Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

den, betrachte, so mag ihn wohl befohlen seyn, ferner zu inquiriren, welches aber der gute Mann nach seiner Einsalt auch de inquisitione speciali & responsione ad articulos verstanden. Und also liesse er es sich nun recht angelegen seyn, die eingebildete Hexerey ans Tages-Licht zu bringen.

Actum den 7sten May. 1695.

Hans Bode Gerichts Schöpffe deponirt bey seiner Pflicht, es hätten Catharina Schlieperin, dero Mutter und Großmutter den Nahmen, daß sie Hexen wären, gehabt, woher diß Gerüchte entstanden, wisse er nicht, ausser daß einmahl in der Schlieperin Hause ein Feuer gewesen, welches verdächtig vorkommen wäre.

Idem deponirt Andreas Hund Gerichts-Schöpffe 70. Jahr alt, doch habe er von Catharina Schlieperin nichts specielles gehört, dieses Jahr wäre das Gespräch wegen des in der Schlieperin Hauße gesehenen unnatürlichen Lichts öffentlich gegangen, daß dieselbe eine Hexe wäre. Er habe gehört, daß die Glocke, als der Schlieperin Kind vor 5. Jahren begraben worden, zersprungen, woraus die Leute gemuthmasset, daß Inquisita eine Hexe wäre.

Dietrich Schmiedt Gerichtsschöpffe 60. Jahr alt deponirt, das die Schlieperin und ihre drey Geschwister, so lang er sie gekennet, die Nachrede gehabt, daß sie Hexen wären, woher solche entstanden, wisse er nicht, doch hätte er gehört, daß der Drache in der Schleperin Hauß gefahren, item daß die Glocke, als ihr Kind begraben worden, zersprungen, item daß man vor ohngefehr 11. Jahren in der Schlieperin Hauß ein helles Feuer gesehen, und vemeinet es brenne darinnen, auch gestürmet, aber gleichwohl kein Brand darinn gewesen sey.

Heinrich Breckefeld 40. Jahr alt, und Einwohner deponirt an Eydes statt, er habe vor ohngefehr 11. Jahren von seinem Giebel, welcher an des Schliepers Haus angebauet, gesehen, daß mitten in des Schliepers Haus ein grosser Glantz, wie ein Feuer gewesen, welcher nach sein, des Zeugen, Gipffel geschienen, und vermeinet, es brenne, habe es auch seiner Frau, und daß sie das ihrige salviren solle, gesagt, und sey zu Christian Schliepern ins Brauhauß gelauffen, und habe ihm angezeigt, daß Feuer in seinem Hauß wäre, darauf er ihn zu stürmen geheissen / welches deponent auch gethan, und nach dem Glockenschlag gleich nach Schliepers Hauß gelauffen, aber weiter nichts gesehen oder gehöret hätte, dahero zu Christian Schliepern gesagt, das ist der Teuffel im Hauß, worauf ihn Zeugen Christian Schlieper verklagt, und begehret, er solle beweisen, daß seine Frau eine Hexe wäre; Weil er aber sich verantwortet, daß er nicht gesagt, daß die Schleperin eine Hexe wäre, sondern daß er Feuer in des Schliepers Hauß gesehen, wäre es dabey verblieben.

den, betrachte, so mag ihn wohl befohlen seyn, ferner zu inquiriren, welches aber der gute Mann nach seiner Einsalt auch de inquisitione speciali & responsione ad articulos verstanden. Und also liesse er es sich nun recht angelegen seyn, die eingebildete Hexerey ans Tages-Licht zu bringen.

Actum den 7sten May. 1695.

Hans Bode Gerichts Schöpffe deponirt bey seiner Pflicht, es hätten Catharina Schlieperin, dero Mutter und Großmutter den Nahmen, daß sie Hexen wären, gehabt, woher diß Gerüchte entstanden, wisse er nicht, ausser daß einmahl in der Schlieperin Hause ein Feuer gewesen, welches verdächtig vorkommen wäre.

Idem deponirt Andreas Hund Gerichts-Schöpffe 70. Jahr alt, doch habe er von Catharina Schlieperin nichts specielles gehört, dieses Jahr wäre das Gespräch wegen des in der Schlieperin Hauße gesehenen unnatürlichen Lichts öffentlich gegangen, daß dieselbe eine Hexe wäre. Er habe gehört, daß die Glocke, als der Schlieperin Kind vor 5. Jahren begraben worden, zersprungen, woraus die Leute gemuthmasset, daß Inquisita eine Hexe wäre.

