich dem Waſſer auch einen eben ſo ſchnellen vollkommenen Abfluß als
Zufluß darauf geben koͤnne. Ohne erſtern kann ich mir ſelten von einer Bewaͤſſe-
rung einen großen Vortheil verſprechen, und koͤnnte dadurch ſogar einen nutzba-
rern Boden in einen Sumpf verwandeln. In den bei weitem meiſten Faͤllen wird
es aber hieran nicht fehlen.

§. 280.

Die verſchiedenen Graͤben und Leitungen, welche bei der Bewaͤſſerung vor-Benennungen
der verſchiede-
nen Waſſer-
leitungen und
Vorrichtun-
gen.

kommen, werden mit folgenden Namen unterſchieden:

1) Hauptzuleitungsgraben oder Kanal. So heißt derjenige Gra-
ben, welcher das Waſſer nach der Gegend im Ganzen hinfuͤhrt, wo man Bewaͤſ-
ſerungen verſchiedener Theile anlegen will, und es auf der erforderlichen Hoͤhe er-
haͤlt. Er muß in ſeiner Sohle ein nur geringes Gefaͤlle haben, und 1 Zoll reicht
auf 20 Ruthen vollkommen zu. Die Breite ſeiner Sohle richtet ſich nach der
Quantitaͤt des Waſſers, welche er zufuͤhren ſoll. Seine Tiefe richtet ſich an jeder
Stelle natuͤrlich nach der Horizontalhoͤhe der Oberflaͤche, wo man ihn durchfuͤhrt.
Und hieraus ergiebt ſich die Breite und die Doſſirung, welche er haben muß.

2) Nebenleitungsgraͤben, welche zur Bewaͤſſerung einer beſonderen
Stelle aus jenem Hauptkanal oder auch aus andern Graͤben abgefuͤhrt ſind.

3) Waͤſſerungsgraͤben. Dieſen Namen bekommt der Graben, wenn
er auch Fortſetzung des Zuleitungsgrabens iſt, an der Stelle, wo aus ihm Waſſer
auf eine Waͤſſerungsflaͤche gelaſſen wird. Da das Waſſer in ſelbigen, ſobald die
Bewaͤſſerung vorgehen ſoll, hoͤher ſtehen muß, wie ſein unteres Ufer, ſo wird die-
ſes in der Regel mit einer Verwallung oder einen kleinen Damm verſehen, durch
welche dann

4) Einlaͤſſe durchgeſtochen ſind, weil es nicht moͤglich ſeyn wuͤrde, das
Grabenufer ſo gleich und ſo horizontal zu erhalten, daß das Waſſer deſſen ganze
Laͤnge hinunter gleichmaͤßig uͤberliefe. Dieſe Einlaͤſſe oder Durchſtiche des Wal-
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[189/0211] Die Bewaͤſſerung. eher auszufuͤhren anfangen, bis man ſich gegen unbegruͤndete Widerſpruͤche dieſer Art in Sicherheit geſetzt hat. §. 279. Endlich bleibt noch bei jedem Flecke, den ich bewaͤſſern will, zu unterſuchen uͤbrig, ob ich dem Waſſer auch einen eben ſo ſchnellen vollkommenen Abfluß als Zufluß darauf geben koͤnne. Ohne erſtern kann ich mir ſelten von einer Bewaͤſſe- rung einen großen Vortheil verſprechen, und koͤnnte dadurch ſogar einen nutzba- rern Boden in einen Sumpf verwandeln. In den bei weitem meiſten Faͤllen wird es aber hieran nicht fehlen. Ruͤckſicht auf den Abzug des gebrauchten Waſſers. §. 280. Die verſchiedenen Graͤben und Leitungen, welche bei der Bewaͤſſerung vor- kommen, werden mit folgenden Namen unterſchieden: Benennungen der verſchiede- nen Waſſer- leitungen und Vorrichtun- gen. 1) Hauptzuleitungsgraben oder Kanal. So heißt derjenige Gra- ben, welcher das Waſſer nach der Gegend im Ganzen hinfuͤhrt, wo man Bewaͤſ- ſerungen verſchiedener Theile anlegen will, und es auf der erforderlichen Hoͤhe er- haͤlt. Er muß in ſeiner Sohle ein nur geringes Gefaͤlle haben, und 1 Zoll reicht auf 20 Ruthen vollkommen zu. Die Breite ſeiner Sohle richtet ſich nach der Quantitaͤt des Waſſers, welche er zufuͤhren ſoll. Seine Tiefe richtet ſich an jeder Stelle natuͤrlich nach der Horizontalhoͤhe der Oberflaͤche, wo man ihn durchfuͤhrt. Und hieraus ergiebt ſich die Breite und die Doſſirung, welche er haben muß. 2) Nebenleitungsgraͤben, welche zur Bewaͤſſerung einer beſonderen Stelle aus jenem Hauptkanal oder auch aus andern Graͤben abgefuͤhrt ſind. 3) Waͤſſerungsgraͤben. Dieſen Namen bekommt der Graben, wenn er auch Fortſetzung des Zuleitungsgrabens iſt, an der Stelle, wo aus ihm Waſſer auf eine Waͤſſerungsflaͤche gelaſſen wird. Da das Waſſer in ſelbigen, ſobald die Bewaͤſſerung vorgehen ſoll, hoͤher ſtehen muß, wie ſein unteres Ufer, ſo wird die- ſes in der Regel mit einer Verwallung oder einen kleinen Damm verſehen, durch welche dann 4) Einlaͤſſe durchgeſtochen ſind, weil es nicht moͤglich ſeyn wuͤrde, das Grabenufer ſo gleich und ſo horizontal zu erhalten, daß das Waſſer deſſen ganze Laͤnge hinunter gleichmaͤßig uͤberliefe. Dieſe Einlaͤſſe oder Durchſtiche des Wal- les muͤſſen, weil ſie eine ſtarke Gewalt des Waſſers zu erleiden haben, wohl ver-

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/211>, abgerufen am 20.04.2024.