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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Responsum decisivum erfolget. §. III. p. 294. Das Responsum selbst. Eingang. Erzehlung der Geschicht I. Frage: Ob die dictirte Straffe nicht zur Execution zu bringen? Vorerinnerung wegen Mangel etlicher Umstände. Schein-Ursachen für die Prediger I. daß die Ehe mit des Weibes Schwester von GOtt verbothen. II. Daß Prediger wieder die Sacraments Verächter eyffern müsten. III. Daß sie sich nur mere passive verhalten, und nach ihren Gewissen gethan. IV. Daß Magistratus nulliter verfahren. General justification, daß Unser responsum definitiv sey. Beantwortung der Schein-Gründe. I. Wegen des Verboths von der Ehe mit des Eheweibs Schwester. Heutige Einsicht in die Papistische Reliquien in der Lehre von Ehesachen. II. Daß hier keine offenbahre Sünde verhanden. Heutige Einsicht in die Papistische Reliquien in der Lehre von Bindeschlüssel. III. Daß in Luthero Catechismo die Ehe für kein Sacrament ausgegeben werde. IV. Papentzendes mere passive Verhalten. V. Nichtiger Vorwandt, daß Magistratus nulliter verfahren. VI. Eigentlicher Status Controversiae. VII. Recommendirung des mere passive Verhaltens bey erfolgter Remotion. Beantwortung der ersten Frage. II. Frage: Wie die Sache klüglich anzufangen, wenn bey erfolgter Remotion ein Aufstand etwan zubefahren? Nemlich durch mere passivische Geldbestraffung der Prediger, und Vergönnung des Gebrauchs des Abendmahls ausser der Parochie. §. IV. p. 297.

IIX. Handel. Von Gültigkeit eines Testaments, Edirung eines Inventarii und Vermächtnüß, das dem Schreiber des Testaments vermacht worden.

IMpertinente formuln der Testamente. §. I. p. 304. Von der formul, daß man seine Seele GOtt, und den Leib der Erden empfehle die Unser aller Mutter ist. §. II. p. 304. Neuer Einwurff unzeitiger Eyfferer. §. III. p. 305. Beantwortung desselben. §. IV. p. 306. Das an Uns geschickte Testament. §. V. p. 307. Erinnerungen 1. wegen der Anruffung Göttlichen Nahmens. §. VI. p. 309. 2. Wegen Erinnerung der Sterblichkeit. §. VII. p. 309. 3. Von Erwehnung gesunder Vernunfft. §. IIX. p. 310. 4. Wegen der Unterschrifft des Curatoris. §. IX. p. 310. Antwort auf

Responsum decisivum erfolget. §. III. p. 294. Das Responsum selbst. Eingang. Erzehlung der Geschicht I. Frage: Ob die dictirte Straffe nicht zur Execution zu bringen? Vorerinnerung wegen Mangel etlicher Umstände. Schein-Ursachen für die Prediger I. daß die Ehe mit des Weibes Schwester von GOtt verbothen. II. Daß Prediger wieder die Sacraments Verächter eyffern müsten. III. Daß sie sich nur mere passive verhalten, und nach ihren Gewissen gethan. IV. Daß Magistratus nulliter verfahren. General justification, daß Unser responsum definitiv sey. Beantwortung der Schein-Gründe. I. Wegen des Verboths von der Ehe mit des Eheweibs Schwester. Heutige Einsicht in die Papistische Reliquien in der Lehre von Ehesachen. II. Daß hier keine offenbahre Sünde verhanden. Heutige Einsicht in die Papistische Reliquien in der Lehre von Bindeschlüssel. III. Daß in Luthero Catechismo die Ehe für kein Sacrament ausgegeben werde. IV. Papentzendes mere passive Verhalten. V. Nichtiger Vorwandt, daß Magistratus nulliter verfahren. VI. Eigentlicher Status Controversiae. VII. Recommendirung des mere passive Verhaltens bey erfolgter Remotion. Beantwortung der ersten Frage. II. Frage: Wie die Sache klüglich anzufangen, wenn bey erfolgter Remotion ein Aufstand etwan zubefahren? Nemlich durch mere passivische Geldbestraffung der Prediger, und Vergönnung des Gebrauchs des Abendmahls ausser der Parochie. §. IV. p. 297.

