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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.

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dahero so leicht wurmstichig und faul werden.
Dieser einzige Umstand ist schon wichtig genug
um dergleichen Magazin anzulegen.

2. Die Einrichtung und Grösse, welche
sich zum Theil nach den Umständen eines jeden
Dorfs richten muß, fället mir hier zu weit-
läuftig zu beschreiben. Nöthig ist hier nur zu
erinnern, daß bevor nicht ein starker Vorrath
Bauholz nach allen Gattungen desselben aufge-
sammlet worden, die Dorfschaft es sich nicht
muß in den Sinn kommen lassen, dergleichen
zu verkaufen, als welches nur nach verschiede-
nen Jahren allererst mit denen Baustämmen
aus dem Magazin geschehen kann, die am
längsten darinn gelegen haben.

VII.

Alles Brennholz, Zacken und Reisig
wird sowohl hier als bei allen anderen Ar-
ten des Holzes ohne vorher aus der Masse
etwas zu verkaufen, unter die Eigenthü-
mer nach ihren jedesmahligen Recht des
Antheils gehörig vertheilet, und kann so-
dann ein jeder das überflüßige selbst ver-
kaufen, welches zugleich ein Mittel ist, die
guten Haußhälter zur Sparsamkeit bei der
Feuerung zu ermuntern, um nur jährlich
viel Holz versilbern zu können.

Anmer-
K 2

dahero ſo leicht wurmſtichig und faul werden.
Dieſer einzige Umſtand iſt ſchon wichtig genug
um dergleichen Magazin anzulegen.

2. Die Einrichtung und Groͤſſe, welche
ſich zum Theil nach den Umſtaͤnden eines jeden
Dorfs richten muß, faͤllet mir hier zu weit-
laͤuftig zu beſchreiben. Noͤthig iſt hier nur zu
erinnern, daß bevor nicht ein ſtarker Vorrath
Bauholz nach allen Gattungen deſſelben aufge-
ſammlet worden, die Dorfſchaft es ſich nicht
muß in den Sinn kommen laſſen, dergleichen
zu verkaufen, als welches nur nach verſchiede-
nen Jahren allererſt mit denen Bauſtaͤmmen
aus dem Magazin geſchehen kann, die am
laͤngſten darinn gelegen haben.

VII.

Alles Brennholz, Zacken und Reiſig
wird ſowohl hier als bei allen anderen Ar-
ten des Holzes ohne vorher aus der Maſſe
etwas zu verkaufen, unter die Eigenthuͤ-
mer nach ihren jedesmahligen Recht des
Antheils gehoͤrig vertheilet, und kann ſo-
dann ein jeder das uͤberfluͤßige ſelbſt ver-
kaufen, welches zugleich ein Mittel iſt, die
guten Haußhaͤlter zur Sparſamkeit bei der
Feuerung zu ermuntern, um nur jaͤhrlich
viel Holz verſilbern zu koͤnnen.

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[147/0165] dahero ſo leicht wurmſtichig und faul werden. Dieſer einzige Umſtand iſt ſchon wichtig genug um dergleichen Magazin anzulegen. 2. Die Einrichtung und Groͤſſe, welche ſich zum Theil nach den Umſtaͤnden eines jeden Dorfs richten muß, faͤllet mir hier zu weit- laͤuftig zu beſchreiben. Noͤthig iſt hier nur zu erinnern, daß bevor nicht ein ſtarker Vorrath Bauholz nach allen Gattungen deſſelben aufge- ſammlet worden, die Dorfſchaft es ſich nicht muß in den Sinn kommen laſſen, dergleichen zu verkaufen, als welches nur nach verſchiede- nen Jahren allererſt mit denen Bauſtaͤmmen aus dem Magazin geſchehen kann, die am laͤngſten darinn gelegen haben. VII. Alles Brennholz, Zacken und Reiſig wird ſowohl hier als bei allen anderen Ar- ten des Holzes ohne vorher aus der Maſſe etwas zu verkaufen, unter die Eigenthuͤ- mer nach ihren jedesmahligen Recht des Antheils gehoͤrig vertheilet, und kann ſo- dann ein jeder das uͤberfluͤßige ſelbſt ver- kaufen, welches zugleich ein Mittel iſt, die guten Haußhaͤlter zur Sparſamkeit bei der Feuerung zu ermuntern, um nur jaͤhrlich viel Holz verſilbern zu koͤnnen. Anmer- K 2

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Zitationshilfe: Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/165>, abgerufen am 28.03.2024.