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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.

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zahlende Summe gleich groß, diese Güter mögen der
Stadt nahe oder ferne liegen. Aber dem Landwirth des
isolirten Staats kosten nur diese Waaren außer dem An-
kaufspreis auch noch die Fracht für dieselben von der
Stadt bis zu seiner Gegend; oder der Preis dieser Waa-
ren ist auf dem Lande um den Betrag der Fracht inclu-
sive der Handelskosten höher als in der Stadt. Die Fracht
-- wovon nach §. 4. wieder ein Theil in Geld ausge-
drückt werden muß -- steigt aber mit der größern Ent-
fernung von der Stadt, und so fällt auf die entfernter
liegenden Güter eine erhöhte Ausgabe sowohl an Geld
als an Getreide.

Bei der Uebertragung unserer von einem Standpunkt
ausgegangenen Berechnung auf den isolirten Staat fin-
det also eine zwiefache Abweichung statt:

1) ist der Ertrag aus der Viehzucht in den entfernten
Gegenden größer als unsere Berechnung angibt;
2) kommt für die entfernten Gegenden noch die Fracht
für die aus der Stadt zu kaufenden Bedürfnisse in
Ausgabe.

Beide Abweichungen wirken sich einander entgegen
und bringen dadurch wieder eine Annäherung zu dem
Resultat unserer Berechnung hervor.

Wie nun aber auch die Landrente in Zahlen ausge-
sprochen sich hiedurch ändern mag, so bleiben doch fol-
gende Hauptresultate unsere Untersuchung ganz unver-
ändert:

Die Koppelwirthschaft muß bei sehr niedrigen Korn-
preisen zu der Dreifelderwirthschaft übergehen, weil diese
das Getreide mit geringern Arbeitskosten produziren
kann.

Bei noch mehr verringerten Getreidepreisen hört auch
die Landrente der Dreifelderwirthschaft auf, und sie kann
kein Korn mehr nach der Stadt liefern.


zahlende Summe gleich groß, dieſe Guͤter moͤgen der
Stadt nahe oder ferne liegen. Aber dem Landwirth des
iſolirten Staats koſten nur dieſe Waaren außer dem An-
kaufspreis auch noch die Fracht fuͤr dieſelben von der
Stadt bis zu ſeiner Gegend; oder der Preis dieſer Waa-
ren iſt auf dem Lande um den Betrag der Fracht inclu-
ſive der Handelskoſten hoͤher als in der Stadt. Die Fracht
— wovon nach §. 4. wieder ein Theil in Geld ausge-
druͤckt werden muß — ſteigt aber mit der groͤßern Ent-
fernung von der Stadt, und ſo faͤllt auf die entfernter
liegenden Guͤter eine erhoͤhte Ausgabe ſowohl an Geld
als an Getreide.

Bei der Uebertragung unſerer von einem Standpunkt
ausgegangenen Berechnung auf den iſolirten Staat fin-
det alſo eine zwiefache Abweichung ſtatt:

1) iſt der Ertrag aus der Viehzucht in den entfernten
Gegenden groͤßer als unſere Berechnung angibt;
2) kommt fuͤr die entfernten Gegenden noch die Fracht
fuͤr die aus der Stadt zu kaufenden Beduͤrfniſſe in
Ausgabe.

Beide Abweichungen wirken ſich einander entgegen
und bringen dadurch wieder eine Annaͤherung zu dem
Reſultat unſerer Berechnung hervor.

Wie nun aber auch die Landrente in Zahlen ausge-
ſprochen ſich hiedurch aͤndern mag, ſo bleiben doch fol-
gende Hauptreſultate unſere Unterſuchung ganz unver-
aͤndert:

Die Koppelwirthſchaft muß bei ſehr niedrigen Korn-
preiſen zu der Dreifelderwirthſchaft uͤbergehen, weil dieſe
das Getreide mit geringern Arbeitskoſten produziren
kann.

Bei noch mehr verringerten Getreidepreiſen hoͤrt auch
die Landrente der Dreifelderwirthſchaft auf, und ſie kann
kein Korn mehr nach der Stadt liefern.


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[208/0222] zahlende Summe gleich groß, dieſe Guͤter moͤgen der Stadt nahe oder ferne liegen. Aber dem Landwirth des iſolirten Staats koſten nur dieſe Waaren außer dem An- kaufspreis auch noch die Fracht fuͤr dieſelben von der Stadt bis zu ſeiner Gegend; oder der Preis dieſer Waa- ren iſt auf dem Lande um den Betrag der Fracht inclu- ſive der Handelskoſten hoͤher als in der Stadt. Die Fracht — wovon nach §. 4. wieder ein Theil in Geld ausge- druͤckt werden muß — ſteigt aber mit der groͤßern Ent- fernung von der Stadt, und ſo faͤllt auf die entfernter liegenden Guͤter eine erhoͤhte Ausgabe ſowohl an Geld als an Getreide. Bei der Uebertragung unſerer von einem Standpunkt ausgegangenen Berechnung auf den iſolirten Staat fin- det alſo eine zwiefache Abweichung ſtatt: 1) iſt der Ertrag aus der Viehzucht in den entfernten Gegenden groͤßer als unſere Berechnung angibt; 2) kommt fuͤr die entfernten Gegenden noch die Fracht fuͤr die aus der Stadt zu kaufenden Beduͤrfniſſe in Ausgabe. Beide Abweichungen wirken ſich einander entgegen und bringen dadurch wieder eine Annaͤherung zu dem Reſultat unſerer Berechnung hervor. Wie nun aber auch die Landrente in Zahlen ausge- ſprochen ſich hiedurch aͤndern mag, ſo bleiben doch fol- gende Hauptreſultate unſere Unterſuchung ganz unver- aͤndert: Die Koppelwirthſchaft muß bei ſehr niedrigen Korn- preiſen zu der Dreifelderwirthſchaft uͤbergehen, weil dieſe das Getreide mit geringern Arbeitskoſten produziren kann. Bei noch mehr verringerten Getreidepreiſen hoͤrt auch die Landrente der Dreifelderwirthſchaft auf, und ſie kann kein Korn mehr nach der Stadt liefern.

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Zitationshilfe: Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/222>, abgerufen am 28.03.2024.