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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812.

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Die Schweinezucht.
bestimmten Zeiten zugelassen wird, damit die Ferkel zu einer Zeit fallen, so hält
man auf 10 bis 12 Säue einen Eber. Da die Eber, wenn sie ausgewachsen
sind, oft wild und unbändig werden, Thiere auch wohl Menschen anfallen, so ist
es rathsam, ihnen die Hauer oder untern Eckzähne auszuschlagen.

Die Sau muß von einer zweckmäßigen Race und Körperbau, gesund und
frei von Fehlern und Untugenden seyn. Sie muß wenigstens 12 Spähne oder
Zitzen haben, indem man bemerkt, daß sich jedes Ferkel zu einer Zitze hält und
daher eins verhungert, wenn es an einer fehlt. Eine gute Sau muß viele Ferkel,
und zwar gleichartige, nicht einige starke und einige schwache, bringen. Sie muß
die Ferkel sorgsam und gut halten, sie nicht todt drücken, besonders aber nicht die
Nachgeburt, und was dann leicht folgt, nicht die Ferkel fressen. Hat eine Sau
diese üble Gewohnheiten, oder auch eine schwere Geburt, todte Ferkel, so muß
man sie sogleich schneiden lassen, und deshalb mehrere junge Säue aufziehen, da-
mit man nur die fehlerlosen behalten könne. Auch muß man von fehlerhaften
Säuen keine Zuchtsäue oder Eber wieder aufziehen.

§. 82.

Begattung.Die Sauen sind fast immer brünstig, bis sie empfangen haben; sie wer-
den es schon, wenn sie 4 bis 5 Monat alt sind, aber man läßt sie doch in der Re-
gel nicht unter einem Jahre, wenn man aber eine vorzüglich große Race aus
einer kleineren erziehen will, erst wenn sie bald zweijährig sind, belegen.

Man läßt die Sauen jährlich zweimal oder nur einmal ferkeln. Bei reich-
licher Fütterung können sie in 13 Monaten dreimal Ferkel bringen, welches je-
doch selten rathsam seyn mögte. Will man, wie bei größeren Schweinezuchten
mit hinreichendem Futter gewöhnlich geschieht, zweimal Ferkel haben, so läßt
man die Eber gewöhnlich Anfangs Oktobers und Ausgangs März zu den Säuen.
Da eine Sau 4 Monat bis 18 Wochen (einige wollen Beispiele von 20, sogar
21 Wochen, auch bemerkt haben, daß ältere Säue länger wie junge gehen)
geht, so bringt sie im August und März ihre Ferkel. Soll sie aber nur ein-
mal belegt werden, so wird sie im Dezember zugelassen, damit sie ihre Jungen
im April bringe, und diese auf der Weide aufgezogen werden können. Die ver-
schiedenen Absichten und Wirthschaftsverhältnisse müssen es entscheiden, welche
Einrichtung man hierin treffen wolle. Die Augustferkel, so wie auch die früh-

Die Schweinezucht.
beſtimmten Zeiten zugelaſſen wird, damit die Ferkel zu einer Zeit fallen, ſo haͤlt
man auf 10 bis 12 Saͤue einen Eber. Da die Eber, wenn ſie ausgewachſen
ſind, oft wild und unbaͤndig werden, Thiere auch wohl Menſchen anfallen, ſo iſt
es rathſam, ihnen die Hauer oder untern Eckzaͤhne auszuſchlagen.

Die Sau muß von einer zweckmaͤßigen Raçe und Koͤrperbau, geſund und
frei von Fehlern und Untugenden ſeyn. Sie muß wenigſtens 12 Spaͤhne oder
Zitzen haben, indem man bemerkt, daß ſich jedes Ferkel zu einer Zitze haͤlt und
daher eins verhungert, wenn es an einer fehlt. Eine gute Sau muß viele Ferkel,
und zwar gleichartige, nicht einige ſtarke und einige ſchwache, bringen. Sie muß
die Ferkel ſorgſam und gut halten, ſie nicht todt druͤcken, beſonders aber nicht die
Nachgeburt, und was dann leicht folgt, nicht die Ferkel freſſen. Hat eine Sau
dieſe uͤble Gewohnheiten, oder auch eine ſchwere Geburt, todte Ferkel, ſo muß
man ſie ſogleich ſchneiden laſſen, und deshalb mehrere junge Saͤue aufziehen, da-
mit man nur die fehlerloſen behalten koͤnne. Auch muß man von fehlerhaften
Saͤuen keine Zuchtſaͤue oder Eber wieder aufziehen.

§. 82.

Begattung.Die Sauen ſind faſt immer bruͤnſtig, bis ſie empfangen haben; ſie wer-
den es ſchon, wenn ſie 4 bis 5 Monat alt ſind, aber man laͤßt ſie doch in der Re-
gel nicht unter einem Jahre, wenn man aber eine vorzuͤglich große Raçe aus
einer kleineren erziehen will, erſt wenn ſie bald zweijaͤhrig ſind, belegen.

