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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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Des einen denunciati Christophs Antwort ad articulos.

Nachdem aber ein Zeuge, Buchner, über den angegebenen Christian befraget worden und ausgesaget hatte, daß dieser erst nach der Schlägerey hinaus kommen und Regenwürmer suchen wollen, so hat man von demselben abstrahiret; und nur alleine den Christoph, als von welchen nicht nur die Schüler, sondern auch der Buchner berichtet, daß dieser das Schlagen mit verrichtet, den 7. Julii als bald über folgende inquisitional articul verhöret.

Articuli Inquisitionales

Art. 1. Wie Inquisit mit Nahmen heisse? Sagt Christoph. A. 2. Wie alt er sey? S. 27. Jahr. A. 3. Was feine Handthierung sey? S. Er arbeite im Kothe zum Creutz als Saltzknecht. A. 4. Ob Inquisit. am 30. May dieses Jahrs, ist der Freytag nach Himmelfarth, Abends umb 9. auf der Brücke vor dem Claußthore gewesen? S. Nein. A. 5. Ob der Holtzwächter Christian Friedrich Buchner bey ihm gewesen? S. Nein. A. 6. Ob 2. Weibs-Persohnen über die Brücke nach den Wiesen zugangen? S. Wisse es nicht. A. 7. Wer dieselben gewesen? Cessat. A. 8. Ob Inquisit gesehen, daß 2. Schüler von der Wiese gedachten beyden Weibs-Persohnen entgegen kommen? S. Nein. (* Weil Inquisit nicht gestehen wollen, daß er an dem Freytage nach Himmelfarth auf der Brücken gewesen, und die Schüler schlagen helffen, so wurden die beyden Schüler und Christian Friedrich Buchner herein gefordert, und ihnen angesagt, sie solten in seiner Gegenwart aussagen, ob dieser einer von dem beyden wäre, der sie geschlagen. Die Schüler sagten: daß er einer von den beyden wäre / so sie geschlagen, und Mäntel, Hüte, und Halskrausen nehmen helffen. Buchner aber bejahet gleichfalls, daß es einer von den beyden sey, der die Schüler zu obberührter Zeit geschlagen; Christoph aber, wie beweglich ihn auch zugeredet wurde / GOtt die Ehre zugeben, und die Wahrheit zu bekennen, blieb doch bey seinem Verneinen, er wurde aber dennoch auf die Articulos Inquisitionales weiter befragt) A. 9. Ob es nicht die Schüler gewesen, die ihm jetzo vor gestellet worden, nemlich Martin und Jonas? S. Er hätte sie draußen nicht gesehen. A. 10. Ob Inquisit gesehen, daß die Weibs-Persohnen mit den beyden Schülern in Streit gerathen? S. Nein A. 11. Item / daß die Weibs-Persohnen den einen Schüler beym Mantel und Hals gefaßt, und zu Boden gezogen? S. Nein A. 12. Ob die Weibs-Persohnen geruffen: Christel, Christel, S. Nein, wie er es gehöret haben könte, da er nicht dabey gewesen. A. 13. Ob nicht auf solches ruffen Inquisit nebst Christian Buchnern zu den Weibstücken hingelauffen? S. Nein. A. 14. Ob sie nicht beyde nebst den Weibsstücken auf die Schüler hefftig loß geschlagen? S. Er hätte es nicht gesehen, geschweige es gethan. A. 15. Ob sie dieselbe mit Schlagen, Stos

Des einen denunciati Christophs Antwort ad articulos.

Nachdem aber ein Zeuge, Buchner, über den angegebenen Christian befraget worden und ausgesaget hatte, daß dieser erst nach der Schlägerey hinaus kommen und Regenwürmer suchen wollen, so hat man von demselben abstrahiret; und nur alleine den Christoph, als von welchen nicht nur die Schüler, sondern auch der Buchner berichtet, daß dieser das Schlagen mit verrichtet, den 7. Julii als bald über folgende inquisitional articul verhöret.

