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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812.

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Der Taback.
lassen, als ihn durch Lohn zu betreiben. Man hat ihnen deshalb entweder den
Acker völlig vorbereitet und gedüngt zur Bepflanzung mit Taback, für einen be-
stimmten Geldpreis überlassen, oder aber die sämmtliche Arbeit gegen einen
Antheil am Ertrage mit ihnen bedungen. Das letztere hat am meisten Beifall
gefunden, weil nun der Eigenthümer und Planteur gleiches Interesse an dem Ge-
deihen hatten. Es haben sich daher fast allenthalben, wo man diesen Bau
kennt, Arbeiter unter dem Namen Planteurs angesiedelt, die sich in den Som-
mermonaten fast ausschließlich mit diesem Bau beschäftigen. Auf schlechterem
Boden theilt der Eigenthümer mit ihnen gewöhnlich zu gleichen Theilen, auf
vorzüglichen erhalten sie nur 2/5 des Ertrags. Der Eigenthümer giebt den Ak-
ker, den Dünger und die vorläufige Pflugarbeit, auch den Trockenraum her;
alle Arbeit verrichtet der Planteur, erziehet auch die Pflanzen; doch giebt der
Eigenthümer den Mist und das Holz zu den Saamenbeeten. Auch giebt die-
ser die Pferde zum Einfahren. Die Kosten des Verfahrens und Verkaufs
tragen beide gemeinschaftlich. Es gehören hierzu aber schon wohlhabende Ar-
beiter-Familien, welche bis zum Verkauf des Tabacks ihren Unterhalt vor-
schießen können, und die also auch, außer der Bezahlung ihrer Arbeit, ihren
Profit dabei haben müssen.

Da man im Durchschnitt annehmen kann, daß der Morgen 8 Ctr. Ta-
back giebt, und der Ctr. 5 rthlr. gilt, der Morgen also zu 40 rthlr. benutzt
wird, so hat der Eigenthümer bei dem Antheil von 3/5 24 rthlr., und der Plan-
teur 16 rthlr. davon. Ein geschickter und fleißiger Planteur bestreitet mit sei-
ner Familie im Durchschnitt 12 Morgen, und so ist sein Verdienst 192 rthlr.
in der Zeit, wo er sich mit dem Anbau und dem Trocknen des Tabacks be-
schäftigt; jedoch muß er in der geschäftsvollsten Zeit einige Gehülfen auf seine
Kosten zunehmen.

Der Taback bereitet das Land zu andern Früchten trefflich vor, ersetzt die
Stelle der Brache völlig, und nach allgemeinen Bemerkungen hat man keinen
Rückschlag der folgenden Früchte wahrgenommen, wenn man zum Taback mit
4 Fudern Mist, stärker als zur Brache gedüngt hatte. Es ist hauptsächlich
dieser Mist, welcher dem Taback zur Last geschrieben werden muß; und darum

Der Taback.
laſſen, als ihn durch Lohn zu betreiben. Man hat ihnen deshalb entweder den
Acker voͤllig vorbereitet und geduͤngt zur Bepflanzung mit Taback, fuͤr einen be-
ſtimmten Geldpreis uͤberlaſſen, oder aber die ſaͤmmtliche Arbeit gegen einen
Antheil am Ertrage mit ihnen bedungen. Das letztere hat am meiſten Beifall
gefunden, weil nun der Eigenthuͤmer und Planteur gleiches Intereſſe an dem Ge-
deihen hatten. Es haben ſich daher faſt allenthalben, wo man dieſen Bau
kennt, Arbeiter unter dem Namen Planteurs angeſiedelt, die ſich in den Som-
mermonaten faſt ausſchließlich mit dieſem Bau beſchaͤftigen. Auf ſchlechterem
Boden theilt der Eigenthuͤmer mit ihnen gewoͤhnlich zu gleichen Theilen, auf
vorzuͤglichen erhalten ſie nur 2/5 des Ertrags. Der Eigenthuͤmer giebt den Ak-
ker, den Duͤnger und die vorlaͤufige Pflugarbeit, auch den Trockenraum her;
alle Arbeit verrichtet der Planteur, erziehet auch die Pflanzen; doch giebt der
Eigenthuͤmer den Miſt und das Holz zu den Saamenbeeten. Auch giebt die-
ſer die Pferde zum Einfahren. Die Koſten des Verfahrens und Verkaufs
tragen beide gemeinſchaftlich. Es gehoͤren hierzu aber ſchon wohlhabende Ar-
beiter-Familien, welche bis zum Verkauf des Tabacks ihren Unterhalt vor-
ſchießen koͤnnen, und die alſo auch, außer der Bezahlung ihrer Arbeit, ihren
Profit dabei haben muͤſſen.

