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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

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Preußen und die römische Kirche.
fremdet, und die Mehrzahl seiner deutschen Katholiken wohnte in jenen
Krummstabsländern des Westens, die von Altersher den Kern der römi-
schen Macht auf deutschem Boden bildeten, dicht neben dem Paradiese der
Priester, den vormals spanischen Niederlanden. Zwei von den drei geist-
lichen Kurfürstenthümern des heiligen Reichs, Köln und Trier, gehörten
jetzt fast ganz zu Preußen, dazu Theile von Mainz und die beiden Hoch-
burgen der clericalen Gesinnung im Norden, Paderborn und Münster.
Sogar der altbairische Katholicismus stand dem modernen Staate nicht
so feindselig gegenüber, denn er war seit Jahrhunderten an die scharf
gehandhabte Kirchenhoheit eines volksbeliebten rechtgläubigen Fürstenhauses
gewöhnt. In den geistlichen Fürstenthümern galt die Landeshoheit immer
nur als Zubehör und Ausstattung des bischöflichen Amts, und ganz unfaß-
bar schien hier der Gedanke, daß der dienende Staat sich jemals über seine
Herrin, die Kirche erheben sollte. Selbst die Revolution hatte diese tief
eingewurzelten kirchenpolitischen Ansichten des rheinischen Volks nur er-
schüttert, nicht zerstört. Die gestrenge Kirchenhoheit des Bonapartismus
ward ertragen, weil Niemand der Herrschaft des Säbels zu widersprechen
wagte und weil Napoleon der mächtige Schirmvogt der römischen Kirche
war. Sobald aber die Behörden des protestantischen Preußenkönigs ihr
friedliches Regiment antraten, begegneten sie überall dem Mißtrauen des
katholischen Volkes. Eben hier im Nordwesten, in den kirchlich gemischten
clevisch-märkischen Landschaften hatte die junge Monarchie der Hohenzollern
vor zweihundert Jahren ihre duldsame Kirchenpolitik zum ersten male be-
thätigt; jetzt erwuchs ihr die ungleich schwierigere Aufgabe, auch die Kern-
lande der katholischen Glaubenseinheit und der theokratischen Weltan-
schauung an das gemeine Recht eines paritätischen Staates zu gewöhnen.
Alle Feinde Deutschlands hielten das Unternehmen für aussichtslos und
hofften zuversichtlich, an dem Danaergeschenke dieser westlichen Provinzen
werde Preußen zu Grunde gehen.

In solcher Lage mußte die preußische Krone jeden unnützen Streit mit
dem Papste zu vermeiden suchen, und sie täuschte sich nicht darüber, daß sie
eine förmliche Anerkennung ihrer Kirchenhoheit von Seiten der Curie nie-
mals erlangen konnte. Unter Friedrich dem Großen hatte der römische
Stuhl die oberstbischöfliche Gewalt der Landesherrschaft, die er in Oester-
reich zur Zeit Joseph's II. leidenschaftlich bekämpfte, stillschweigend ertragen,
weil er wohl wußte, daß diese starke Krone seiner gläubigen Heerde eine
Freiheit gewährte, wie kein anderer protestantischer Fürst jener Tage. In-
zwischen hatte sich die Welt verwandelt. Die Gleichberechtigung der Con-
fessionen war überall in Deutschland anerkannt, und die Bundesakte be-
stimmte ausdrücklich, daß die Verschiedenheit der christlichen Religionspar-
teien keinen Unterschied im Genusse der politischen Rechte begründen dürfe.
Die Secularisationen hatten den Reichthum der deutschen Kirche zerstört,
aber auch die Macht des Papstes gegenüber dem besitzlosen Clerus uner-

