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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Zweites Kapitel. Die Gewölbe.
XVI. Das Trockenlegen der Keller

ist von größter Wichtigkeit, wenn die Gebäude in feuchtem, oder gar in
dem Grundwasser ausgesetzten Erdboden erbaut werden. Hierbei können
hauptsächlich drei Umstände zur Geltung kommen, nämlich:

erstens, stecken die Kellerräume nur in etwas feuchtem Erd-
boden und sie werden nicht als Wohn-, Lager-, Arbeits-
räume, sondern blos als Wirthschaftsräume benutzt;
zweitens, desgl. desgl., aber sie dienen auch als Aufenthalts-
räume für Menschen oder Vieh (in großen Städten befinden
sich die Pferdeställe sehr häufig im Kellergeschoß, so z. B.
in Wien);
drittens, der Erdboden ist sehr feucht und sogar zu bestimm-
ten Zeiten mit Grundwasser gesättigt.

Im ersten Falle genügt es schon, die Kellermauern außerhalb
mit sehr hart gebrannten Ziegeln, am besten mit Klinkern, in Cement-
mörtel herzustellen, sodann die Außenfläche, so weit sie in dem Erd-
boden steckt, mit gutem Cementmörtel zu verputzen. Isolirschichten,
dicht über dem Kellerfußboden und etwa 0,5--0,75m über dem Terrain,
dürfen nicht fehlen. Zweckmäßig ist es auch -- und dieses Mittel
hat der Verfasser d. Werkes selbst mit Erfolg angewendet -- die
innere Wandfläche der Umfangsmauern zwei- bis dreimal mit Stein-
kohlentheer, dem aber jedenfalls Asphalt beigegeben werden muß,
auf die Mauerfläche zu streichen und nach dem Trocknen dieses An-
striches erst den Rappputz aufzutragen.

Im zweiten Falle muß man sehr gewissenhaft vorgehen und,
außer den soeben erwähnten Vorkehrungen, mindestens an der inneren
Seite der Mauer eine Verblendung mit Hohlsteinen, wie wir sie in
Fig. 82--83 d. Bandes veranschaulichten, anordnen. Besser wäre
es, den Erdboden mittelst einer außerhalb aufgestellten zweiten Mauer
von den eigentlichen Fundamentmauern abzuhalten. Dieses Verfahren
haben wir gleichfalls in den Fig. 321 und 322 geschildert und illustrirt.

Unter Umständen ist die Aufführung hohler Wände mit einer
Luftschicht von 4--8zm Breite ein vortreffliches Mittel, um Keller-
räume, die in nicht allzu feuchter Erde stecken, trocken zu halten. Sehr
häufig, namentlich an Giebelmauern und Fensterbrüstungen, läßt
sich diese Construktionsweise ohne Schwierigkeit ausführen, dagegen
wird sie an Frontwänden eine geringe Verstärkung der Fundament-

Zweites Kapitel. Die Gewölbe.
XVI. Das Trockenlegen der Keller

iſt von größter Wichtigkeit, wenn die Gebäude in feuchtem, oder gar in
dem Grundwaſſer ausgeſetzten Erdboden erbaut werden. Hierbei können
hauptſächlich drei Umſtände zur Geltung kommen, nämlich:

erſtens, ſtecken die Kellerräume nur in etwas feuchtem Erd-
boden und ſie werden nicht als Wohn-, Lager-, Arbeits-
räume, ſondern blos als Wirthſchaftsräume benutzt;
zweitens, desgl. desgl., aber ſie dienen auch als Aufenthalts-
räume für Menſchen oder Vieh (in großen Städten befinden
ſich die Pferdeſtälle ſehr häufig im Kellergeſchoß, ſo z. B.
in Wien);
drittens, der Erdboden iſt ſehr feucht und ſogar zu beſtimm-
ten Zeiten mit Grundwaſſer geſättigt.

Im erſten Falle genügt es ſchon, die Kellermauern außerhalb
mit ſehr hart gebrannten Ziegeln, am beſten mit Klinkern, in Cement-
mörtel herzuſtellen, ſodann die Außenfläche, ſo weit ſie in dem Erd-
boden ſteckt, mit gutem Cementmörtel zu verputzen. Iſolirſchichten,
dicht über dem Kellerfußboden und etwa 0,5—0,75m über dem Terrain,
dürfen nicht fehlen. Zweckmäßig iſt es auch — und dieſes Mittel
hat der Verfaſſer d. Werkes ſelbſt mit Erfolg angewendet — die
innere Wandfläche der Umfangsmauern zwei- bis dreimal mit Stein-
kohlentheer, dem aber jedenfalls Asphalt beigegeben werden muß,
auf die Mauerfläche zu ſtreichen und nach dem Trocknen dieſes An-
ſtriches erſt den Rappputz aufzutragen.

