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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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gelauffen und über die Thür hingesprungen wäre, über wessen Thür aber diese Katze gesprungen, hätte deponentin, daß es die Kohlin gesagt nicht gehört, wie sie dann auch nicht gehört hätte, daß jemand darnach gefraget habe. Ubrigens deponirte auch Zeugin, es habe ihr die Kohlin vor ohngefehr einem Jahre erzehlet, daß als ihr Junge Johann Andreas des Nachts einsmahln geweinet, sie in die Cammer gangen wäre, nach dem Jungen gesehen, und demselben, was ihme wäre, gefragt hätte, da denn dieser geantwortet, daß zwey Frauen da gewesen wären, und hätten ihn mit Bast binden wollen, als sie Kohlin nun den Jungen gefraget, was es für Frauen gewesen, hätte dieser gesagt, daß sie ausgesehen hätten, wie die Niestettin und Misselschen,

Herr Amts-Vogt allhier referirte, daß, weil der Inquisitin Junge noch ein Kind so zu rechnen wäre, auf Befragen vormahlen angezeiget, daß ihn geträumet hätte, ob wolten ihn die zwey Weiber mit Bast binden, dessen Mutter gedachte Inquisitin auch vormahlen deponiret, daß solches ihrem Sohn geträumet hätte. Als habe er darauff gedachten Jungen des Arrests wieder erlassen.

§. XVI. Dieses war also die erste Scene dieses verändertenDeren geschwinde Endigung, Possenspiels, Und weil ohne dem die Possenspiele nur einen actum zu haben pflegen, also expedirte der deputirte Commissarius der Zweiffels ohne bald wieder nach Hause verlangte, diese inquisition so ge schwind als er könnte, und absolvirte sie den Tag darauf folgender Gestalt.

Actum den 14ten April 1711.

Wurde Herr Amts-Vogt allhier befragt, cujus famae inquisita sey, wer dero Eltern, und wessen Beruff dieselbige gewesen? und von demselben darauff angezeiget, daß er sein lebtag von Inquisitin nichts gehöret habe, und dieselbe jederzeit vor eine ehrliche Frau gehalten worden wäre. Dero Eltern habe er Amts-Vogt nicht gekennet, weilen selbige nicht aus hiesigem Lande, und wäre die Inquisitin NB. eine Convertitin, weswegen dann ex parte Commissionis hierauff auch weiter nicht inquiriret worden ist.

Diesem nach wurde inquisita vorgefordert, über die hernach gesetzte Inquisitional articul vorgenommen, und darauff von derselben deponiret, wie folget;

Art. 1. Wie Inquisita heisset? Resp. Elisabeth Lossin von ihrem Vater, und Kohlin von ihrem Mann Ehrig Kohl. 2. Wie alt sie sey? Sie sey ohngefehr 50. Jahr alt 3. Wer ihre Eltern gewesen und wo dieselbigen gewohnet? Ihr Vater habe geheissen Hans Loßing, und ihre Mutter habe Anna Krauin geheissen vom Vater wegen. 4. Was dieselbe vor einen Handel und Wandel getrieben? Ihr Vater sey ein Leinweber und sonst ein ehrlicher Mann gewesen. 5. Ob Inquisita verheyrathet sey? Affirmat. 6. Wie ihr Mann

gelauffen und über die Thür hingesprungen wäre, über wessen Thür aber diese Katze gesprungen, hätte deponentin, daß es die Kohlin gesagt nicht gehört, wie sie dann auch nicht gehört hätte, daß jemand darnach gefraget habe. Ubrigens deponirte auch Zeugin, es habe ihr die Kohlin vor ohngefehr einem Jahre erzehlet, daß als ihr Junge Johann Andreas des Nachts einsmahln geweinet, sie in die Cammer gangen wäre, nach dem Jungen gesehen, und demselben, was ihme wäre, gefragt hätte, da denn dieser geantwortet, daß zwey Frauen da gewesen wären, und hätten ihn mit Bast binden wollen, als sie Kohlin nun den Jungen gefraget, was es für Frauen gewesen, hätte dieser gesagt, daß sie ausgesehen hätten, wie die Niestettin und Misselschen,

Herr Amts-Vogt allhier referirte, daß, weil der Inquisitin Junge noch ein Kind so zu rechnen wäre, auf Befragen vormahlen angezeiget, daß ihn geträumet hätte, ob wolten ihn die zwey Weiber mit Bast binden, dessen Mutter gedachte Inquisitin auch vormahlen deponiret, daß solches ihrem Sohn geträumet hätte. Als habe er darauff gedachten Jungen des Arrests wieder erlassen.

§. XVI. Dieses war also die erste Scene dieses verändertenDeren geschwinde Endigung, Possenspiels, Und weil ohne dem die Possenspiele nur einen actum zu haben pflegen, also expedirte der deputirte Commissarius der Zweiffels ohne bald wieder nach Hause verlangte, diese inquisition so ge schwind als er könnte, und absolvirte sie den Tag darauf folgender Gestalt.