Dietrich Schmiedt Gerichtsschöpffe 60. Jahr alt deponirt, das die Schlieperin und ihre drey Geschwister, so lang er sie gekennet, die Nachrede gehabt, daß sie Hexen wären, woher solche entstanden, wisse er nicht, doch hätte er gehört, daß der Drache in der Schleperin Hauß gefahren, item daß die Glocke, als ihr Kind begraben worden, zersprungen, item daß man vor ohngefehr 11. Jahren in der Schlieperin Hauß ein helles Feuer gesehen, und vemeinet es brenne darinnen, auch gestürmet, aber gleichwohl kein Brand darinn gewesen sey.

Heinrich Breckefeld 40. Jahr alt, und Einwohner deponirt an Eydes statt, er habe vor ohngefehr 11. Jahren von seinem Giebel, welcher an des Schliepers Haus angebauet, gesehen, daß mitten in des Schliepers Haus ein grosser Glantz, wie ein Feuer gewesen, welcher nach sein, des Zeugen, Gipffel geschienen, und vermeinet, es brenne, habe es auch seiner Frau, und daß sie das ihrige salviren solle, gesagt, und sey zu Christian Schliepern ins Brauhauß gelauffen, und habe ihm angezeigt, daß Feuer in seinem Hauß wäre, darauf er ihn zu stürmen geheissen / welches deponent auch gethan, und nach dem Glockenschlag gleich nach Schliepers Hauß gelauffen, aber weiter nichts gesehen oder gehöret hätte, dahero zu Christian Schliepern gesagt, das ist der Teuffel im Hauß, worauf ihn Zeugen Christian Schlieper verklagt, und begehret, er solle beweisen, daß seine Frau eine Hexe wäre; Weil er aber sich verantwortet, daß er nicht gesagt, daß die Schleperin eine Hexe wäre, sondern daß er Feuer in des Schliepers Hauß gesehen, wäre es dabey verblieben.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0313" n="305"/>
den, betrachte, so mag ihn wohl                      befohlen seyn, ferner zu inquiriren, welches aber der gute Mann nach seiner                      Einsalt auch de inquisitione speciali &amp; responsione ad articulos                      verstanden. Und also liesse er es sich nun recht angelegen seyn, die                      eingebildete Hexerey ans Tages-Licht zu bringen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Actum den 7sten May. 1695.</head><lb/>
        <p>Hans Bode Gerichts Schöpffe deponirt bey seiner Pflicht, es hätten Catharina                      Schlieperin, dero Mutter und Großmutter den Nahmen, daß sie Hexen wären, gehabt,                      woher diß Gerüchte entstanden, wisse er nicht, ausser daß einmahl in der                      Schlieperin Hause ein Feuer gewesen, welches verdächtig vorkommen wäre.</p>
        <p>Idem deponirt Andreas Hund Gerichts-Schöpffe 70. Jahr alt, doch habe er von                      Catharina Schlieperin nichts specielles gehört, dieses Jahr wäre das Gespräch                      wegen des in der Schlieperin Hauße gesehenen unnatürlichen Lichts öffentlich                      gegangen, daß dieselbe eine Hexe wäre. Er habe gehört, daß die Glocke, als der                      Schlieperin Kind vor 5. Jahren begraben worden, zersprungen, woraus die Leute                      gemuthmasset, daß Inquisita eine Hexe wäre.</p>
        <p>Dietrich Schmiedt Gerichtsschöpffe 60. Jahr alt deponirt, das die Schlieperin und                      ihre drey Geschwister, so lang er sie gekennet, die Nachrede gehabt, daß sie                      Hexen wären, woher solche entstanden, wisse er nicht, doch hätte er gehört, daß                      der Drache in der Schleperin Hauß gefahren, item daß die Glocke, als ihr Kind                      begraben worden, zersprungen, item daß man vor ohngefehr 11. Jahren in der                      Schlieperin Hauß ein helles Feuer gesehen, und vemeinet es brenne darinnen, auch                      gestürmet, aber gleichwohl kein Brand darinn gewesen sey.</p>
