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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Weiden und Hutungen.
rungen keinen Zweifel hat, daß auch die Schaafe in Horden mit geschnittenem
und zugeführtem Grünfutter sehr gut und in manchen Fällen vortheilhaft erhalten
werden können, so hat doch die allgemeine Einführung dieser Methode Bedenk-
lichkeiten und Schwierigkeiten, die an einem anderen Orte erwogen werden sollen.

Daher bleibt die Beurtheilung und Schätzung, Kultur und Benutzung der
Weiden ein wichtiger Gegenstand des landwirthschaftlichen Wissens.

§. 362.

Wir unterscheiden folgende Arten der Weiden:Arten der
Weide.

A. Wechselnde Weiden, wo der unter dem Pfluge stehende und haupt-
sächlich zum Fruchtbau benutzte Boden zu anderer Zeit behütet wird. Hier-
her gehören:

1) die Dreeschweiden der Koppelwirthschaft, so wie die Lehden des
nur alle drei, sechs oder neun Jahre bestellten Landes der Felderwirthschaft;

2) die Brachweiden;

3) die Stoppelweiden.

B. Die Vor- und Nachweiden auf den Wiesen.

C. Die Nebenweiden, wo der Boden zugleich und hauptsächlich einer
anderen Benutzung gewidmet ist, und die Weide nur als Nebennutzung statt findet.

D. Die beständigen Weiden, wo der Boden dieser Benutzung fort-
daurend und ausschließlich gewidmet ist.

Diese Weiden sind entweder privativ oder commun, und sie werden so-
gar zuweilen mit Ausschluß des Grundeigenthümers von anderen vermöge einer
Servitut benutzt. Wir werden indessen diese Weiden vorerst als privativ und
dem Grundeigenthümer zustehend betrachten, und nachher von dem Communions-
verhältnisse besonders reden.

§. 363.

Man schätzt und berechnet die Weidereviere gewöhnlich nach Kuhweiden, in-Begriff einer
Kuhweide.

dem man ausmittelt, wieviel Flächeninhalt von denselben zur Ernährung einer
Kuh, während des Sommers, erforderlich sey, und hiernach bestimmt man auch,
wie viel anderes Vieh darauf ausgeweidet werden können. Gewöhnlich nimmt
man an, daß, wenn


Weiden und Hutungen.
rungen keinen Zweifel hat, daß auch die Schaafe in Horden mit geſchnittenem
und zugefuͤhrtem Gruͤnfutter ſehr gut und in manchen Faͤllen vortheilhaft erhalten
werden koͤnnen, ſo hat doch die allgemeine Einfuͤhrung dieſer Methode Bedenk-
lichkeiten und Schwierigkeiten, die an einem anderen Orte erwogen werden ſollen.

Daher bleibt die Beurtheilung und Schaͤtzung, Kultur und Benutzung der
Weiden ein wichtiger Gegenſtand des landwirthſchaftlichen Wiſſens.

§. 362.

Wir unterſcheiden folgende Arten der Weiden:Arten der
Weide.

A. Wechſelnde Weiden, wo der unter dem Pfluge ſtehende und haupt-
ſaͤchlich zum Fruchtbau benutzte Boden zu anderer Zeit behuͤtet wird. Hier-
her gehoͤren:

1) die Dreeſchweiden der Koppelwirthſchaft, ſo wie die Lehden des
nur alle drei, ſechs oder neun Jahre beſtellten Landes der Felderwirthſchaft;

2) die Brachweiden;

3) die Stoppelweiden.

B. Die Vor- und Nachweiden auf den Wieſen.

C. Die Nebenweiden, wo der Boden zugleich und hauptſaͤchlich einer
anderen Benutzung gewidmet iſt, und die Weide nur als Nebennutzung ſtatt findet.

D. Die beſtaͤndigen Weiden, wo der Boden dieſer Benutzung fort-
daurend und ausſchließlich gewidmet iſt.

Dieſe Weiden ſind entweder privativ oder commun, und ſie werden ſo-
gar zuweilen mit Ausſchluß des Grundeigenthuͤmers von anderen vermoͤge einer
Servitut benutzt. Wir werden indeſſen dieſe Weiden vorerſt als privativ und
dem Grundeigenthuͤmer zuſtehend betrachten, und nachher von dem Communions-
verhaͤltniſſe beſonders reden.

§. 363.

Man ſchaͤtzt und berechnet die Weidereviere gewoͤhnlich nach Kuhweiden, in-Begriff einer
Kuhweide.

dem man ausmittelt, wieviel Flaͤcheninhalt von denſelben zur Ernaͤhrung einer
Kuh, waͤhrend des Sommers, erforderlich ſey, und hiernach beſtimmt man auch,
wie viel anderes Vieh darauf ausgeweidet werden koͤnnen. Gewoͤhnlich nimmt
man an, daß, wenn


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[271/0293] Weiden und Hutungen. rungen keinen Zweifel hat, daß auch die Schaafe in Horden mit geſchnittenem und zugefuͤhrtem Gruͤnfutter ſehr gut und in manchen Faͤllen vortheilhaft erhalten werden koͤnnen, ſo hat doch die allgemeine Einfuͤhrung dieſer Methode Bedenk- lichkeiten und Schwierigkeiten, die an einem anderen Orte erwogen werden ſollen. Daher bleibt die Beurtheilung und Schaͤtzung, Kultur und Benutzung der Weiden ein wichtiger Gegenſtand des landwirthſchaftlichen Wiſſens. §. 362. Wir unterſcheiden folgende Arten der Weiden: Arten der Weide. A. Wechſelnde Weiden, wo der unter dem Pfluge ſtehende und haupt- ſaͤchlich zum Fruchtbau benutzte Boden zu anderer Zeit behuͤtet wird. Hier- her gehoͤren: 1) die Dreeſchweiden der Koppelwirthſchaft, ſo wie die Lehden des nur alle drei, ſechs oder neun Jahre beſtellten Landes der Felderwirthſchaft; 2) die Brachweiden; 3) die Stoppelweiden. B. Die Vor- und Nachweiden auf den Wieſen. C. Die Nebenweiden, wo der Boden zugleich und hauptſaͤchlich einer anderen Benutzung gewidmet iſt, und die Weide nur als Nebennutzung ſtatt findet. D. Die beſtaͤndigen Weiden, wo der Boden dieſer Benutzung fort- daurend und ausſchließlich gewidmet iſt. Dieſe Weiden ſind entweder privativ oder commun, und ſie werden ſo- gar zuweilen mit Ausſchluß des Grundeigenthuͤmers von anderen vermoͤge einer Servitut benutzt. Wir werden indeſſen dieſe Weiden vorerſt als privativ und dem Grundeigenthuͤmer zuſtehend betrachten, und nachher von dem Communions- verhaͤltniſſe beſonders reden. §. 363. Man ſchaͤtzt und berechnet die Weidereviere gewoͤhnlich nach Kuhweiden, in- dem man ausmittelt, wieviel Flaͤcheninhalt von denſelben zur Ernaͤhrung einer Kuh, waͤhrend des Sommers, erforderlich ſey, und hiernach beſtimmt man auch, wie viel anderes Vieh darauf ausgeweidet werden koͤnnen. Gewoͤhnlich nimmt man an, daß, wenn Begriff einer Kuhweide.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/293>, abgerufen am 23.04.2024.