Man laͤßt die Sauen jaͤhrlich zweimal oder nur einmal ferkeln. Bei reich-
licher Fuͤtterung koͤnnen ſie in 13 Monaten dreimal Ferkel bringen, welches je-
doch ſelten rathſam ſeyn moͤgte. Will man, wie bei groͤßeren Schweinezuchten
mit hinreichendem Futter gewoͤhnlich geſchieht, zweimal Ferkel haben, ſo laͤßt
man die Eber gewoͤhnlich Anfangs Oktobers und Ausgangs Maͤrz zu den Saͤuen.
Da eine Sau 4 Monat bis 18 Wochen (einige wollen Beiſpiele von 20, ſogar
21 Wochen, auch bemerkt haben, daß aͤltere Saͤue laͤnger wie junge gehen)
geht, ſo bringt ſie im Auguſt und Maͤrz ihre Ferkel. Soll ſie aber nur ein-
mal belegt werden, ſo wird ſie im Dezember zugelaſſen, damit ſie ihre Jungen
im April bringe, und dieſe auf der Weide aufgezogen werden koͤnnen. Die ver-
ſchiedenen Abſichten und Wirthſchaftsverhaͤltniſſe muͤſſen es entſcheiden, welche
Einrichtung man hierin treffen wolle. Die Auguſtferkel, ſo wie auch die fruͤh-

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[378/0402] Die Schweinezucht. beſtimmten Zeiten zugelaſſen wird, damit die Ferkel zu einer Zeit fallen, ſo haͤlt man auf 10 bis 12 Saͤue einen Eber. Da die Eber, wenn ſie ausgewachſen ſind, oft wild und unbaͤndig werden, Thiere auch wohl Menſchen anfallen, ſo iſt es rathſam, ihnen die Hauer oder untern Eckzaͤhne auszuſchlagen. Die Sau muß von einer zweckmaͤßigen Raçe und Koͤrperbau, geſund und frei von Fehlern und Untugenden ſeyn. Sie muß wenigſtens 12 Spaͤhne oder Zitzen haben, indem man bemerkt, daß ſich jedes Ferkel zu einer Zitze haͤlt und daher eins verhungert, wenn es an einer fehlt. Eine gute Sau muß viele Ferkel, und zwar gleichartige, nicht einige ſtarke und einige ſchwache, bringen. Sie muß die Ferkel ſorgſam und gut halten, ſie nicht todt druͤcken, beſonders aber nicht die Nachgeburt, und was dann leicht folgt, nicht die Ferkel freſſen. Hat eine Sau dieſe uͤble Gewohnheiten, oder auch eine ſchwere Geburt, todte Ferkel, ſo muß man ſie ſogleich ſchneiden laſſen, und deshalb mehrere junge Saͤue aufziehen, da- mit man nur die fehlerloſen behalten koͤnne. Auch muß man von fehlerhaften Saͤuen keine Zuchtſaͤue oder Eber wieder aufziehen. §. 82. Die Sauen ſind faſt immer bruͤnſtig, bis ſie empfangen haben; ſie wer- den es ſchon, wenn ſie 4 bis 5 Monat alt ſind, aber man laͤßt ſie doch in der Re- gel nicht unter einem Jahre, wenn man aber eine vorzuͤglich große Raçe aus einer kleineren erziehen will, erſt wenn ſie bald zweijaͤhrig ſind, belegen. Begattung. Man laͤßt die Sauen jaͤhrlich zweimal oder nur einmal ferkeln. Bei reich- licher Fuͤtterung koͤnnen ſie in 13 Monaten dreimal Ferkel bringen, welches je- doch ſelten rathſam ſeyn moͤgte. Will man, wie bei groͤßeren Schweinezuchten mit hinreichendem Futter gewoͤhnlich geſchieht, zweimal Ferkel haben, ſo laͤßt man die Eber gewoͤhnlich Anfangs Oktobers und Ausgangs Maͤrz zu den Saͤuen. Da eine Sau 4 Monat bis 18 Wochen (einige wollen Beiſpiele von 20, ſogar 21 Wochen, auch bemerkt haben, daß aͤltere Saͤue laͤnger wie junge gehen) geht, ſo bringt ſie im Auguſt und Maͤrz ihre Ferkel. Soll ſie aber nur ein- mal belegt werden, ſo wird ſie im Dezember zugelaſſen, damit ſie ihre Jungen im April bringe, und dieſe auf der Weide aufgezogen werden koͤnnen. Die ver- ſchiedenen Abſichten und Wirthſchaftsverhaͤltniſſe muͤſſen es entſcheiden, welche Einrichtung man hierin treffen wolle. Die Auguſtferkel, ſo wie auch die fruͤh-

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/402>, abgerufen am 19.04.2024.