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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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Oesterreichs Umtriebe für Herzog Karl.
bemerkte Graf Grünne gemüthlich: durch Herzog Wilhelm's Regierungs-
antritt habe sich der Stand der Sache verändert, und es scheine vor
Allem erforderlich zu vernehmen, wie die Bundesregierungen "diesen un-
erwarteten Vorschritt" beurtheilten. Die Erklärung wurde nicht nur ganz
eigenmächtig abgegeben, sie verstieß auch offenbar gegen die Geschäftsord-
nung, da lediglich der Antrag der Agnaten zur Abstimmung stand.

Gleichwohl ging der pflichtgetreue Präsidialgesandte sofort darauf ein
und hielt einen langen, unverkennbar wohlvorbereiteten Vortrag über die
Thronbesteigung des jungen Welfen. Er verdammte diese "höchst bedauerns-
werthe Thatsache" mit scharfen, gradezu beleidigenden Worten; er behaup-
tete, das Ansehen des Bundes sei verletzt durch die vorgreifende, keineswegs
gerechtfertigte Handlungsweise des Herzogs, und schloß mit dem Antrage:
der Bundestag möge den Vorgang in sein Protokoll verzeichnen, den
Regierungen alles Weitere anheimstellen, aber zugleich aussprechen, daß
"diese, ohne Zuthun des Bundes vollzogene Anordnung" die Rechte der
Nachkommen Herzog Karl's nicht beeinträchtigen könne. Alsbald erhob
sich Nagler um Verwahrung einzulegen wider einen Antrag, der, ohne
die Regierungen auch nur zu befragen, im Voraus eine Rüge gegen das
Verfahren des Herzogs aussprechen wolle; ein solcher aus dem Stegreif
gefaßter Beschluß sei null und nichtig.*) Aber die österreichische Partei
hielt bei ihrem Führer aus; nur zwei Stimmen vertauschten ihre Stelle,
Mecklenburg ging zu Oesterreich, Württemberg zu Preußen über. Die k. k.
Ueberrumpelung gelang vollkommen. Da über diesen unvermutheten Vor-
schlag Niemand instruirt war, so stimmte auch Graf Grünne wohlgemuth
mit, und Dank dem Luxemburger wurde Münch's Antrag mit einer
Stimme Mehrheit angenommen. Welch ein Ergebniß! Nach zwei Monaten
hatte der Bundestag über die Erklärung der Agnaten noch immer nichts
entschieden, wohl aber durch einen rechtlich anfechtbaren und praktisch un-
wirksamen Beschluß seinen Aerger bekundet wegen der Huldigung der
Braunschweiger.

Kaiser Franz stand nicht an, dem jungen Herzoge selber auszusprechen,
daß er diesen Bundesbeschluß billige: "Ich bin es den Grundsätzen, welche
mir während einer neununddreißigjährigen Regierung der mir von der
Vorsehung anvertrauten Staaten zur Richtschnur dienten, schuldig, Ew.
Liebden frei und offen zu bekennen, wie sehr ich Ihren so bedenklichen
Schritt bedauere."**) Preußen aber setzte alle Hebel ein um endlich die
Anerkennung des Beschlusses der Agnaten zu erwirken. Zunächst galt
es, die luxemburgische Stimme, die allein noch ausstand, für Preußen
zu gewinnen. Dies gelang dem Gesandten im Haag, dem Grafen Truch-
seß, ohne besondere Mühe, weil der König der Niederlande alle deutschen
Angelegenheiten mit vollkommener Gleichgiltigkeit betrachtete und wegen

*) Nagler's Berichte, 11. 21. 25. Mai 1831.
**) K. Franz an H. Wilhelm 30. März 1831.

Oeſterreichs Umtriebe für Herzog Karl.
bemerkte Graf Grünne gemüthlich: durch Herzog Wilhelm’s Regierungs-
antritt habe ſich der Stand der Sache verändert, und es ſcheine vor
Allem erforderlich zu vernehmen, wie die Bundesregierungen „dieſen un-
erwarteten Vorſchritt“ beurtheilten. Die Erklärung wurde nicht nur ganz
eigenmächtig abgegeben, ſie verſtieß auch offenbar gegen die Geſchäftsord-
nung, da lediglich der Antrag der Agnaten zur Abſtimmung ſtand.

Gleichwohl ging der pflichtgetreue Präſidialgeſandte ſofort darauf ein
und hielt einen langen, unverkennbar wohlvorbereiteten Vortrag über die
Thronbeſteigung des jungen Welfen. Er verdammte dieſe „höchſt bedauerns-
werthe Thatſache“ mit ſcharfen, gradezu beleidigenden Worten; er behaup-
tete, das Anſehen des Bundes ſei verletzt durch die vorgreifende, keineswegs
gerechtfertigte Handlungsweiſe des Herzogs, und ſchloß mit dem Antrage:
der Bundestag möge den Vorgang in ſein Protokoll verzeichnen, den
Regierungen alles Weitere anheimſtellen, aber zugleich ausſprechen, daß
„dieſe, ohne Zuthun des Bundes vollzogene Anordnung“ die Rechte der
Nachkommen Herzog Karl’s nicht beeinträchtigen könne. Alsbald erhob
ſich Nagler um Verwahrung einzulegen wider einen Antrag, der, ohne
die Regierungen auch nur zu befragen, im Voraus eine Rüge gegen das
Verfahren des Herzogs ausſprechen wolle; ein ſolcher aus dem Stegreif
gefaßter Beſchluß ſei null und nichtig.*) Aber die öſterreichiſche Partei
hielt bei ihrem Führer aus; nur zwei Stimmen vertauſchten ihre Stelle,
Mecklenburg ging zu Oeſterreich, Württemberg zu Preußen über. Die k. k.
Ueberrumpelung gelang vollkommen. Da über dieſen unvermutheten Vor-
ſchlag Niemand inſtruirt war, ſo ſtimmte auch Graf Grünne wohlgemuth
mit, und Dank dem Luxemburger wurde Münch’s Antrag mit einer
Stimme Mehrheit angenommen. Welch ein Ergebniß! Nach zwei Monaten
hatte der Bundestag über die Erklärung der Agnaten noch immer nichts
entſchieden, wohl aber durch einen rechtlich anfechtbaren und praktiſch un-
wirkſamen Beſchluß ſeinen Aerger bekundet wegen der Huldigung der
Braunſchweiger.

