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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.

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Drittes Kapitel.
liegt dasselbe Princip zu Grunde, nämlich in der Thürhöhe befindet
sich ein durchgehender Balken, der die Hängesäulen umfaßt und als
Hängebalken für die niedrigen einfachen und doppelten Hängeböcke
dient; die Hängesäulen der letzteren reichen bis zum Fußboden, um den
Balken aufzufangen. Obgleich man immer darauf achten sollte, daß die
Hängewerksbalken auf dem festen Mauerwerk liegen, kommen leider noch
häufig Fälle vor, bei denen das eine Ende in einem Wechsel steckt,
wie die Fig. 207 zeigt. Eine solche Nothconstruction besitzt
eine sehr geringe Solidität, und sollte unter allen Umständen ver-
boten werden; in Oesterreich würde sie auch selbst dem leichtsinnig-
sten Bauunternehmer nicht in den Sinn kommen, zumal hier Hänge-
wände untersagt und nur dann gestattet sind, wenn sie auf massiven
Bögen oder eisernen Traversen ruhen (siehe die Bauordnung in Oester-
reich am Schlusse dieses Kapitels).

In den beiden folgenden Beispielen führen wir zwei, von den
sonst üblichen Anordnungen abweichende Wandbildungen vor. Das
Princip der Fig. 208 erkennen wir bereits in Fig. 204, indem auch

[Abbildung] Fig. 207.
[Abbildung] Fig. 208.
hier die Last von den Streben aufgefangen und nach oben gebracht
wird; die Thüren befinden sich an den Enden der Wand und im
Uebrigen bleibt die Stellung der Stiele und Riegel wie vorhin.

Interessant ist das Beispiel Fig. 209, welches wir nach einem
von Professor Doderer im Pädagogium zu Petrinja gegebenen Vor-
bilde reproduciren. Es kommt hier nämlich darauf an, über einem gro-
ßen Raume zwei kleinere Räume von ungleichen Höhen einzurichten
und dann für die beiden Balkenlagen ein genügendes Auflager zu schaf-

Drittes Kapitel.
liegt daſſelbe Princip zu Grunde, nämlich in der Thürhöhe befindet
ſich ein durchgehender Balken, der die Hängeſäulen umfaßt und als
Hängebalken für die niedrigen einfachen und doppelten Hängeböcke
dient; die Hängeſäulen der letzteren reichen bis zum Fußboden, um den
Balken aufzufangen. Obgleich man immer darauf achten ſollte, daß die
Hängewerksbalken auf dem feſten Mauerwerk liegen, kommen leider noch
häufig Fälle vor, bei denen das eine Ende in einem Wechſel ſteckt,
wie die Fig. 207 zeigt. Eine ſolche Nothconſtruction beſitzt
eine ſehr geringe Solidität, und ſollte unter allen Umſtänden ver-
boten werden; in Oeſterreich würde ſie auch ſelbſt dem leichtſinnig-
ſten Bauunternehmer nicht in den Sinn kommen, zumal hier Hänge-
wände unterſagt und nur dann geſtattet ſind, wenn ſie auf maſſiven
Bögen oder eiſernen Traverſen ruhen (ſiehe die Bauordnung in Oeſter-
reich am Schluſſe dieſes Kapitels).

In den beiden folgenden Beiſpielen führen wir zwei, von den
ſonſt üblichen Anordnungen abweichende Wandbildungen vor. Das
Princip der Fig. 208 erkennen wir bereits in Fig. 204, indem auch

[Abbildung] Fig. 207.
[Abbildung] Fig. 208.
hier die Laſt von den Streben aufgefangen und nach oben gebracht
wird; die Thüren befinden ſich an den Enden der Wand und im
Uebrigen bleibt die Stellung der Stiele und Riegel wie vorhin.

Intereſſant iſt das Beiſpiel Fig. 209, welches wir nach einem
von Profeſſor Doderer im Pädagogium zu Petrinja gegebenen Vor-
bilde reproduciren. Es kommt hier nämlich darauf an, über einem gro-
ßen Raume zwei kleinere Räume von ungleichen Höhen einzurichten
und dann für die beiden Balkenlagen ein genügendes Auflager zu ſchaf-

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[130/0142] Drittes Kapitel. liegt daſſelbe Princip zu Grunde, nämlich in der Thürhöhe befindet ſich ein durchgehender Balken, der die Hängeſäulen umfaßt und als Hängebalken für die niedrigen einfachen und doppelten Hängeböcke dient; die Hängeſäulen der letzteren reichen bis zum Fußboden, um den Balken aufzufangen. Obgleich man immer darauf achten ſollte, daß die Hängewerksbalken auf dem feſten Mauerwerk liegen, kommen leider noch häufig Fälle vor, bei denen das eine Ende in einem Wechſel ſteckt, wie die Fig. 207 zeigt. Eine ſolche Nothconſtruction beſitzt eine ſehr geringe Solidität, und ſollte unter allen Umſtänden ver- boten werden; in Oeſterreich würde ſie auch ſelbſt dem leichtſinnig- ſten Bauunternehmer nicht in den Sinn kommen, zumal hier Hänge- wände unterſagt und nur dann geſtattet ſind, wenn ſie auf maſſiven Bögen oder eiſernen Traverſen ruhen (ſiehe die Bauordnung in Oeſter- reich am Schluſſe dieſes Kapitels). In den beiden folgenden Beiſpielen führen wir zwei, von den ſonſt üblichen Anordnungen abweichende Wandbildungen vor. Das Princip der Fig. 208 erkennen wir bereits in Fig. 204, indem auch [Abbildung Fig. 207.] [Abbildung Fig. 208.] hier die Laſt von den Streben aufgefangen und nach oben gebracht wird; die Thüren befinden ſich an den Enden der Wand und im Uebrigen bleibt die Stellung der Stiele und Riegel wie vorhin. Intereſſant iſt das Beiſpiel Fig. 209, welches wir nach einem von Profeſſor Doderer im Pädagogium zu Petrinja gegebenen Vor- bilde reproduciren. Es kommt hier nämlich darauf an, über einem gro- ßen Raume zwei kleinere Räume von ungleichen Höhen einzurichten und dann für die beiden Balkenlagen ein genügendes Auflager zu ſchaf-

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/142>, abgerufen am 25.04.2024.