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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 2,1. Reutlingen u. a., 1847.

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§. 330.

Das Allgemeine vollzieht sich durch die besonderen Massen der Stände,
und je mehr der Bau des Ganzen sich gliedert und dadurch die Arbeit sich
theilt, desto bestimmter und einseitiger wird der Typus, den jedem Stande seine
Beschäftigung aufdrückt. Wenn nun diejenigen Stände, welche sich frei in der1
Natur bewegen, zunächst im ästhetischen Vortheil zu sein scheinen, aber durch
Entfremdung gegen geistiges Leben leicht in Nachtheil kommen, wenn diejenigen,
welche entweder in einem kleinlichen körperlichem Geschäfte versitzen oder
durch geistige Arbeit von der Natur abgezogen werden, leicht in's Komische
fallen, so fordert das Gesetz des Schönen eine flüssige Vielseitigkeit, worin kein2
Stand den Geschäften des andern sich völlig entfremdet und so keiner naturlos
und keiner roh wird, sondern jeder nach Kräften sich im Elemente der ganzen
Menschlichkeit bewegt. Eine der wesentlichsten Bedingungen hievon ist all-
gemeine Wehrhaftigkeit.

1. Die Stände, die unmittelbar mit der Natur beschäftigt sind,
erhalten sich auch Naturfrische, sie unterliegen nicht jenem Gepräge,
das man "Geschmäckchen" nennt. Hieher gehört zunächst der Fischer, der
Jäger, der Bauer. (Die Beschäftigungen, die in §. 327 als allgemeine
Völkerverrichtungen erwähnt sind, treten jetzt, im Staate, an Stände
vertheilt wieder auf). Den sanfteren Gärtner müssen wir noch neben den
derberen Bauern stellen und den mystischen Bergmann erwähnen. Die
Stände des Gewerbes dagegen haben das Geschmäckchen, denn sie
arbeiten aus zweiter Hand, meist in geschlossenen Räumen, der Körper
verhockt, verkrümmt sich irgendwie, der Geist wird in der Verständigkeit,
welche er seinen Stoff verarbeitend üben muß, wohlweis. Am meisten
sind ausgenommen Müller, denn die Mühlen liegen häufig in lieblichen
Thälern, wo sie das nöthige Wasser finden, dieses flüssige Element belebt,
die einfache Maschine selbst scheint lebendig, und Feuer-Arbeiter, wenigstens
Schmiede, vorzüglich Waffenschmiede. Am meisten komischen Stoff bieten
Schneider und Schuster, kein Handwerk versitzt so sehr und determinirt
den Körper so bestimmt, daß der habitus sich, wie bei diesen, selbst auf
die Familie fortpflanzt. Ueber die Merkmale des Stempels, der sich
dem Körper aufdrückt, hat bekanntlich Tieck in den Cevennen feine
Bemerkungen, die sich leicht vermehren ließen. Den Uebergang zu den
geistigen Ständen macht der Handelsmann, dessen Geschäft zwar prosaisch
ist, dem aber vielfacher Verkehr, Reisen, Unternehmungsgeist, weiter
Blick noch einen Ton von Leichtigkeit geben, die ihn sehr von der
folgenden Gruppe unterscheidet. Diese enthält die geistigen Stände:
Gelehrte, wozu Aerzte und Schulbeamte sich stellen, und Staatsbeamte

§. 330.

Das Allgemeine vollzieht ſich durch die beſonderen Maſſen der Stände,
und je mehr der Bau des Ganzen ſich gliedert und dadurch die Arbeit ſich
theilt, deſto beſtimmter und einſeitiger wird der Typus, den jedem Stande ſeine
Beſchäftigung aufdrückt. Wenn nun diejenigen Stände, welche ſich frei in der1
Natur bewegen, zunächſt im äſthetiſchen Vortheil zu ſein ſcheinen, aber durch
Entfremdung gegen geiſtiges Leben leicht in Nachtheil kommen, wenn diejenigen,
welche entweder in einem kleinlichen körperlichem Geſchäfte verſitzen oder
durch geiſtige Arbeit von der Natur abgezogen werden, leicht in’s Komiſche
fallen, ſo fordert das Geſetz des Schönen eine flüſſige Vielſeitigkeit, worin kein2
Stand den Geſchäften des andern ſich völlig entfremdet und ſo keiner naturlos
und keiner roh wird, ſondern jeder nach Kräften ſich im Elemente der ganzen
Menſchlichkeit bewegt. Eine der weſentlichſten Bedingungen hievon iſt all-
gemeine Wehrhaftigkeit.

1. Die Stände, die unmittelbar mit der Natur beſchäftigt ſind,
erhalten ſich auch Naturfriſche, ſie unterliegen nicht jenem Gepräge,
das man „Geſchmäckchen“ nennt. Hieher gehört zunächſt der Fiſcher, der
Jäger, der Bauer. (Die Beſchäftigungen, die in §. 327 als allgemeine
Völkerverrichtungen erwähnt ſind, treten jetzt, im Staate, an Stände
vertheilt wieder auf). Den ſanfteren Gärtner müſſen wir noch neben den
derberen Bauern ſtellen und den myſtiſchen Bergmann erwähnen. Die
Stände des Gewerbes dagegen haben das Geſchmäckchen, denn ſie
arbeiten aus zweiter Hand, meiſt in geſchloſſenen Räumen, der Körper
verhockt, verkrümmt ſich irgendwie, der Geiſt wird in der Verſtändigkeit,
welche er ſeinen Stoff verarbeitend üben muß, wohlweis. Am meiſten
ſind ausgenommen Müller, denn die Mühlen liegen häufig in lieblichen
Thälern, wo ſie das nöthige Waſſer finden, dieſes flüſſige Element belebt,
die einfache Maſchine ſelbſt ſcheint lebendig, und Feuer-Arbeiter, wenigſtens
Schmiede, vorzüglich Waffenſchmiede. Am meiſten komiſchen Stoff bieten
Schneider und Schuſter, kein Handwerk verſitzt ſo ſehr und determinirt
den Körper ſo beſtimmt, daß der habitus ſich, wie bei dieſen, ſelbſt auf
die Familie fortpflanzt. Ueber die Merkmale des Stempels, der ſich
dem Körper aufdrückt, hat bekanntlich Tieck in den Cevennen feine
Bemerkungen, die ſich leicht vermehren ließen. Den Uebergang zu den
geiſtigen Ständen macht der Handelsmann, deſſen Geſchäft zwar proſaiſch
iſt, dem aber vielfacher Verkehr, Reiſen, Unternehmungsgeiſt, weiter
Blick noch einen Ton von Leichtigkeit geben, die ihn ſehr von der
folgenden Gruppe unterſcheidet. Dieſe enthält die geiſtigen Stände:
Gelehrte, wozu Aerzte und Schulbeamte ſich ſtellen, und Staatsbeamte

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Zitationshilfe: Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 2,1. Reutlingen u. a., 1847, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik0201_1847/203>, abgerufen am 28.03.2024.