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Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 1. Mannheim, 1837.

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einige Zeit preisgegeben, aber an meinem Karakter nichts
ändern, meinen wahren Werth nicht vermindern konnte.
Ich finde nun wahr, was mir der Geistlicherath Ober¬
thür in Würzburg sagte: "Ich bin von Ihnen über¬
zeugt, daß Sie für das Geld, was Ihnen diese Geschichte
kostet, genug Unterricht erhalten haben, und daß Sie sie
einst nicht mehr unter ihre Unglücksfälle zählen werden."

Bei meiner Rückkehr nach Nürnberg beschäftigte ich
mich wieder mit meinen litterarischen Planen, und be¬
sonders mit meiner Theorie der Gesetzgebung, von der
ich einzelne Abschnitte ausarbeitete. Die Bestimmung
des formalen Princips ist in den Horen abgedruckt,
unter dem Titel: "Ueber die Idee der Gerechtigkeit
als Princip der Gesetzgebung." Die Erörterung der
Gesetzgebung in der Idee entgegengesetzten Princips,
oder die bloß materielle Bestimmung des Willens, ist
in Niethammers Journal unter dem Titel: "Apologie
des Teufels" abgedruckt. Ich wählte diese Einkleidung,
um zu sehen, wie geschickt die Herren Recensenten wären,
Einkleidung und Stoff zu unterscheiden, und fand, daß
sie das nicht konnten. In eben diesem Journal finden
sich die Erörterung über das materielle Princip der
Gesetzgebung und über die Unschuld. Der Abhandlung
über die Unschuld, oder den durch die Natur der Ge¬
setzgebung unterworfenen, sollte sogleich eine zweite fol¬
gen, über das Verderben oder den durch die Natur
gegen die Gesetzgebung empörten Willen.

einige Zeit preisgegeben, aber an meinem Karakter nichts
aͤndern, meinen wahren Werth nicht vermindern konnte.
Ich finde nun wahr, was mir der Geiſtlicherath Ober¬
thuͤr in Wuͤrzburg ſagte: „Ich bin von Ihnen uͤber¬
zeugt, daß Sie fuͤr das Geld, was Ihnen dieſe Geſchichte
koſtet, genug Unterricht erhalten haben, und daß Sie ſie
einſt nicht mehr unter ihre Ungluͤcksfaͤlle zaͤhlen werden.“

Bei meiner Ruͤckkehr nach Nuͤrnberg beſchaͤftigte ich
mich wieder mit meinen litterariſchen Planen, und be¬
ſonders mit meiner Theorie der Geſetzgebung, von der
ich einzelne Abſchnitte ausarbeitete. Die Beſtimmung
des formalen Princips iſt in den Horen abgedruckt,
unter dem Titel: „Ueber die Idee der Gerechtigkeit
als Princip der Geſetzgebung.“ Die Eroͤrterung der
Geſetzgebung in der Idee entgegengeſetzten Princips,
oder die bloß materielle Beſtimmung des Willens, iſt
in Niethammers Journal unter dem Titel: „Apologie
des Teufels“ abgedruckt. Ich waͤhlte dieſe Einkleidung,
um zu ſehen, wie geſchickt die Herren Recenſenten waͤren,
Einkleidung und Stoff zu unterſcheiden, und fand, daß
ſie das nicht konnten. In eben dieſem Journal finden
ſich die Eroͤrterung uͤber das materielle Princip der
Geſetzgebung und uͤber die Unſchuld. Der Abhandlung
uͤber die Unſchuld, oder den durch die Natur der Ge¬
ſetzgebung unterworfenen, ſollte ſogleich eine zweite fol¬
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[265/0279] einige Zeit preisgegeben, aber an meinem Karakter nichts aͤndern, meinen wahren Werth nicht vermindern konnte. Ich finde nun wahr, was mir der Geiſtlicherath Ober¬ thuͤr in Wuͤrzburg ſagte: „Ich bin von Ihnen uͤber¬ zeugt, daß Sie fuͤr das Geld, was Ihnen dieſe Geſchichte koſtet, genug Unterricht erhalten haben, und daß Sie ſie einſt nicht mehr unter ihre Ungluͤcksfaͤlle zaͤhlen werden.“ Bei meiner Ruͤckkehr nach Nuͤrnberg beſchaͤftigte ich mich wieder mit meinen litterariſchen Planen, und be¬ ſonders mit meiner Theorie der Geſetzgebung, von der ich einzelne Abſchnitte ausarbeitete. Die Beſtimmung des formalen Princips iſt in den Horen abgedruckt, unter dem Titel: „Ueber die Idee der Gerechtigkeit als Princip der Geſetzgebung.“ Die Eroͤrterung der Geſetzgebung in der Idee entgegengeſetzten Princips, oder die bloß materielle Beſtimmung des Willens, iſt in Niethammers Journal unter dem Titel: „Apologie des Teufels“ abgedruckt. Ich waͤhlte dieſe Einkleidung, um zu ſehen, wie geſchickt die Herren Recenſenten waͤren, Einkleidung und Stoff zu unterſcheiden, und fand, daß ſie das nicht konnten. In eben dieſem Journal finden ſich die Eroͤrterung uͤber das materielle Princip der Geſetzgebung und uͤber die Unſchuld. Der Abhandlung uͤber die Unſchuld, oder den durch die Natur der Ge¬ ſetzgebung unterworfenen, ſollte ſogleich eine zweite fol¬ gen, uͤber das Verderben oder den durch die Natur gegen die Geſetzgebung empoͤrten Willen.

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Zitationshilfe: Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 1. Mannheim, 1837, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/varnhagen_denkwuerdigkeiten01_1837/279>, abgerufen am 29.03.2024.