Actum den 14ten April 1711.

Wurde Herr Amts-Vogt allhier befragt, cujus famae inquisita sey, wer dero Eltern, und wessen Beruff dieselbige gewesen? und von demselben darauff angezeiget, daß er sein lebtag von Inquisitin nichts gehöret habe, und dieselbe jederzeit vor eine ehrliche Frau gehalten worden wäre. Dero Eltern habe er Amts-Vogt nicht gekennet, weilen selbige nicht aus hiesigem Lande, und wäre die Inquisitin NB. eine Convertitin, weswegen dann ex parte Commissionis hierauff auch weiter nicht inquiriret worden ist.

Diesem nach wurde inquisita vorgefordert, über die hernach gesetzte Inquisitional articul vorgenommen, und darauff von derselben deponiret, wie folget;

Art. 1. Wie Inquisita heisset? Resp. Elisabeth Lossin von ihrem Vater, und Kohlin von ihrem Mann Ehrig Kohl. 2. Wie alt sie sey? Sie sey ohngefehr 50. Jahr alt 3. Wer ihre Eltern gewesen und wo dieselbigen gewohnet? Ihr Vater habe geheissen Hans Loßing, und ihre Mutter habe Anna Krauin geheissen vom Vater wegen. 4. Was dieselbe vor einen Handel und Wandel getrieben? Ihr Vater sey ein Leinweber und sonst ein ehrlicher Mann gewesen. 5. Ob Inquisita verheyrathet sey? Affirmat. 6. Wie ihr Mann

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[327/0335] gelauffen und über die Thür hingesprungen wäre, über wessen Thür aber diese Katze gesprungen, hätte deponentin, daß es die Kohlin gesagt nicht gehört, wie sie dann auch nicht gehört hätte, daß jemand darnach gefraget habe. Ubrigens deponirte auch Zeugin, es habe ihr die Kohlin vor ohngefehr einem Jahre erzehlet, daß als ihr Junge Johann Andreas des Nachts einsmahln geweinet, sie in die Cammer gangen wäre, nach dem Jungen gesehen, und demselben, was ihme wäre, gefragt hätte, da denn dieser geantwortet, daß zwey Frauen da gewesen wären, und hätten ihn mit Bast binden wollen, als sie Kohlin nun den Jungen gefraget, was es für Frauen gewesen, hätte dieser gesagt, daß sie ausgesehen hätten, wie die Niestettin und Misselschen, Herr Amts-Vogt allhier referirte, daß, weil der Inquisitin Junge noch ein Kind so zu rechnen wäre, auf Befragen vormahlen angezeiget, daß ihn geträumet hätte, ob wolten ihn die zwey Weiber mit Bast binden, dessen Mutter gedachte Inquisitin auch vormahlen deponiret, daß solches ihrem Sohn geträumet hätte. Als habe er darauff gedachten Jungen des Arrests wieder erlassen. §. XVI. Dieses war also die erste Scene dieses veränderten Possenspiels, Und weil ohne dem die Possenspiele nur einen actum zu haben pflegen, also expedirte der deputirte Commissarius der Zweiffels ohne bald wieder nach Hause verlangte, diese inquisition so ge schwind als er könnte, und absolvirte sie den Tag darauf folgender Gestalt. Deren geschwinde Endigung, Actum den 14ten April 1711. Wurde Herr Amts-Vogt allhier befragt, cujus famae inquisita sey, wer dero Eltern, und wessen Beruff dieselbige gewesen? und von demselben darauff angezeiget, daß er sein lebtag von Inquisitin nichts gehöret habe, und dieselbe jederzeit vor eine ehrliche Frau gehalten worden wäre. Dero Eltern habe er Amts-Vogt nicht gekennet, weilen selbige nicht aus hiesigem Lande, und wäre die Inquisitin NB. eine Convertitin, weswegen dann ex parte Commissionis hierauff auch weiter nicht inquiriret worden ist. Diesem nach wurde inquisita vorgefordert, über die hernach gesetzte Inquisitional articul vorgenommen, und darauff von derselben deponiret, wie folget; Art. 1. Wie Inquisita heisset? Resp. Elisabeth Lossin von ihrem Vater, und Kohlin von ihrem Mann Ehrig Kohl. 2. Wie alt sie sey? Sie sey ohngefehr 50. Jahr alt 3. Wer ihre Eltern gewesen und wo dieselbigen gewohnet? Ihr Vater habe geheissen Hans Loßing, und ihre Mutter habe Anna Krauin geheissen vom Vater wegen. 4. Was dieselbe vor einen Handel und Wandel getrieben? Ihr Vater sey ein Leinweber und sonst ein ehrlicher Mann gewesen. 5. Ob Inquisita verheyrathet sey? Affirmat. 6. Wie ihr Mann

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/335>, abgerufen am 29.03.2024.