Preußen und die römiſche Kirche.
fremdet, und die Mehrzahl ſeiner deutſchen Katholiken wohnte in jenen
Krummſtabsländern des Weſtens, die von Altersher den Kern der römi-
ſchen Macht auf deutſchem Boden bildeten, dicht neben dem Paradieſe der
Prieſter, den vormals ſpaniſchen Niederlanden. Zwei von den drei geiſt-
lichen Kurfürſtenthümern des heiligen Reichs, Köln und Trier, gehörten
jetzt faſt ganz zu Preußen, dazu Theile von Mainz und die beiden Hoch-
burgen der clericalen Geſinnung im Norden, Paderborn und Münſter.
Sogar der altbairiſche Katholicismus ſtand dem modernen Staate nicht
ſo feindſelig gegenüber, denn er war ſeit Jahrhunderten an die ſcharf
gehandhabte Kirchenhoheit eines volksbeliebten rechtgläubigen Fürſtenhauſes
gewöhnt. In den geiſtlichen Fürſtenthümern galt die Landeshoheit immer
nur als Zubehör und Ausſtattung des biſchöflichen Amts, und ganz unfaß-
bar ſchien hier der Gedanke, daß der dienende Staat ſich jemals über ſeine
Herrin, die Kirche erheben ſollte. Selbſt die Revolution hatte dieſe tief
eingewurzelten kirchenpolitiſchen Anſichten des rheiniſchen Volks nur er-
ſchüttert, nicht zerſtört. Die geſtrenge Kirchenhoheit des Bonapartismus
ward ertragen, weil Niemand der Herrſchaft des Säbels zu widerſprechen
wagte und weil Napoleon der mächtige Schirmvogt der römiſchen Kirche
war. Sobald aber die Behörden des proteſtantiſchen Preußenkönigs ihr
friedliches Regiment antraten, begegneten ſie überall dem Mißtrauen des
katholiſchen Volkes. Eben hier im Nordweſten, in den kirchlich gemiſchten
cleviſch-märkiſchen Landſchaften hatte die junge Monarchie der Hohenzollern
vor zweihundert Jahren ihre duldſame Kirchenpolitik zum erſten male be-
thätigt; jetzt erwuchs ihr die ungleich ſchwierigere Aufgabe, auch die Kern-
lande der katholiſchen Glaubenseinheit und der theokratiſchen Weltan-
ſchauung an das gemeine Recht eines paritätiſchen Staates zu gewöhnen.
Alle Feinde Deutſchlands hielten das Unternehmen für ausſichtslos und
hofften zuverſichtlich, an dem Danaergeſchenke dieſer weſtlichen Provinzen
werde Preußen zu Grunde gehen.

In ſolcher Lage mußte die preußiſche Krone jeden unnützen Streit mit
dem Papſte zu vermeiden ſuchen, und ſie täuſchte ſich nicht darüber, daß ſie
eine förmliche Anerkennung ihrer Kirchenhoheit von Seiten der Curie nie-
mals erlangen konnte. Unter Friedrich dem Großen hatte der römiſche
Stuhl die oberſtbiſchöfliche Gewalt der Landesherrſchaft, die er in Oeſter-
reich zur Zeit Joſeph’s II. leidenſchaftlich bekämpfte, ſtillſchweigend ertragen,
weil er wohl wußte, daß dieſe ſtarke Krone ſeiner gläubigen Heerde eine
Freiheit gewährte, wie kein anderer proteſtantiſcher Fürſt jener Tage. In-
zwiſchen hatte ſich die Welt verwandelt. Die Gleichberechtigung der Con-
feſſionen war überall in Deutſchland anerkannt, und die Bundesakte be-
ſtimmte ausdrücklich, daß die Verſchiedenheit der chriſtlichen Religionspar-
teien keinen Unterſchied im Genuſſe der politiſchen Rechte begründen dürfe.
Die Seculariſationen hatten den Reichthum der deutſchen Kirche zerſtört,
aber auch die Macht des Papſtes gegenüber dem beſitzloſen Clerus uner-