Articuli Inquisitionales

Art. 1. Wie Inquisit mit Nahmen heisse? Sagt Christoph. A. 2. Wie alt er sey? S. 27. Jahr. A. 3. Was feine Handthierung sey? S. Er arbeite im Kothe zum Creutz als Saltzknecht. A. 4. Ob Inquisit. am 30. May dieses Jahrs, ist der Freytag nach Himmelfarth, Abends umb 9. auf der Brücke vor dem Claußthore gewesen? S. Nein. A. 5. Ob der Holtzwächter Christian Friedrich Buchner bey ihm gewesen? S. Nein. A. 6. Ob 2. Weibs-Persohnen über die Brücke nach den Wiesen zugangen? S. Wisse es nicht. A. 7. Wer dieselben gewesen? Cessat. A. 8. Ob Inquisit gesehen, daß 2. Schüler von der Wiese gedachten beyden Weibs-Persohnen entgegen kommen? S. Nein. (* Weil Inquisit nicht gestehen wollen, daß er an dem Freytage nach Himmelfarth auf der Brücken gewesen, und die Schüler schlagen helffen, so wurden die beyden Schüler und Christian Friedrich Buchner herein gefordert, und ihnen angesagt, sie solten in seiner Gegenwart aussagen, ob dieser einer von dem beyden wäre, der sie geschlagen. Die Schüler sagten: daß er einer von den beyden wäre / so sie geschlagen, und Mäntel, Hüte, und Halskrausen nehmen helffen. Buchner aber bejahet gleichfalls, daß es einer von den beyden sey, der die Schüler zu obberührter Zeit geschlagen; Christoph aber, wie beweglich ihn auch zugeredet wurde / GOtt die Ehre zugeben, und die Wahrheit zu bekennen, blieb doch bey seinem Verneinen, er wurde aber dennoch auf die Articulos Inquisitionales weiter befragt) A. 9. Ob es nicht die Schüler gewesen, die ihm jetzo vor gestellet worden, nemlich Martin und Jonas? S. Er hätte sie draußen nicht gesehen. A. 10. Ob Inquisit gesehen, daß die Weibs-Persohnen mit den beyden Schülern in Streit gerathen? S. Nein A. 11. Item / daß die Weibs-Persohnen den einen Schüler beym Mantel und Hals gefaßt, und zu Boden gezogen? S. Nein A. 12. Ob die Weibs-Persohnen geruffen: Christel, Christel, S. Nein, wie er es gehöret haben könte, da er nicht dabey gewesen. A. 13. Ob nicht auf solches ruffen Inquisit nebst Christian Buchnern zu den Weibstücken hingelauffen? S. Nein. A. 14. Ob sie nicht beyde nebst den Weibsstücken auf die Schüler hefftig loß geschlagen? S. Er hätte es nicht gesehen, geschweige es gethan. A. 15. Ob sie dieselbe mit Schlagen, Stos

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[38/0046] Nachdem aber ein Zeuge, Buchner, über den angegebenen Christian befraget worden und ausgesaget hatte, daß dieser erst nach der Schlägerey hinaus kommen und Regenwürmer suchen wollen, so hat man von demselben abstrahiret; und nur alleine den Christoph, als von welchen nicht nur die Schüler, sondern auch der Buchner berichtet, daß dieser das Schlagen mit verrichtet, den 7. Julii als bald über folgende inquisitional articul verhöret. Articuli Inquisitionales Art. 1. Wie Inquisit mit Nahmen heisse? Sagt Christoph. A. 2. Wie alt er sey? S. 27. Jahr. A. 3. Was feine Handthierung sey? S. Er arbeite im Kothe zum Creutz als Saltzknecht. A. 4. Ob Inquisit. am 30. May dieses Jahrs, ist der Freytag nach Himmelfarth, Abends umb 9. auf der Brücke vor dem Claußthore gewesen? S. Nein. A. 5. Ob der Holtzwächter Christian Friedrich Buchner bey ihm gewesen? S. Nein. A. 6. Ob 2. Weibs-Persohnen über die Brücke nach den Wiesen zugangen? S. Wisse es nicht. A. 7. Wer dieselben gewesen? Cessat. A. 8. Ob Inquisit gesehen, daß 2. Schüler von der Wiese gedachten beyden Weibs-Persohnen entgegen kommen? S. Nein. (* Weil Inquisit nicht gestehen wollen, daß er an dem Freytage nach Himmelfarth auf der Brücken gewesen, und die Schüler schlagen helffen, so wurden die beyden Schüler und Christian Friedrich Buchner herein gefordert, und ihnen angesagt, sie solten in seiner Gegenwart aussagen, ob dieser einer von dem beyden wäre, der sie geschlagen. Die Schüler sagten: daß er einer von den beyden wäre / so sie geschlagen, und Mäntel, Hüte, und Halskrausen nehmen helffen. Buchner aber bejahet gleichfalls, daß es einer von den beyden sey, der die Schüler zu obberührter Zeit geschlagen; Christoph aber, wie beweglich ihn auch zugeredet wurde / GOtt die Ehre zugeben, und die Wahrheit zu bekennen, blieb doch bey seinem Verneinen, er wurde aber dennoch auf die Articulos Inquisitionales weiter befragt) A. 9. Ob es nicht die Schüler gewesen, die ihm jetzo vor gestellet worden, nemlich Martin und Jonas? S. Er hätte sie draußen nicht gesehen. A. 10. Ob Inquisit gesehen, daß die Weibs-Persohnen mit den beyden Schülern in Streit gerathen? S. Nein A. 11. Item / daß die Weibs-Persohnen den einen Schüler beym Mantel und Hals gefaßt, und zu Boden gezogen? S. Nein A. 12. Ob die Weibs-Persohnen geruffen: Christel, Christel, S. Nein, wie er es gehöret haben könte, da er nicht dabey gewesen. A. 13. Ob nicht auf solches ruffen Inquisit nebst Christian Buchnern zu den Weibstücken hingelauffen? S. Nein. A. 14. Ob sie nicht beyde nebst den Weibsstücken auf die Schüler hefftig loß geschlagen? S. Er hätte es nicht gesehen, geschweige es gethan. A. 15. Ob sie dieselbe mit Schlagen, Stos

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/46>, abgerufen am 28.03.2024.