IIX. Handel. Von Gültigkeit eines Testaments, Edirung eines Inventarii und Vermächtnüß, das dem Schreiber des Testaments vermacht worden.

IMpertinente formuln der Testamente. §. I. p. 304. Von der formul, daß man seine Seele GOtt, und den Leib der Erden empfehle die Unser aller Mutter ist. §. II. p. 304. Neuer Einwurff unzeitiger Eyfferer. §. III. p. 305. Beantwortung desselben. §. IV. p. 306. Das an Uns geschickte Testament. §. V. p. 307. Erinnerungen 1. wegen der Anruffung Göttlichen Nahmens. §. VI. p. 309. 2. Wegen Erinnerung der Sterblichkeit. §. VII. p. 309. 3. Von Erwehnung gesunder Vernunfft. §. IIX. p. 310. 4. Wegen der Unterschrifft des Curatoris. §. IX. p. 310. Antwort auf

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[0374] Responsum decisivum erfolget. §. III. p. 294. Das Responsum selbst. Eingang. Erzehlung der Geschicht I. Frage: Ob die dictirte Straffe nicht zur Execution zu bringen? Vorerinnerung wegen Mangel etlicher Umstände. Schein-Ursachen für die Prediger I. daß die Ehe mit des Weibes Schwester von GOtt verbothen. II. Daß Prediger wieder die Sacraments Verächter eyffern müsten. III. Daß sie sich nur mere passive verhalten, und nach ihren Gewissen gethan. IV. Daß Magistratus nulliter verfahren. General justification, daß Unser responsum definitiv sey. Beantwortung der Schein-Gründe. I. Wegen des Verboths von der Ehe mit des Eheweibs Schwester. Heutige Einsicht in die Papistische Reliquien in der Lehre von Ehesachen. II. Daß hier keine offenbahre Sünde verhanden. Heutige Einsicht in die Papistische Reliquien in der Lehre von Bindeschlüssel. III. Daß in Luthero Catechismo die Ehe für kein Sacrament ausgegeben werde. IV. Papentzendes mere passive Verhalten. V. Nichtiger Vorwandt, daß Magistratus nulliter verfahren. VI. Eigentlicher Status Controversiae. VII. Recommendirung des mere passive Verhaltens bey erfolgter Remotion. Beantwortung der ersten Frage. II. Frage: Wie die Sache klüglich anzufangen, wenn bey erfolgter Remotion ein Aufstand etwan zubefahren? Nemlich durch mere passivische Geldbestraffung der Prediger, und Vergönnung des Gebrauchs des Abendmahls ausser der Parochie. §. IV. p. 297. IIX. Handel. Von Gültigkeit eines Testaments, Edirung eines Inventarii und Vermächtnüß, das dem Schreiber des Testaments vermacht worden. IMpertinente formuln der Testamente. §. I. p. 304. Von der formul, daß man seine Seele GOtt, und den Leib der Erden empfehle die Unser aller Mutter ist. §. II. p. 304. Neuer Einwurff unzeitiger Eyfferer. §. III. p. 305. Beantwortung desselben. §. IV. p. 306. Das an Uns geschickte Testament. §. V. p. 307. Erinnerungen 1. wegen der Anruffung Göttlichen Nahmens. §. VI. p. 309. 2. Wegen Erinnerung der Sterblichkeit. §. VII. p. 309. 3. Von Erwehnung gesunder Vernunfft. §. IIX. p. 310. 4. Wegen der Unterschrifft des Curatoris. §. IX. p. 310. Antwort auf

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/374>, abgerufen am 19.04.2024.