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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.

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2) In welchem Verhältniß stehen die Arbeitskosten
beim Landbau mit der Entfernung des Ackers vom
Hofe?

3) In welchem Verhältniß müssen bei der Dreifel-
derwirthschaft Acker und Weide gegen einander stehen,
wenn diese Wirthschaft, eben so wie die Koppelwirthschaft
sich in gleicher Dungkraft erhalten soll, ohne einen Dung-
zuschuß von Außen zu erhalten?

4) Wenn zwei Ackerflächen im Ganzen gleichen Reich-
thum an Pflanzennahrung enthalten, die eine aber in
Koppelwirthschaft, die andere in Dreifelderwirthschaft
liegt -- wie verhält sich dann der Körnerertrag des Ro-
ckens in der ersten Wirthschaft zu dem der zweiten
Wirthschaft?

Die Beantwortung der 3ten und 4ten Frage setzt die
Kenntniß der Statik des Landbaues voraus, und kann
ohne diese eben so wenig verstanden, als dargestellt
werden.

Ich sehe mich deshalb genöthigt, einige Hauptsätze der
Statik des Landbaues vorangehen zu lassen. Da aber eine
ausführliche Darstellung dieser Lehre hier einen unverhält-
nißmäßigen Raum einnehmen würde: so kann ich diese
Sätze nur hinstellen, ohne auf Entwickelung der Gründe
und auf Erläuterungen einzugehen. Ich muß deshalb die-
jenigen meiner Leser, denen dieser neue Zweig unsers Wis-
sens noch unbekannt seyn sollte, und die sich eine genauere
Kenntniß davon zu verschaffen wünschen, auf die, diesen
Gegenstand betreffenden Schriften des Herrn Staatsraths
Thaer und des Herrn von Wulffen, und auf meine im
8ten Jahrgang der Mecklenburgischen Annalen befindliche
Abhandlung verweisen 7).


7) In der erst kürzlich erschienenen so gehalt- als geistreichen

2) In welchem Verhaͤltniß ſtehen die Arbeitskoſten
beim Landbau mit der Entfernung des Ackers vom
Hofe?

3) In welchem Verhaͤltniß muͤſſen bei der Dreifel-
derwirthſchaft Acker und Weide gegen einander ſtehen,
wenn dieſe Wirthſchaft, eben ſo wie die Koppelwirthſchaft
ſich in gleicher Dungkraft erhalten ſoll, ohne einen Dung-
zuſchuß von Außen zu erhalten?

4) Wenn zwei Ackerflaͤchen im Ganzen gleichen Reich-
thum an Pflanzennahrung enthalten, die eine aber in
Koppelwirthſchaft, die andere in Dreifelderwirthſchaft
liegt — wie verhaͤlt ſich dann der Koͤrnerertrag des Ro-
ckens in der erſten Wirthſchaft zu dem der zweiten
Wirthſchaft?

Die Beantwortung der 3ten und 4ten Frage ſetzt die
Kenntniß der Statik des Landbaues voraus, und kann
ohne dieſe eben ſo wenig verſtanden, als dargeſtellt
werden.

Ich ſehe mich deshalb genoͤthigt, einige Hauptſaͤtze der
Statik des Landbaues vorangehen zu laſſen. Da aber eine
ausfuͤhrliche Darſtellung dieſer Lehre hier einen unverhaͤlt-
nißmaͤßigen Raum einnehmen wuͤrde: ſo kann ich dieſe
Saͤtze nur hinſtellen, ohne auf Entwickelung der Gruͤnde
und auf Erlaͤuterungen einzugehen. Ich muß deshalb die-
jenigen meiner Leſer, denen dieſer neue Zweig unſers Wiſ-
ſens noch unbekannt ſeyn ſollte, und die ſich eine genauere
Kenntniß davon zu verſchaffen wuͤnſchen, auf die, dieſen
Gegenſtand betreffenden Schriften des Herrn Staatsraths
Thaer und des Herrn von Wulffen, und auf meine im
8ten Jahrgang der Mecklenburgiſchen Annalen befindliche
Abhandlung verweiſen 7).


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[41/0055] 2) In welchem Verhaͤltniß ſtehen die Arbeitskoſten beim Landbau mit der Entfernung des Ackers vom Hofe? 3) In welchem Verhaͤltniß muͤſſen bei der Dreifel- derwirthſchaft Acker und Weide gegen einander ſtehen, wenn dieſe Wirthſchaft, eben ſo wie die Koppelwirthſchaft ſich in gleicher Dungkraft erhalten ſoll, ohne einen Dung- zuſchuß von Außen zu erhalten? 4) Wenn zwei Ackerflaͤchen im Ganzen gleichen Reich- thum an Pflanzennahrung enthalten, die eine aber in Koppelwirthſchaft, die andere in Dreifelderwirthſchaft liegt — wie verhaͤlt ſich dann der Koͤrnerertrag des Ro- ckens in der erſten Wirthſchaft zu dem der zweiten Wirthſchaft? Die Beantwortung der 3ten und 4ten Frage ſetzt die Kenntniß der Statik des Landbaues voraus, und kann ohne dieſe eben ſo wenig verſtanden, als dargeſtellt werden. Ich ſehe mich deshalb genoͤthigt, einige Hauptſaͤtze der Statik des Landbaues vorangehen zu laſſen. Da aber eine ausfuͤhrliche Darſtellung dieſer Lehre hier einen unverhaͤlt- nißmaͤßigen Raum einnehmen wuͤrde: ſo kann ich dieſe Saͤtze nur hinſtellen, ohne auf Entwickelung der Gruͤnde und auf Erlaͤuterungen einzugehen. Ich muß deshalb die- jenigen meiner Leſer, denen dieſer neue Zweig unſers Wiſ- ſens noch unbekannt ſeyn ſollte, und die ſich eine genauere Kenntniß davon zu verſchaffen wuͤnſchen, auf die, dieſen Gegenſtand betreffenden Schriften des Herrn Staatsraths Thaer und des Herrn von Wulffen, und auf meine im 8ten Jahrgang der Mecklenburgiſchen Annalen befindliche Abhandlung verweiſen 7). 7) In der erſt kuͤrzlich erſchienenen ſo gehalt- als geiſtreichen

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Zitationshilfe: Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/55>, abgerufen am 28.03.2024.