Kaiſer Franz ſtand nicht an, dem jungen Herzoge ſelber auszuſprechen,
daß er dieſen Bundesbeſchluß billige: „Ich bin es den Grundſätzen, welche
mir während einer neununddreißigjährigen Regierung der mir von der
Vorſehung anvertrauten Staaten zur Richtſchnur dienten, ſchuldig, Ew.
Liebden frei und offen zu bekennen, wie ſehr ich Ihren ſo bedenklichen
Schritt bedauere.“**) Preußen aber ſetzte alle Hebel ein um endlich die
Anerkennung des Beſchluſſes der Agnaten zu erwirken. Zunächſt galt
es, die luxemburgiſche Stimme, die allein noch ausſtand, für Preußen
zu gewinnen. Dies gelang dem Geſandten im Haag, dem Grafen Truch-
ſeß, ohne beſondere Mühe, weil der König der Niederlande alle deutſchen
Angelegenheiten mit vollkommener Gleichgiltigkeit betrachtete und wegen

*) Nagler’s Berichte, 11. 21. 25. Mai 1831.
**) K. Franz an H. Wilhelm 30. März 1831.
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[121/0135] Oeſterreichs Umtriebe für Herzog Karl. bemerkte Graf Grünne gemüthlich: durch Herzog Wilhelm’s Regierungs- antritt habe ſich der Stand der Sache verändert, und es ſcheine vor Allem erforderlich zu vernehmen, wie die Bundesregierungen „dieſen un- erwarteten Vorſchritt“ beurtheilten. Die Erklärung wurde nicht nur ganz eigenmächtig abgegeben, ſie verſtieß auch offenbar gegen die Geſchäftsord- nung, da lediglich der Antrag der Agnaten zur Abſtimmung ſtand. Gleichwohl ging der pflichtgetreue Präſidialgeſandte ſofort darauf ein und hielt einen langen, unverkennbar wohlvorbereiteten Vortrag über die Thronbeſteigung des jungen Welfen. Er verdammte dieſe „höchſt bedauerns- werthe Thatſache“ mit ſcharfen, gradezu beleidigenden Worten; er behaup- tete, das Anſehen des Bundes ſei verletzt durch die vorgreifende, keineswegs gerechtfertigte Handlungsweiſe des Herzogs, und ſchloß mit dem Antrage: der Bundestag möge den Vorgang in ſein Protokoll verzeichnen, den Regierungen alles Weitere anheimſtellen, aber zugleich ausſprechen, daß „dieſe, ohne Zuthun des Bundes vollzogene Anordnung“ die Rechte der Nachkommen Herzog Karl’s nicht beeinträchtigen könne. Alsbald erhob ſich Nagler um Verwahrung einzulegen wider einen Antrag, der, ohne die Regierungen auch nur zu befragen, im Voraus eine Rüge gegen das Verfahren des Herzogs ausſprechen wolle; ein ſolcher aus dem Stegreif gefaßter Beſchluß ſei null und nichtig. *) Aber die öſterreichiſche Partei hielt bei ihrem Führer aus; nur zwei Stimmen vertauſchten ihre Stelle, Mecklenburg ging zu Oeſterreich, Württemberg zu Preußen über. Die k. k. Ueberrumpelung gelang vollkommen. Da über dieſen unvermutheten Vor- ſchlag Niemand inſtruirt war, ſo ſtimmte auch Graf Grünne wohlgemuth mit, und Dank dem Luxemburger wurde Münch’s Antrag mit einer Stimme Mehrheit angenommen. Welch ein Ergebniß! Nach zwei Monaten hatte der Bundestag über die Erklärung der Agnaten noch immer nichts entſchieden, wohl aber durch einen rechtlich anfechtbaren und praktiſch un- wirkſamen Beſchluß ſeinen Aerger bekundet wegen der Huldigung der Braunſchweiger. Kaiſer Franz ſtand nicht an, dem jungen Herzoge ſelber auszuſprechen, daß er dieſen Bundesbeſchluß billige: „Ich bin es den Grundſätzen, welche mir während einer neununddreißigjährigen Regierung der mir von der Vorſehung anvertrauten Staaten zur Richtſchnur dienten, ſchuldig, Ew. Liebden frei und offen zu bekennen, wie ſehr ich Ihren ſo bedenklichen Schritt bedauere.“ **) Preußen aber ſetzte alle Hebel ein um endlich die Anerkennung des Beſchluſſes der Agnaten zu erwirken. Zunächſt galt es, die luxemburgiſche Stimme, die allein noch ausſtand, für Preußen zu gewinnen. Dies gelang dem Geſandten im Haag, dem Grafen Truch- ſeß, ohne beſondere Mühe, weil der König der Niederlande alle deutſchen Angelegenheiten mit vollkommener Gleichgiltigkeit betrachtete und wegen *) Nagler’s Berichte, 11. 21. 25. Mai 1831. **) K. Franz an H. Wilhelm 30. März 1831.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/135>, abgerufen am 16.04.2024.