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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.

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Elementarverbindungen. Hänge- und Sprengwerksverbände.

Die vorgeschriebene Neigung wird aber selten eingehalten, da
man in der Praxis die Höhe des Strebenangriffspunktes nicht be-
liebig wählen kann. Immerhin trachtet man danach, das angegebene
Maß zu erreichen.

[Abbildung] Fig. 59.
[Abbildung] Fig. 60.

Die Verbindung der Strebe mit dem Hängebalken geschieht bei
leichten Hängewerken mit einfacher (Fig. 22), bei schweren
Hängeböcken mit doppelter Anstirnung und Zapfen (siehe Fig. 23);
zum besseren Halte dienen dann noch eiserne Bolzen oder Bänder,
welche entweder lothrecht zur Strebe a oder zum Hängebalken b
(Fig. 59) gerichtet sein können. Es ist darauf zu achten, daß vor
der Anstirnung oder Ver-
setzung mindestens 0,3 bis
0,4m Holz stehen bleibe.

Bei dreifachen und noch
größeren Hängewerken wird
der Hängebalken am Ende
durch die Versetzung sehr
geschwächt, aus welchem
Grunde man ein Sattel-
holz unter den Hängetram
legt (siehe auch Fig. 46).
Das Sattelholz kann ent-

[Abbildung] Fig. 61.
weder über dem Hängebalken liegen (Fig. 60) oder unter dem-
selben (Fig. 61).

Damit die doppelten resp. dreifachen Streben den Schub gemein-
schaftlich auf die Enden übertragen, werden sie zusammengebolzt und
verkeilt (Fig. 60 und 61).

Elementarverbindungen. Hänge- und Sprengwerksverbände.

Die vorgeſchriebene Neigung wird aber ſelten eingehalten, da
man in der Praxis die Höhe des Strebenangriffspunktes nicht be-
liebig wählen kann. Immerhin trachtet man danach, das angegebene
Maß zu erreichen.

[Abbildung] Fig. 59.
[Abbildung] Fig. 60.

Die Verbindung der Strebe mit dem Hängebalken geſchieht bei
leichten Hängewerken mit einfacher (Fig. 22), bei ſchweren
Hängeböcken mit doppelter Anſtirnung und Zapfen (ſiehe Fig. 23);
zum beſſeren Halte dienen dann noch eiſerne Bolzen oder Bänder,
welche entweder lothrecht zur Strebe a oder zum Hängebalken b
(Fig. 59) gerichtet ſein können. Es iſt darauf zu achten, daß vor
der Anſtirnung oder Ver-
ſetzung mindeſtens 0,3 bis
0,4m Holz ſtehen bleibe.

Bei dreifachen und noch
größeren Hängewerken wird
der Hängebalken am Ende
durch die Verſetzung ſehr
geſchwächt, aus welchem
Grunde man ein Sattel-
holz unter den Hängetram
legt (ſiehe auch Fig. 46).
Das Sattelholz kann ent-

[Abbildung] Fig. 61.
weder über dem Hängebalken liegen (Fig. 60) oder unter dem-
ſelben (Fig. 61).

Damit die doppelten reſp. dreifachen Streben den Schub gemein-
ſchaftlich auf die Enden übertragen, werden ſie zuſammengebolzt und
verkeilt (Fig. 60 und 61).

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[21/0033] Elementarverbindungen. Hänge- und Sprengwerksverbände. Die vorgeſchriebene Neigung wird aber ſelten eingehalten, da man in der Praxis die Höhe des Strebenangriffspunktes nicht be- liebig wählen kann. Immerhin trachtet man danach, das angegebene Maß zu erreichen. [Abbildung Fig. 59.] [Abbildung Fig. 60.] Die Verbindung der Strebe mit dem Hängebalken geſchieht bei leichten Hängewerken mit einfacher (Fig. 22), bei ſchweren Hängeböcken mit doppelter Anſtirnung und Zapfen (ſiehe Fig. 23); zum beſſeren Halte dienen dann noch eiſerne Bolzen oder Bänder, welche entweder lothrecht zur Strebe a oder zum Hängebalken b (Fig. 59) gerichtet ſein können. Es iſt darauf zu achten, daß vor der Anſtirnung oder Ver- ſetzung mindeſtens 0,3 bis 0,4m Holz ſtehen bleibe. Bei dreifachen und noch größeren Hängewerken wird der Hängebalken am Ende durch die Verſetzung ſehr geſchwächt, aus welchem Grunde man ein Sattel- holz unter den Hängetram legt (ſiehe auch Fig. 46). Das Sattelholz kann ent- [Abbildung Fig. 61.] weder über dem Hängebalken liegen (Fig. 60) oder unter dem- ſelben (Fig. 61). Damit die doppelten reſp. dreifachen Streben den Schub gemein- ſchaftlich auf die Enden übertragen, werden ſie zuſammengebolzt und verkeilt (Fig. 60 und 61).

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/33>, abgerufen am 20.04.2024.