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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.

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Viertes Kapitel.
Wien, um Materialien zu ersparen, den Bundtram nicht ganz durchgehen
zu lassen, sondern nur so lang zu machen, als zur sicheren Aufstel-
[Abbildung] Fig. 272.
lung der Stuhlwand unbedingt erforderlich ist. Selbstverständlich
darf dann der getheilte Bundtram keinem nachtheiligen "Zug" durch
Streben oder Sparren ausgesetzt sein; auch ist diese Anordnung nur
gestattet, wenn die Decke hinreichend unterstützt wird.

Der Wortlaut der Bauordnungen, die blos eine Isolirung der
Decke von dem Dachgehölz, aber nicht die freischwebenden und in
sich selbst tragfähigen Construktionen vorschreiben, verbietet die in Fig.
273 dargestellte Dachgerüstart nicht. Für Schieferbedachung beträgt die

[Abbildung] Fig. 273.
Dachräsche dieses Dachgerüstes circa 1 : 2 oder Dachhöhe 1/4 der Ge-
bäudetiefe; nachdem in Abständen von 4,5--5,5m eine Fetten-, darüber
eine Kehlbalkenunterstützung angenommen wurde, und somit die
Stublwände bestimmt sind, legt man auf einige niedrige Ziegelpfeiler
die Schwellen s, hierauf kommen in kurzen Balken b b, welche die
Fußfette a und die Stühle t tragen. Die Hölzer b, t und z sind
nur in jedem Hauptbinder (4m Entfernung) nothwendig.

Die Enden der Zwischensparren (Leersparren) liegen auf der Fuß-
fette a, und können dann die Stichbalken in dem Dachgerüst fort
bleiben. Die Hauptsparren werden mit dem Balken b verklammert.

Sowie das obere Sparrenende über 3--3,5m lang ist, muß

Viertes Kapitel.
Wien, um Materialien zu erſparen, den Bundtram nicht ganz durchgehen
zu laſſen, ſondern nur ſo lang zu machen, als zur ſicheren Aufſtel-
[Abbildung] Fig. 272.
lung der Stuhlwand unbedingt erforderlich iſt. Selbſtverſtändlich
darf dann der getheilte Bundtram keinem nachtheiligen „Zug“ durch
Streben oder Sparren ausgeſetzt ſein; auch iſt dieſe Anordnung nur
geſtattet, wenn die Decke hinreichend unterſtützt wird.

Der Wortlaut der Bauordnungen, die blos eine Iſolirung der
Decke von dem Dachgehölz, aber nicht die freiſchwebenden und in
ſich ſelbſt tragfähigen Conſtruktionen vorſchreiben, verbietet die in Fig.
273 dargeſtellte Dachgerüſtart nicht. Für Schieferbedachung beträgt die

[Abbildung] Fig. 273.
Dachräſche dieſes Dachgerüſtes circa 1 : 2 oder Dachhöhe ¼ der Ge-
bäudetiefe; nachdem in Abſtänden von 4,5—5,5m eine Fetten-, darüber
eine Kehlbalkenunterſtützung angenommen wurde, und ſomit die
Stublwände beſtimmt ſind, legt man auf einige niedrige Ziegelpfeiler
die Schwellen s, hierauf kommen in kurzen Balken b b, welche die
Fußfette a und die Stühle t tragen. Die Hölzer b, t und z ſind
nur in jedem Hauptbinder (4m Entfernung) nothwendig.

Die Enden der Zwiſchenſparren (Leerſparren) liegen auf der Fuß-
fette a, und können dann die Stichbalken in dem Dachgerüſt fort
bleiben. Die Hauptſparren werden mit dem Balken b verklammert.

Sowie das obere Sparrenende über 3—3,5m lang iſt, muß

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[188/0200] Viertes Kapitel. Wien, um Materialien zu erſparen, den Bundtram nicht ganz durchgehen zu laſſen, ſondern nur ſo lang zu machen, als zur ſicheren Aufſtel- [Abbildung Fig. 272.] lung der Stuhlwand unbedingt erforderlich iſt. Selbſtverſtändlich darf dann der getheilte Bundtram keinem nachtheiligen „Zug“ durch Streben oder Sparren ausgeſetzt ſein; auch iſt dieſe Anordnung nur geſtattet, wenn die Decke hinreichend unterſtützt wird. Der Wortlaut der Bauordnungen, die blos eine Iſolirung der Decke von dem Dachgehölz, aber nicht die freiſchwebenden und in ſich ſelbſt tragfähigen Conſtruktionen vorſchreiben, verbietet die in Fig. 273 dargeſtellte Dachgerüſtart nicht. Für Schieferbedachung beträgt die [Abbildung Fig. 273.] Dachräſche dieſes Dachgerüſtes circa 1 : 2 oder Dachhöhe ¼ der Ge- bäudetiefe; nachdem in Abſtänden von 4,5—5,5m eine Fetten-, darüber eine Kehlbalkenunterſtützung angenommen wurde, und ſomit die Stublwände beſtimmt ſind, legt man auf einige niedrige Ziegelpfeiler die Schwellen s, hierauf kommen in kurzen Balken b b, welche die Fußfette a und die Stühle t tragen. Die Hölzer b, t und z ſind nur in jedem Hauptbinder (4m Entfernung) nothwendig. Die Enden der Zwiſchenſparren (Leerſparren) liegen auf der Fuß- fette a, und können dann die Stichbalken in dem Dachgerüſt fort bleiben. Die Hauptſparren werden mit dem Balken b verklammert. Sowie das obere Sparrenende über 3—3,5m lang iſt, muß

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/200>, abgerufen am 25.04.2024.