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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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ne abhohlen wollen, angetroffen habe? Sie wäre zwar mit andern Leuten auch im Wald gewesen, und habe die Mast-Schweine helffen suchen, sie wisse aber nicht, ob sie den Christoph Hoppenhausen damahlen gesehen, oder auch mit demselben geredet habe. 92. Ob nicht Hoppenhausen, Inquisita und die andere fast 3. Stunden die Mast Schweine gesuchet, und Inquisita bald vorn, bald neben, bald hinter ihnen hergegangen? Sie wäre mit andern Leuten im Wald herum gangen, habe aber nicht observiret, ob sie vor, neben oder hinter Hoppenhausen hergegangen sey. 93. Ob nicht Hoppenhausen nach diesem Suchen, als er nach Hauß gehen wollen, in die Schultern und beyde Arme solche Schmertzen bekommen, daß er weder liegen, sitzen noch stehen, und kümmerlich wiederum nach Hauß kommen können? Nescit, als daß die Leute gesagt, daß Christoph Hoppenhausen, als derselbe aus dem Wald kommen, kranck und gantz lahm worden. Interrogata, wer solches gesagt? Resp. Johann Hahn und dessen Eheweib hätten solches vor sie gesagt. 94. Ob nicht Hoppenhausen in diesen Schmertzen fast 3. Wochen zugebracht habe? Nescit. 95. Ob nicht 15. paar böse Dinger von ihm abgegangen? Nescit. 96. Ob nicht Inquisita dem Hoppenhausen diese Schmertzen und böse Dinger angehexet habe? Nescit.

Actum eodem.

Wurde Inquisita wegen des, so sie hin und wieder geleugnet, theils nicht wissen wolte, mit einem und andern confrontiret und zwar ad art. 16. mit Andres Sieborgern. Inquisita gestehet endlich, daß der Sieborger vor Tag vor ihr Fenster kommen, und den bestellten Toback abgehohlet.

ad art. 17. Inquisita, sie könne nicht sagen, daß sie damahlen vor Tag ein Licht gehabt habe, könne auch nicht sagen, daß sie es nicht gehabt habe. ad art. 18. 19. 21. 22. 23. Andres Sieborger wiederhohlet seine Aussage, und wurde Inquisitae die deposition ihrer Tochter Reginä wegen des Rück-Garns und anderer Sachen, so in der Stube gehangen, vorgehalten. Inquisita bleibt bey ihrer Aussage mit dem Anhang, sie wisse nicht, ob sie damahlen Garn in ihrer Stube hengen gehabt, sagte aber, sie habe vor Ostern 2. Rücke Garn in der Stube hengen gehabt, und damahlen hätte sie und ihre Schwester Orthia, zu Gilshausen wohnend, des Nachts ihres Vaters End gewartet, und sey diese ihre Schwester mit ihr des Nachts Glock 1. Uhr nach Hause gangen, habe bey ihr geschlaffen, doch hätte damahlen Sieborger den Toback nicht gehohlet. ad art. 24. Sieborger repetirt seine Aussag mit dem Anhang, daß er das Fenster nicht eröffnen können, weil es neu und ungangbar gewesen. Inquisita blieb dabey, sie wisse es nicht. ad art. 25. Sieborger und Inquisita bleiben bey ihrer deposition. ad art. 26. 27. Sieborger setzt hinzu, daß ihm vorkommen, als ob Inquisita, als

ne abhohlen wollen, angetroffen habe? Sie wäre zwar mit andern Leuten auch im Wald gewesen, und habe die Mast-Schweine helffen suchen, sie wisse aber nicht, ob sie den Christoph Hoppenhausen damahlen gesehen, oder auch mit demselben geredet habe. 92. Ob nicht Hoppenhausen, Inquisita und die andere fast 3. Stunden die Mast Schweine gesuchet, und Inquisita bald vorn, bald neben, bald hinter ihnen hergegangen? Sie wäre mit andern Leuten im Wald herum gangen, habe aber nicht observiret, ob sie vor, neben oder hinter Hoppenhausen hergegangen sey. 93. Ob nicht Hoppenhausen nach diesem Suchen, als er nach Hauß gehen wollen, in die Schultern und beyde Arme solche Schmertzen bekommen, daß er weder liegen, sitzen noch stehen, und küm̃erlich wiederum nach Hauß kommen können? Nescit, als daß die Leute gesagt, daß Christoph Hoppenhausen, als derselbe aus dem Wald kommen, kranck und gantz lahm worden. Interrogata, wer solches gesagt? Resp. Johann Hahn und dessen Eheweib hätten solches vor sie gesagt. 94. Ob nicht Hoppenhausen in diesen Schmertzen fast 3. Wochen zugebracht habe? Nescit. 95. Ob nicht 15. paar böse Dinger von ihm abgegangen? Nescit. 96. Ob nicht Inquisita dem Hoppenhausen diese Schmertzen und böse Dinger angehexet habe? Nescit.

Actum eodem.

