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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812.

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Handelsgewächse.
einer Gegend, wo es noch nicht üblich ist, unternimmt, nach den merkantilischen
Verhältnissen erkundigen, und sich wo möglich schon im voraus eines bestimmten
Abnehmers zu versichern suchen. Hat man dazu keine Gelegenheit, so muß man
sich auf solche Gewächse beschränken -- und deren giebt es immer einige -- wo-
mit der Handel einigermaßen in der Gegend schon regulirt ist.

§. 188.

Der Preis dieser Produkte bleibt immer schwankend, und man darf bei kei-
nem auf den höchsten Preis rechnen, worauf es zuletzt gestanden hat. Denn
gerade ein ungewöhnlich hoher Preis führt schnell einen ungewöhnlich niedrigen
herbei; indem nun, angelockt durch jenen, jeder, der es vermag, sich auf den
Anbau dieses Gewächses legt, und der Markt damit überfüllt wird. Es ist da-
her oft rathsam, alsdann den Bau eines Gewächses einzuschränken, und den eines
andern zu verstärken, wenn die Nachfrage und der Preis von jenem so hoch ge-
stiegen ist, daß nun Alle hingerissen werden, darauf zu spekuliren. So muß
aber auch der weiter hinaus sehende Landwirth mit dem Bau eines Produkts,
welches doch an sich ein nothwendiges Bedürfniß ist, nicht leicht ganz aufhören,
und die dazu einmal getroffenen Vorrichtungen aufgeben, wenn der Preis aus
jener Ursache ungewöhnlich tief gefallen ist. Er kann dann vielmehr erwarten,
daß der Preis bald wieder steigen werde, indem sich die meisten von diesem An-
bau abschrecken lassen. Der Preis und der Anbau des Tabaks, des Hopfens,
des Krapps, des Waids, sind deshalb so großen Veränderungen unterworfen ge-
wesen: in manchen Gegenden, wo dieser Gewächsbau ganz eingeführt war, hat
er bei gesunkenen Preisen aufgehört, und man hat ihn nur dann erst aufs neue
begonnen, wenn der günstigste Zeitpunkt, wo man den meisten Vortheil damit
hätte machen können, vorüber war.

§. 189.

Der größere Landwirth muß unter diesen Gewächsen, besonders unter den
in seiner Gegend eingeführten, hauptsächlich diejenigen wählen, bei welchen er
durch Theilung der Arbeit und durch zweckmäßige Instrumente viele Handarbeit
ersparen kann. Denn da, wo es auf bloße Handarbeit ankommt, kann er selten

Vierter Theil. U

Handelsgewaͤchſe.
einer Gegend, wo es noch nicht uͤblich iſt, unternimmt, nach den merkantiliſchen
Verhaͤltniſſen erkundigen, und ſich wo moͤglich ſchon im voraus eines beſtimmten
Abnehmers zu verſichern ſuchen. Hat man dazu keine Gelegenheit, ſo muß man
ſich auf ſolche Gewaͤchſe beſchraͤnken — und deren giebt es immer einige — wo-
mit der Handel einigermaßen in der Gegend ſchon regulirt iſt.

§. 188.

Der Preis dieſer Produkte bleibt immer ſchwankend, und man darf bei kei-
nem auf den hoͤchſten Preis rechnen, worauf es zuletzt geſtanden hat. Denn
gerade ein ungewoͤhnlich hoher Preis fuͤhrt ſchnell einen ungewoͤhnlich niedrigen
herbei; indem nun, angelockt durch jenen, jeder, der es vermag, ſich auf den
Anbau dieſes Gewaͤchſes legt, und der Markt damit uͤberfuͤllt wird. Es iſt da-
her oft rathſam, alsdann den Bau eines Gewaͤchſes einzuſchraͤnken, und den eines
andern zu verſtaͤrken, wenn die Nachfrage und der Preis von jenem ſo hoch ge-
ſtiegen iſt, daß nun Alle hingeriſſen werden, darauf zu ſpekuliren. So muß
aber auch der weiter hinaus ſehende Landwirth mit dem Bau eines Produkts,
welches doch an ſich ein nothwendiges Beduͤrfniß iſt, nicht leicht ganz aufhoͤren,
und die dazu einmal getroffenen Vorrichtungen aufgeben, wenn der Preis aus
jener Urſache ungewoͤhnlich tief gefallen iſt. Er kann dann vielmehr erwarten,
daß der Preis bald wieder ſteigen werde, indem ſich die meiſten von dieſem An-
bau abſchrecken laſſen. Der Preis und der Anbau des Tabaks, des Hopfens,
des Krapps, des Waids, ſind deshalb ſo großen Veraͤnderungen unterworfen ge-
weſen: in manchen Gegenden, wo dieſer Gewaͤchsbau ganz eingefuͤhrt war, hat
er bei geſunkenen Preiſen aufgehoͤrt, und man hat ihn nur dann erſt aufs neue
begonnen, wenn der guͤnſtigſte Zeitpunkt, wo man den meiſten Vortheil damit
haͤtte machen koͤnnen, voruͤber war.