Da man im Durchſchnitt annehmen kann, daß der Morgen 8 Ctr. Ta-
back giebt, und der Ctr. 5 rthlr. gilt, der Morgen alſo zu 40 rthlr. benutzt
wird, ſo hat der Eigenthuͤmer bei dem Antheil von 3/5 24 rthlr., und der Plan-
teur 16 rthlr. davon. Ein geſchickter und fleißiger Planteur beſtreitet mit ſei-
ner Familie im Durchſchnitt 12 Morgen, und ſo iſt ſein Verdienſt 192 rthlr.
in der Zeit, wo er ſich mit dem Anbau und dem Trocknen des Tabacks be-
ſchaͤftigt; jedoch muß er in der geſchaͤftsvollſten Zeit einige Gehuͤlfen auf ſeine
Koſten zunehmen.

Der Taback bereitet das Land zu andern Fruͤchten trefflich vor, erſetzt die
Stelle der Brache voͤllig, und nach allgemeinen Bemerkungen hat man keinen
Ruͤckſchlag der folgenden Fruͤchte wahrgenommen, wenn man zum Taback mit
4 Fudern Miſt, ſtaͤrker als zur Brache geduͤngt hatte. Es iſt hauptſaͤchlich
dieſer Miſt, welcher dem Taback zur Laſt geſchrieben werden muß; und darum

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[199/0223] Der Taback. laſſen, als ihn durch Lohn zu betreiben. Man hat ihnen deshalb entweder den Acker voͤllig vorbereitet und geduͤngt zur Bepflanzung mit Taback, fuͤr einen be- ſtimmten Geldpreis uͤberlaſſen, oder aber die ſaͤmmtliche Arbeit gegen einen Antheil am Ertrage mit ihnen bedungen. Das letztere hat am meiſten Beifall gefunden, weil nun der Eigenthuͤmer und Planteur gleiches Intereſſe an dem Ge- deihen hatten. Es haben ſich daher faſt allenthalben, wo man dieſen Bau kennt, Arbeiter unter dem Namen Planteurs angeſiedelt, die ſich in den Som- mermonaten faſt ausſchließlich mit dieſem Bau beſchaͤftigen. Auf ſchlechterem Boden theilt der Eigenthuͤmer mit ihnen gewoͤhnlich zu gleichen Theilen, auf vorzuͤglichen erhalten ſie nur 2/5 des Ertrags. Der Eigenthuͤmer giebt den Ak- ker, den Duͤnger und die vorlaͤufige Pflugarbeit, auch den Trockenraum her; alle Arbeit verrichtet der Planteur, erziehet auch die Pflanzen; doch giebt der Eigenthuͤmer den Miſt und das Holz zu den Saamenbeeten. Auch giebt die- ſer die Pferde zum Einfahren. Die Koſten des Verfahrens und Verkaufs tragen beide gemeinſchaftlich. Es gehoͤren hierzu aber ſchon wohlhabende Ar- beiter-Familien, welche bis zum Verkauf des Tabacks ihren Unterhalt vor- ſchießen koͤnnen, und die alſo auch, außer der Bezahlung ihrer Arbeit, ihren Profit dabei haben muͤſſen. Da man im Durchſchnitt annehmen kann, daß der Morgen 8 Ctr. Ta- back giebt, und der Ctr. 5 rthlr. gilt, der Morgen alſo zu 40 rthlr. benutzt wird, ſo hat der Eigenthuͤmer bei dem Antheil von 3/5 24 rthlr., und der Plan- teur 16 rthlr. davon. Ein geſchickter und fleißiger Planteur beſtreitet mit ſei- ner Familie im Durchſchnitt 12 Morgen, und ſo iſt ſein Verdienſt 192 rthlr. in der Zeit, wo er ſich mit dem Anbau und dem Trocknen des Tabacks be- ſchaͤftigt; jedoch muß er in der geſchaͤftsvollſten Zeit einige Gehuͤlfen auf ſeine Koſten zunehmen. Der Taback bereitet das Land zu andern Fruͤchten trefflich vor, erſetzt die Stelle der Brache voͤllig, und nach allgemeinen Bemerkungen hat man keinen Ruͤckſchlag der folgenden Fruͤchte wahrgenommen, wenn man zum Taback mit 4 Fudern Miſt, ſtaͤrker als zur Brache geduͤngt hatte. Es iſt hauptſaͤchlich dieſer Miſt, welcher dem Taback zur Laſt geſchrieben werden muß; und darum

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/223>, abgerufen am 29.03.2024.