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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.

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könnte nur ein unbedeutendes Nationaleinkommen besitzen,
und würde deshalb in der Vertheidigung gegen einen äu-
ßern Feind höchst ohnmächtig seyn.

Die Kraft der Menschen und der Zugthiere wird hier
durch ein müssiges Hin- und Hergehen auf dem Felde
verschwendet; und wenn sonst eine mit dem Landbau be-
schäftigte Arbeiterfamilie, auf fruchtbarem Boden gar wohl
die Lebensmittel für zwei Familien erzielen kann: so ver-
zehrt sie hier fast alles wieder, was sie durch ihre Arbeit
dem Boden abgewonnen hat, und sie kann zum Unterhalt
der Stadtbewohner nur sehr wenig an Lebensmitteln ab-
geben.

Die Abhülfe ist hier aber schwierig, weil der entlegene
Boden dieser Dörfer gewöhnlich so mager ist, daß er die
Kosten des Aufbaues neuer Gebäude nicht bezahlen, und
auch keine Familie ernähren würde. -- Doch dieser Gegen-
stand gehört nicht weiter zu unserer Untersuchung.

§. 12.
Bestimmung der Landrente der Dreifelderwirthschaft.

Da diese Bestimmung sich ganz auf die Berechnun-
gen stützt, die ich aus den auf dem Gute T. gemachten
Erfahrungen für eine Koppelwirthschaft entworfen habe:
so finde ich mich veranlasst, hier zuvor die Resultate die-
ser Berechnungen mitzutheilen.


koͤnnte nur ein unbedeutendes Nationaleinkommen beſitzen,
und wuͤrde deshalb in der Vertheidigung gegen einen aͤu-
ßern Feind hoͤchſt ohnmaͤchtig ſeyn.

Die Kraft der Menſchen und der Zugthiere wird hier
durch ein muͤſſiges Hin- und Hergehen auf dem Felde
verſchwendet; und wenn ſonſt eine mit dem Landbau be-
ſchaͤftigte Arbeiterfamilie, auf fruchtbarem Boden gar wohl
die Lebensmittel fuͤr zwei Familien erzielen kann: ſo ver-
zehrt ſie hier faſt alles wieder, was ſie durch ihre Arbeit
dem Boden abgewonnen hat, und ſie kann zum Unterhalt
der Stadtbewohner nur ſehr wenig an Lebensmitteln ab-
geben.

Die Abhuͤlfe iſt hier aber ſchwierig, weil der entlegene
Boden dieſer Doͤrfer gewoͤhnlich ſo mager iſt, daß er die
Koſten des Aufbaues neuer Gebaͤude nicht bezahlen, und
auch keine Familie ernaͤhren wuͤrde. — Doch dieſer Gegen-
ſtand gehoͤrt nicht weiter zu unſerer Unterſuchung.

§. 12.
Beſtimmung der Landrente der Dreifelderwirthſchaft.

Da dieſe Beſtimmung ſich ganz auf die Berechnun-
gen ſtuͤtzt, die ich aus den auf dem Gute T. gemachten
Erfahrungen fuͤr eine Koppelwirthſchaft entworfen habe:
ſo finde ich mich veranlaſſt, hier zuvor die Reſultate die-
ſer Berechnungen mitzutheilen.


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[69/0083] koͤnnte nur ein unbedeutendes Nationaleinkommen beſitzen, und wuͤrde deshalb in der Vertheidigung gegen einen aͤu- ßern Feind hoͤchſt ohnmaͤchtig ſeyn. Die Kraft der Menſchen und der Zugthiere wird hier durch ein muͤſſiges Hin- und Hergehen auf dem Felde verſchwendet; und wenn ſonſt eine mit dem Landbau be- ſchaͤftigte Arbeiterfamilie, auf fruchtbarem Boden gar wohl die Lebensmittel fuͤr zwei Familien erzielen kann: ſo ver- zehrt ſie hier faſt alles wieder, was ſie durch ihre Arbeit dem Boden abgewonnen hat, und ſie kann zum Unterhalt der Stadtbewohner nur ſehr wenig an Lebensmitteln ab- geben. Die Abhuͤlfe iſt hier aber ſchwierig, weil der entlegene Boden dieſer Doͤrfer gewoͤhnlich ſo mager iſt, daß er die Koſten des Aufbaues neuer Gebaͤude nicht bezahlen, und auch keine Familie ernaͤhren wuͤrde. — Doch dieſer Gegen- ſtand gehoͤrt nicht weiter zu unſerer Unterſuchung. §. 12. Beſtimmung der Landrente der Dreifelderwirthſchaft. Da dieſe Beſtimmung ſich ganz auf die Berechnun- gen ſtuͤtzt, die ich aus den auf dem Gute T. gemachten Erfahrungen fuͤr eine Koppelwirthſchaft entworfen habe: ſo finde ich mich veranlaſſt, hier zuvor die Reſultate die- ſer Berechnungen mitzutheilen.

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Zitationshilfe: Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/83>, abgerufen am 28.03.2024.