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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Weiden und Hutungen.
Schäferei gehandelt werden wird. In Rücksicht der Schädlichkeit oder Unschäd-
lichkeit dieser Behütung für die Saat ist die Sache noch strittiger. Einige hal-
ten sie durchaus und jeder Saat für höchst nachtheilig, und andere glauben, daß
sie mit gehöriger Vorsicht benutzt nicht nur unschädlich, sondern wirklich vor-
theilhaft sey.

Sie wird ohne Zweifel höchst nachtheilig, und kann, wie bestimmte compara-
tive Versuche gezeigt haben, einen Verlust von zwei und mehreren Körnern nach
sich ziehen, wenn sie ohne Moderation benutzt und der Unersättlichkeit der Schä-
fer überlassen wird. Mit gehöriger Vorsicht betrieben hat man dagegen überall
keinen Nachtheil bei anderen comparativen Versuchen davon verspürt, wenn näm-
lich folgende Regeln beobachtet werden:

Die Saatbehütung darf nur von dem Eintritte des anhaltenden Frostes an
bis zu Ende Februars geschehen.

Nur so lange, wie die Oberfläche wirklich gefroren ist, und deshalb bei son-
niger Witterung nur des Morgens früh und so lange die obere Erde von den Son-
nenstrahlen nicht erweicht ist, weil sonst die Saat eingetreten und die Wurzeln
verletzt werden.

Das Feld muß vom Schnee und Eise völlig frei seyn. Denn wenn eine
schwache Bedeckung darauf liegt, so kratzen die Schaafe die Saat unter dem
Schnee hervor, wodurch die Pflanzen verletzt und mit ihren Wurzeln losgerissen
werden. Auch darf die Behütung nicht geschehen, wenn die Saat mit Glaseise
oder Raureif überzogen ist.

Sie findet nur auf Feldern, die hinlänglich mit Saat belegt sind, nicht auf
solchen, wo diese eben hervorsticht, statt.

Eine spätere Behütung im Frühjahre, nachdem die Vegetation eingetreten
ist, findet nur mit gehöriger Vorsicht in dem Falle statt, daß man eine zu große
Ueppigkeit und Geilheit der Saat, besonders des Weizens zu besorgen hat, in
welchem Falle man mit der Behütung tief ins Frühjahr hinein, jedoch immer nur
bei trockener Witterung fortfährt. Es muß aber alle Ueberlegung dabei gebraucht,
und sowohl auf die bekannte Kraft des Bodens, als auf die verschiedene Frucht-
barkeit der Witterung immer Rücksicht genommen werden, damit man nicht zu
weit gehe und die Pflanzen übermäßig schwäche.


Weiden und Hutungen.
Schaͤferei gehandelt werden wird. In Ruͤckſicht der Schaͤdlichkeit oder Unſchaͤd-
lichkeit dieſer Behuͤtung fuͤr die Saat iſt die Sache noch ſtrittiger. Einige hal-
ten ſie durchaus und jeder Saat fuͤr hoͤchſt nachtheilig, und andere glauben, daß
ſie mit gehoͤriger Vorſicht benutzt nicht nur unſchaͤdlich, ſondern wirklich vor-
theilhaft ſey.

Sie wird ohne Zweifel hoͤchſt nachtheilig, und kann, wie beſtimmte compara-
tive Verſuche gezeigt haben, einen Verluſt von zwei und mehreren Koͤrnern nach
ſich ziehen, wenn ſie ohne Moderation benutzt und der Unerſaͤttlichkeit der Schaͤ-
fer uͤberlaſſen wird. Mit gehoͤriger Vorſicht betrieben hat man dagegen uͤberall
keinen Nachtheil bei anderen comparativen Verſuchen davon verſpuͤrt, wenn naͤm-
lich folgende Regeln beobachtet werden:

Die Saatbehuͤtung darf nur von dem Eintritte des anhaltenden Froſtes an
bis zu Ende Februars geſchehen.

Nur ſo lange, wie die Oberflaͤche wirklich gefroren iſt, und deshalb bei ſon-
niger Witterung nur des Morgens fruͤh und ſo lange die obere Erde von den Son-
nenſtrahlen nicht erweicht iſt, weil ſonſt die Saat eingetreten und die Wurzeln
verletzt werden.