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[199/0215] Preußen und die römiſche Kirche. fremdet, und die Mehrzahl ſeiner deutſchen Katholiken wohnte in jenen Krummſtabsländern des Weſtens, die von Altersher den Kern der römi- ſchen Macht auf deutſchem Boden bildeten, dicht neben dem Paradieſe der Prieſter, den vormals ſpaniſchen Niederlanden. Zwei von den drei geiſt- lichen Kurfürſtenthümern des heiligen Reichs, Köln und Trier, gehörten jetzt faſt ganz zu Preußen, dazu Theile von Mainz und die beiden Hoch- burgen der clericalen Geſinnung im Norden, Paderborn und Münſter. Sogar der altbairiſche Katholicismus ſtand dem modernen Staate nicht ſo feindſelig gegenüber, denn er war ſeit Jahrhunderten an die ſcharf gehandhabte Kirchenhoheit eines volksbeliebten rechtgläubigen Fürſtenhauſes gewöhnt. In den geiſtlichen Fürſtenthümern galt die Landeshoheit immer nur als Zubehör und Ausſtattung des biſchöflichen Amts, und ganz unfaß- bar ſchien hier der Gedanke, daß der dienende Staat ſich jemals über ſeine Herrin, die Kirche erheben ſollte. Selbſt die Revolution hatte dieſe tief eingewurzelten kirchenpolitiſchen Anſichten des rheiniſchen Volks nur er- ſchüttert, nicht zerſtört. Die geſtrenge Kirchenhoheit des Bonapartismus ward ertragen, weil Niemand der Herrſchaft des Säbels zu widerſprechen wagte und weil Napoleon der mächtige Schirmvogt der römiſchen Kirche war. Sobald aber die Behörden des proteſtantiſchen Preußenkönigs ihr friedliches Regiment antraten, begegneten ſie überall dem Mißtrauen des katholiſchen Volkes. Eben hier im Nordweſten, in den kirchlich gemiſchten cleviſch-märkiſchen Landſchaften hatte die junge Monarchie der Hohenzollern vor zweihundert Jahren ihre duldſame Kirchenpolitik zum erſten male be- thätigt; jetzt erwuchs ihr die ungleich ſchwierigere Aufgabe, auch die Kern- lande der katholiſchen Glaubenseinheit und der theokratiſchen Weltan- ſchauung an das gemeine Recht eines paritätiſchen Staates zu gewöhnen. Alle Feinde Deutſchlands hielten das Unternehmen für ausſichtslos und hofften zuverſichtlich, an dem Danaergeſchenke dieſer weſtlichen Provinzen werde Preußen zu Grunde gehen. In ſolcher Lage mußte die preußiſche Krone jeden unnützen Streit mit dem Papſte zu vermeiden ſuchen, und ſie täuſchte ſich nicht darüber, daß ſie eine förmliche Anerkennung ihrer Kirchenhoheit von Seiten der Curie nie- mals erlangen konnte. Unter Friedrich dem Großen hatte der römiſche Stuhl die oberſtbiſchöfliche Gewalt der Landesherrſchaft, die er in Oeſter- reich zur Zeit Joſeph’s II. leidenſchaftlich bekämpfte, ſtillſchweigend ertragen, weil er wohl wußte, daß dieſe ſtarke Krone ſeiner gläubigen Heerde eine Freiheit gewährte, wie kein anderer proteſtantiſcher Fürſt jener Tage. In- zwiſchen hatte ſich die Welt verwandelt. Die Gleichberechtigung der Con- feſſionen war überall in Deutſchland anerkannt, und die Bundesakte be- ſtimmte ausdrücklich, daß die Verſchiedenheit der chriſtlichen Religionspar- teien keinen Unterſchied im Genuſſe der politiſchen Rechte begründen dürfe. Die Seculariſationen hatten den Reichthum der deutſchen Kirche zerſtört, aber auch die Macht des Papſtes gegenüber dem beſitzloſen Clerus uner-

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/215>, abgerufen am 28.03.2024.