Wurde Inquisita wegen des, so sie hin und wieder geleugnet, theils nicht wissen wolte, mit einem und andern confrontiret und zwar ad art. 16. mit Andres Sieborgern. Inquisita gestehet endlich, daß der Sieborger vor Tag vor ihr Fenster kommen, und den bestellten Toback abgehohlet.

ad art. 17. Inquisita, sie könne nicht sagen, daß sie damahlen vor Tag ein Licht gehabt habe, könne auch nicht sagen, daß sie es nicht gehabt habe. ad art. 18. 19. 21. 22. 23. Andres Sieborger wiederhohlet seine Aussage, und wurde Inquisitae die deposition ihrer Tochter Reginä wegen des Rück-Garns und anderer Sachen, so in der Stube gehangen, vorgehalten. Inquisita bleibt bey ihrer Aussage mit dem Anhang, sie wisse nicht, ob sie damahlen Garn in ihrer Stube hengen gehabt, sagte aber, sie habe vor Ostern 2. Rücke Garn in der Stube hengen gehabt, und damahlen hätte sie und ihre Schwester Orthia, zu Gilshausen wohnend, des Nachts ihres Vaters End gewartet, und sey diese ihre Schwester mit ihr des Nachts Glock 1. Uhr nach Hause gangen, habe bey ihr geschlaffen, doch hätte damahlen Sieborger den Toback nicht gehohlet. ad art. 24. Sieborger repetirt seine Aussag mit dem Anhang, daß er das Fenster nicht eröffnen können, weil es neu und ungangbar gewesen. Inquisita blieb dabey, sie wisse es nicht. ad art. 25. Sieborger und Inquisita bleiben bey ihrer deposition. ad art. 26. 27. Sieborger setzt hinzu, daß ihm vorkommen, als ob Inquisita, als
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[316/0324] ne abhohlen wollen, angetroffen habe? Sie wäre zwar mit andern Leuten auch im Wald gewesen, und habe die Mast-Schweine helffen suchen, sie wisse aber nicht, ob sie den Christoph Hoppenhausen damahlen gesehen, oder auch mit demselben geredet habe. 92. Ob nicht Hoppenhausen, Inquisita und die andere fast 3. Stunden die Mast Schweine gesuchet, und Inquisita bald vorn, bald neben, bald hinter ihnen hergegangen? Sie wäre mit andern Leuten im Wald herum gangen, habe aber nicht observiret, ob sie vor, neben oder hinter Hoppenhausen hergegangen sey. 93. Ob nicht Hoppenhausen nach diesem Suchen, als er nach Hauß gehen wollen, in die Schultern und beyde Arme solche Schmertzen bekommen, daß er weder liegen, sitzen noch stehen, und küm̃erlich wiederum nach Hauß kommen können? Nescit, als daß die Leute gesagt, daß Christoph Hoppenhausen, als derselbe aus dem Wald kommen, kranck und gantz lahm worden. Interrogata, wer solches gesagt? Resp. Johann Hahn und dessen Eheweib hätten solches vor sie gesagt. 94. Ob nicht Hoppenhausen in diesen Schmertzen fast 3. Wochen zugebracht habe? Nescit. 95. Ob nicht 15. paar böse Dinger von ihm abgegangen? Nescit. 96. Ob nicht Inquisita dem Hoppenhausen diese Schmertzen und böse Dinger angehexet habe? Nescit. Actum eodem. Wurde Inquisita wegen des, so sie hin und wieder geleugnet, theils nicht wissen wolte, mit einem und andern confrontiret und zwar ad art. 16. mit Andres Sieborgern. Inquisita gestehet endlich, daß der Sieborger vor Tag vor ihr Fenster kommen, und den bestellten Toback abgehohlet. ad art. 17. Inquisita, sie könne nicht sagen, daß sie damahlen vor Tag ein Licht gehabt habe, könne auch nicht sagen, daß sie es nicht gehabt habe. ad art. 18. 19. 21. 22. 23. Andres Sieborger wiederhohlet seine Aussage, und wurde Inquisitae die deposition ihrer Tochter Reginä wegen des Rück-Garns und anderer Sachen, so in der Stube gehangen, vorgehalten. Inquisita bleibt bey ihrer Aussage mit dem Anhang, sie wisse nicht, ob sie damahlen Garn in ihrer Stube hengen gehabt, sagte aber, sie habe vor Ostern 2. Rücke Garn in der Stube hengen gehabt, und damahlen hätte sie und ihre Schwester Orthia, zu Gilshausen wohnend, des Nachts ihres Vaters End gewartet, und sey diese ihre Schwester mit ihr des Nachts Glock 1. Uhr nach Hause gangen, habe bey ihr geschlaffen, doch hätte damahlen Sieborger den Toback nicht gehohlet. ad art. 24. Sieborger repetirt seine Aussag mit dem Anhang, daß er das Fenster nicht eröffnen können, weil es neu und ungangbar gewesen. Inquisita blieb dabey, sie wisse es nicht. ad art. 25. Sieborger und Inquisita bleiben bey ihrer deposition. ad art. 26. 27. Sieborger setzt hinzu, daß ihm vorkommen, als ob Inquisita, als

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/324>, abgerufen am 29.03.2024.