Das Feld muß vom Schnee und Eiſe voͤllig frei ſeyn. Denn wenn eine
ſchwache Bedeckung darauf liegt, ſo kratzen die Schaafe die Saat unter dem
Schnee hervor, wodurch die Pflanzen verletzt und mit ihren Wurzeln losgeriſſen
werden. Auch darf die Behuͤtung nicht geſchehen, wenn die Saat mit Glaseiſe
oder Raureif uͤberzogen iſt.

Sie findet nur auf Feldern, die hinlaͤnglich mit Saat belegt ſind, nicht auf
ſolchen, wo dieſe eben hervorſticht, ſtatt.

Eine ſpaͤtere Behuͤtung im Fruͤhjahre, nachdem die Vegetation eingetreten
iſt, findet nur mit gehoͤriger Vorſicht in dem Falle ſtatt, daß man eine zu große
Ueppigkeit und Geilheit der Saat, beſonders des Weizens zu beſorgen hat, in
welchem Falle man mit der Behuͤtung tief ins Fruͤhjahr hinein, jedoch immer nur
bei trockener Witterung fortfaͤhrt. Es muß aber alle Ueberlegung dabei gebraucht,
und ſowohl auf die bekannte Kraft des Bodens, als auf die verſchiedene Frucht-
barkeit der Witterung immer Ruͤckſicht genommen werden, damit man nicht zu
weit gehe und die Pflanzen uͤbermaͤßig ſchwaͤche.


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[279/0301] Weiden und Hutungen. Schaͤferei gehandelt werden wird. In Ruͤckſicht der Schaͤdlichkeit oder Unſchaͤd- lichkeit dieſer Behuͤtung fuͤr die Saat iſt die Sache noch ſtrittiger. Einige hal- ten ſie durchaus und jeder Saat fuͤr hoͤchſt nachtheilig, und andere glauben, daß ſie mit gehoͤriger Vorſicht benutzt nicht nur unſchaͤdlich, ſondern wirklich vor- theilhaft ſey. Sie wird ohne Zweifel hoͤchſt nachtheilig, und kann, wie beſtimmte compara- tive Verſuche gezeigt haben, einen Verluſt von zwei und mehreren Koͤrnern nach ſich ziehen, wenn ſie ohne Moderation benutzt und der Unerſaͤttlichkeit der Schaͤ- fer uͤberlaſſen wird. Mit gehoͤriger Vorſicht betrieben hat man dagegen uͤberall keinen Nachtheil bei anderen comparativen Verſuchen davon verſpuͤrt, wenn naͤm- lich folgende Regeln beobachtet werden: Die Saatbehuͤtung darf nur von dem Eintritte des anhaltenden Froſtes an bis zu Ende Februars geſchehen. Nur ſo lange, wie die Oberflaͤche wirklich gefroren iſt, und deshalb bei ſon- niger Witterung nur des Morgens fruͤh und ſo lange die obere Erde von den Son- nenſtrahlen nicht erweicht iſt, weil ſonſt die Saat eingetreten und die Wurzeln verletzt werden. Das Feld muß vom Schnee und Eiſe voͤllig frei ſeyn. Denn wenn eine ſchwache Bedeckung darauf liegt, ſo kratzen die Schaafe die Saat unter dem Schnee hervor, wodurch die Pflanzen verletzt und mit ihren Wurzeln losgeriſſen werden. Auch darf die Behuͤtung nicht geſchehen, wenn die Saat mit Glaseiſe oder Raureif uͤberzogen iſt. Sie findet nur auf Feldern, die hinlaͤnglich mit Saat belegt ſind, nicht auf ſolchen, wo dieſe eben hervorſticht, ſtatt. Eine ſpaͤtere Behuͤtung im Fruͤhjahre, nachdem die Vegetation eingetreten iſt, findet nur mit gehoͤriger Vorſicht in dem Falle ſtatt, daß man eine zu große Ueppigkeit und Geilheit der Saat, beſonders des Weizens zu beſorgen hat, in welchem Falle man mit der Behuͤtung tief ins Fruͤhjahr hinein, jedoch immer nur bei trockener Witterung fortfaͤhrt. Es muß aber alle Ueberlegung dabei gebraucht, und ſowohl auf die bekannte Kraft des Bodens, als auf die verſchiedene Frucht- barkeit der Witterung immer Ruͤckſicht genommen werden, damit man nicht zu weit gehe und die Pflanzen uͤbermaͤßig ſchwaͤche.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 279. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/301>, abgerufen am 25.04.2024.