§. 189.

Der groͤßere Landwirth muß unter dieſen Gewaͤchſen, beſonders unter den
in ſeiner Gegend eingefuͤhrten, hauptſaͤchlich diejenigen waͤhlen, bei welchen er
durch Theilung der Arbeit und durch zweckmaͤßige Inſtrumente viele Handarbeit
erſparen kann. Denn da, wo es auf bloße Handarbeit ankommt, kann er ſelten

Vierter Theil. U
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[153/0177] Handelsgewaͤchſe. einer Gegend, wo es noch nicht uͤblich iſt, unternimmt, nach den merkantiliſchen Verhaͤltniſſen erkundigen, und ſich wo moͤglich ſchon im voraus eines beſtimmten Abnehmers zu verſichern ſuchen. Hat man dazu keine Gelegenheit, ſo muß man ſich auf ſolche Gewaͤchſe beſchraͤnken — und deren giebt es immer einige — wo- mit der Handel einigermaßen in der Gegend ſchon regulirt iſt. §. 188. Der Preis dieſer Produkte bleibt immer ſchwankend, und man darf bei kei- nem auf den hoͤchſten Preis rechnen, worauf es zuletzt geſtanden hat. Denn gerade ein ungewoͤhnlich hoher Preis fuͤhrt ſchnell einen ungewoͤhnlich niedrigen herbei; indem nun, angelockt durch jenen, jeder, der es vermag, ſich auf den Anbau dieſes Gewaͤchſes legt, und der Markt damit uͤberfuͤllt wird. Es iſt da- her oft rathſam, alsdann den Bau eines Gewaͤchſes einzuſchraͤnken, und den eines andern zu verſtaͤrken, wenn die Nachfrage und der Preis von jenem ſo hoch ge- ſtiegen iſt, daß nun Alle hingeriſſen werden, darauf zu ſpekuliren. So muß aber auch der weiter hinaus ſehende Landwirth mit dem Bau eines Produkts, welches doch an ſich ein nothwendiges Beduͤrfniß iſt, nicht leicht ganz aufhoͤren, und die dazu einmal getroffenen Vorrichtungen aufgeben, wenn der Preis aus jener Urſache ungewoͤhnlich tief gefallen iſt. Er kann dann vielmehr erwarten, daß der Preis bald wieder ſteigen werde, indem ſich die meiſten von dieſem An- bau abſchrecken laſſen. Der Preis und der Anbau des Tabaks, des Hopfens, des Krapps, des Waids, ſind deshalb ſo großen Veraͤnderungen unterworfen ge- weſen: in manchen Gegenden, wo dieſer Gewaͤchsbau ganz eingefuͤhrt war, hat er bei geſunkenen Preiſen aufgehoͤrt, und man hat ihn nur dann erſt aufs neue begonnen, wenn der guͤnſtigſte Zeitpunkt, wo man den meiſten Vortheil damit haͤtte machen koͤnnen, voruͤber war. §. 189. Der groͤßere Landwirth muß unter dieſen Gewaͤchſen, beſonders unter den in ſeiner Gegend eingefuͤhrten, hauptſaͤchlich diejenigen waͤhlen, bei welchen er durch Theilung der Arbeit und durch zweckmaͤßige Inſtrumente viele Handarbeit erſparen kann. Denn da, wo es auf bloße Handarbeit ankommt, kann er ſelten Vierter Theil. U

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/177>, abgerufen am 28.03.2024.