        <p>Heinrich Breckefeld 40. Jahr alt, und Einwohner deponirt an Eydes statt, er habe                      vor ohngefehr 11. Jahren von seinem Giebel, welcher an des Schliepers Haus                      angebauet, gesehen, daß mitten in des Schliepers Haus ein grosser Glantz, wie                      ein Feuer gewesen, welcher nach sein, des Zeugen, Gipffel geschienen, und                      vermeinet, es brenne, habe es auch seiner Frau, und daß sie das ihrige salviren                      solle, gesagt, und sey zu Christian Schliepern ins Brauhauß gelauffen, und habe                      ihm angezeigt, daß Feuer in seinem Hauß wäre, darauf er ihn zu stürmen geheissen                      / welches deponent auch gethan, und nach dem Glockenschlag gleich nach                      Schliepers Hauß gelauffen, aber weiter nichts gesehen oder gehöret hätte, dahero                      zu Christian Schliepern gesagt, das ist der Teuffel im Hauß, worauf ihn Zeugen                      Christian Schlieper verklagt, und begehret, er solle beweisen, daß seine Frau                      eine Hexe wäre; Weil er aber sich verantwortet, daß er nicht gesagt, daß die                      Schleperin eine Hexe wäre, sondern daß er Feuer in des Schliepers Hauß gesehen,                      wäre es dabey verblieben.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[305/0313] den, betrachte, so mag ihn wohl befohlen seyn, ferner zu inquiriren, welches aber der gute Mann nach seiner Einsalt auch de inquisitione speciali & responsione ad articulos verstanden. Und also liesse er es sich nun recht angelegen seyn, die eingebildete Hexerey ans Tages-Licht zu bringen. Actum den 7sten May. 1695. Hans Bode Gerichts Schöpffe deponirt bey seiner Pflicht, es hätten Catharina Schlieperin, dero Mutter und Großmutter den Nahmen, daß sie Hexen wären, gehabt, woher diß Gerüchte entstanden, wisse er nicht, ausser daß einmahl in der Schlieperin Hause ein Feuer gewesen, welches verdächtig vorkommen wäre. Idem deponirt Andreas Hund Gerichts-Schöpffe 70. Jahr alt, doch habe er von Catharina Schlieperin nichts specielles gehört, dieses Jahr wäre das Gespräch wegen des in der Schlieperin Hauße gesehenen unnatürlichen Lichts öffentlich gegangen, daß dieselbe eine Hexe wäre. Er habe gehört, daß die Glocke, als der Schlieperin Kind vor 5. Jahren begraben worden, zersprungen, woraus die Leute gemuthmasset, daß Inquisita eine Hexe wäre. Dietrich Schmiedt Gerichtsschöpffe 60. Jahr alt deponirt, das die Schlieperin und ihre drey Geschwister, so lang er sie gekennet, die Nachrede gehabt, daß sie Hexen wären, woher solche entstanden, wisse er nicht, doch hätte er gehört, daß der Drache in der Schleperin Hauß gefahren, item daß die Glocke, als ihr Kind begraben worden, zersprungen, item daß man vor ohngefehr 11. Jahren in der Schlieperin Hauß ein helles Feuer gesehen, und vemeinet es brenne darinnen, auch gestürmet, aber gleichwohl kein Brand darinn gewesen sey. Heinrich Breckefeld 40. Jahr alt, und Einwohner deponirt an Eydes statt, er habe vor ohngefehr 11. Jahren von seinem Giebel, welcher an des Schliepers Haus angebauet, gesehen, daß mitten in des Schliepers Haus ein grosser Glantz, wie ein Feuer gewesen, welcher nach sein, des Zeugen, Gipffel geschienen, und vermeinet, es brenne, habe es auch seiner Frau, und daß sie das ihrige salviren solle, gesagt, und sey zu Christian Schliepern ins Brauhauß gelauffen, und habe ihm angezeigt, daß Feuer in seinem Hauß wäre, darauf er ihn zu stürmen geheissen / welches deponent auch gethan, und nach dem Glockenschlag gleich nach Schliepers Hauß gelauffen, aber weiter nichts gesehen oder gehöret hätte, dahero zu Christian Schliepern gesagt, das ist der Teuffel im Hauß, worauf ihn Zeugen Christian Schlieper verklagt, und begehret, er solle beweisen, daß seine Frau eine Hexe wäre; Weil er aber sich verantwortet, daß er nicht gesagt, daß die Schleperin eine Hexe wäre, sondern daß er Feuer in des Schliepers Hauß gesehen, wäre es dabey verblieben.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/313
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/313>, abgerufen am 19.04.2024.