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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.

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Viertes Kapitel.
spitzen von 12--15m genügen zwei. In der Höhe der oberen Ab-
theilungen sind nur zangenartige Hölzer, welche an die Eck- oder
Gradsparren angebolzt werden und zum
Halten der Helmstange oder des Kaiser-
stiels dienen, nothwendig. Die Schwellen
sind etwa 4zm in die Gradsparren einge-
lassen, ferner werden sämmtliche auf ein-
ander liegende Hölzer des Schwellwerks
und der Gebälke mit einander verkämmt
und verbolzt. Die Gradsparren werden
nicht abgekantet, sondern bleiben vollstän-
dig viereckig und sind bedeutend stärker
als die Schift- oder Zwischensparren.

[Abbildung] Fig. 406

A.

Fig. 406 A giebt das Gebälk der ersten Etage, Fig. 406 B das
Gebälk der zweiten Etage, Fig. 406 b die oberste Zangenverbindung.

[Abbildung] Fig. 406

B.

[Abbildung] Fig. 406

C.

Moller giebt folgende Regeln an:

1) Die Verbindung der Holzstücke geschieht nicht mittelst Zapfen,
sondern durch Schwalbenschwanzüberblattung, welche nur 4zm ver-
tieft sein dürfen, um das Holz nicht zu schwächen.
2) Man setze das Zimmerwerk der Thurmspitze unmittelbar auf
den oberen Theil der Mauer, so daß die Holzconstruktion ganz für
sich besteht und das Mauerwerk keine weitere Verbindung mit ersterer
hat, als daß es derselben zur Unterlage dient.
3) Das Innere des Thurmes werde möglichst leicht construirt,
und man verstärke dagegen die äußern Dachwände.
4) Die langen und schweren Helmstangen sind wegzulassen und
auf eine kurze Hängesäule zum Tragen des Knopfes und zum An-
setzen der Sparren zu beschränken.

Viertes Kapitel.
ſpitzen von 12—15m genügen zwei. In der Höhe der oberen Ab-
theilungen ſind nur zangenartige Hölzer, welche an die Eck- oder
Gradſparren angebolzt werden und zum
Halten der Helmſtange oder des Kaiſer-
ſtiels dienen, nothwendig. Die Schwellen
ſind etwa 4zm in die Gradſparren einge-
laſſen, ferner werden ſämmtliche auf ein-
ander liegende Hölzer des Schwellwerks
und der Gebälke mit einander verkämmt
und verbolzt. Die Gradſparren werden
nicht abgekantet, ſondern bleiben vollſtän-
dig viereckig und ſind bedeutend ſtärker
als die Schift- oder Zwiſchenſparren.

[Abbildung] Fig. 406

A.

Fig. 406 A giebt das Gebälk der erſten Etage, Fig. 406 B das
Gebälk der zweiten Etage, Fig. 406 b die oberſte Zangenverbindung.

[Abbildung] Fig. 406

B.

[Abbildung] Fig. 406

C.

Moller giebt folgende Regeln an:

1) Die Verbindung der Holzſtücke geſchieht nicht mittelſt Zapfen,
ſondern durch Schwalbenſchwanzüberblattung, welche nur 4zm ver-
tieft ſein dürfen, um das Holz nicht zu ſchwächen.
2) Man ſetze das Zimmerwerk der Thurmſpitze unmittelbar auf
den oberen Theil der Mauer, ſo daß die Holzconſtruktion ganz für
ſich beſteht und das Mauerwerk keine weitere Verbindung mit erſterer
hat, als daß es derſelben zur Unterlage dient.
3) Das Innere des Thurmes werde möglichſt leicht conſtruirt,
und man verſtärke dagegen die äußern Dachwände.
4) Die langen und ſchweren Helmſtangen ſind wegzulaſſen und
auf eine kurze Hängeſäule zum Tragen des Knopfes und zum An-
ſetzen der Sparren zu beſchränken.
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[276/0288] Viertes Kapitel. ſpitzen von 12—15m genügen zwei. In der Höhe der oberen Ab- theilungen ſind nur zangenartige Hölzer, welche an die Eck- oder Gradſparren angebolzt werden und zum Halten der Helmſtange oder des Kaiſer- ſtiels dienen, nothwendig. Die Schwellen ſind etwa 4zm in die Gradſparren einge- laſſen, ferner werden ſämmtliche auf ein- ander liegende Hölzer des Schwellwerks und der Gebälke mit einander verkämmt und verbolzt. Die Gradſparren werden nicht abgekantet, ſondern bleiben vollſtän- dig viereckig und ſind bedeutend ſtärker als die Schift- oder Zwiſchenſparren. [Abbildung Fig. 406 A.] Fig. 406 A giebt das Gebälk der erſten Etage, Fig. 406 B das Gebälk der zweiten Etage, Fig. 406 b die oberſte Zangenverbindung. [Abbildung Fig. 406 B.] [Abbildung Fig. 406 C.] Moller giebt folgende Regeln an: 1) Die Verbindung der Holzſtücke geſchieht nicht mittelſt Zapfen, ſondern durch Schwalbenſchwanzüberblattung, welche nur 4zm ver- tieft ſein dürfen, um das Holz nicht zu ſchwächen. 2) Man ſetze das Zimmerwerk der Thurmſpitze unmittelbar auf den oberen Theil der Mauer, ſo daß die Holzconſtruktion ganz für ſich beſteht und das Mauerwerk keine weitere Verbindung mit erſterer hat, als daß es derſelben zur Unterlage dient. 3) Das Innere des Thurmes werde möglichſt leicht conſtruirt, und man verſtärke dagegen die äußern Dachwände. 4) Die langen und ſchweren Helmſtangen ſind wegzulaſſen und auf eine kurze Hängeſäule zum Tragen des Knopfes und zum An- ſetzen der Sparren zu beſchränken.

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 276. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/288>, abgerufen am 29.03.2024.