Im zweiten Falle muß man ſehr gewiſſenhaft vorgehen und,
außer den ſoeben erwähnten Vorkehrungen, mindeſtens an der inneren
Seite der Mauer eine Verblendung mit Hohlſteinen, wie wir ſie in
Fig. 82—83 d. Bandes veranſchaulichten, anordnen. Beſſer wäre
es, den Erdboden mittelſt einer außerhalb aufgeſtellten zweiten Mauer
von den eigentlichen Fundamentmauern abzuhalten. Dieſes Verfahren
haben wir gleichfalls in den Fig. 321 und 322 geſchildert und illuſtrirt.

Unter Umſtänden iſt die Aufführung hohler Wände mit einer
Luftſchicht von 4—8zm Breite ein vortreffliches Mittel, um Keller-
räume, die in nicht allzu feuchter Erde ſtecken, trocken zu halten. Sehr
häufig, namentlich an Giebelmauern und Fenſterbrüſtungen, läßt
ſich dieſe Conſtruktionsweiſe ohne Schwierigkeit ausführen, dagegen
wird ſie an Frontwänden eine geringe Verſtärkung der Fundament-

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[468/0484] Zweites Kapitel. Die Gewölbe. XVI. Das Trockenlegen der Keller iſt von größter Wichtigkeit, wenn die Gebäude in feuchtem, oder gar in dem Grundwaſſer ausgeſetzten Erdboden erbaut werden. Hierbei können hauptſächlich drei Umſtände zur Geltung kommen, nämlich: erſtens, ſtecken die Kellerräume nur in etwas feuchtem Erd- boden und ſie werden nicht als Wohn-, Lager-, Arbeits- räume, ſondern blos als Wirthſchaftsräume benutzt; zweitens, desgl. desgl., aber ſie dienen auch als Aufenthalts- räume für Menſchen oder Vieh (in großen Städten befinden ſich die Pferdeſtälle ſehr häufig im Kellergeſchoß, ſo z. B. in Wien); drittens, der Erdboden iſt ſehr feucht und ſogar zu beſtimm- ten Zeiten mit Grundwaſſer geſättigt. Im erſten Falle genügt es ſchon, die Kellermauern außerhalb mit ſehr hart gebrannten Ziegeln, am beſten mit Klinkern, in Cement- mörtel herzuſtellen, ſodann die Außenfläche, ſo weit ſie in dem Erd- boden ſteckt, mit gutem Cementmörtel zu verputzen. Iſolirſchichten, dicht über dem Kellerfußboden und etwa 0,5—0,75m über dem Terrain, dürfen nicht fehlen. Zweckmäßig iſt es auch — und dieſes Mittel hat der Verfaſſer d. Werkes ſelbſt mit Erfolg angewendet — die innere Wandfläche der Umfangsmauern zwei- bis dreimal mit Stein- kohlentheer, dem aber jedenfalls Asphalt beigegeben werden muß, auf die Mauerfläche zu ſtreichen und nach dem Trocknen dieſes An- ſtriches erſt den Rappputz aufzutragen. Im zweiten Falle muß man ſehr gewiſſenhaft vorgehen und, außer den ſoeben erwähnten Vorkehrungen, mindeſtens an der inneren Seite der Mauer eine Verblendung mit Hohlſteinen, wie wir ſie in Fig. 82—83 d. Bandes veranſchaulichten, anordnen. Beſſer wäre es, den Erdboden mittelſt einer außerhalb aufgeſtellten zweiten Mauer von den eigentlichen Fundamentmauern abzuhalten. Dieſes Verfahren haben wir gleichfalls in den Fig. 321 und 322 geſchildert und illuſtrirt. Unter Umſtänden iſt die Aufführung hohler Wände mit einer Luftſchicht von 4—8zm Breite ein vortreffliches Mittel, um Keller- räume, die in nicht allzu feuchter Erde ſtecken, trocken zu halten. Sehr häufig, namentlich an Giebelmauern und Fenſterbrüſtungen, läßt ſich dieſe Conſtruktionsweiſe ohne Schwierigkeit ausführen, dagegen wird ſie an Frontwänden eine geringe Verſtärkung der Fundament-

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 468. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/484>, abgerufen am 28.03.2024.