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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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gewinnen / und in seinem Handel und Gewerbe einen guten Fortgang werde haben / und bey Fürsten und Herrn gute Befehl außbringen / oder seine Geschäffte und Bottschaften mit Nutz verrichten.

28.

Wenn einem die Hände jucken.

Bedeutet / daß es einem auff der Buhlschafft sol wolgehen / und das einer werde bekommen / was er gerne haben wil / und von Hertzen begehret.

29.

Wenn einem die Füsse jucken.

Bedeutet / das einem werde ein Fieber anstossen / oder sonsten eine böse Seuche und Kranckheit ankommen / oder das sich ein sterben am selben Orte erregen solle.

30.

Wenn einer offt und viel nieset.

So bedeuts / daß einer werde sein Ampt oder Staat übergeben / und ein besser Glück kriegen / oder das einer bey den Leuten in grossen Ehren und Ansehen seyn / und hochgehalten werden sol.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So wird einer von bösen unzüchtigen Thaten hören sagen / oder selbsten in ein unzüchtig Wesen und Leben sich begeben.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

So bedeuts / daß einer mit Weibergeschäfften beladen / und darmit sehr unruhig sol gemachet werden / oder erhebliche uhrsachen bekommen / mit Weibern umbzugehen und Kundschafft zumachen.

gewinnen / und in seinem Handel und Gewerbe einen guten Fortgang werde haben / und bey Fürsten und Herrn gute Befehl außbringen / oder seine Geschäffte und Bottschaften mit Nutz verrichten.

28.

Wenn einem die Hände jucken.

Bedeutet / daß es einem auff der Buhlschafft sol wolgehen / und das einer werde bekommen / was er gerne haben wil / und von Hertzen begehret.

29.

Wenn einem die Füsse jucken.

Bedeutet / das einem werde ein Fieber anstossen / oder sonsten eine böse Seuche und Kranckheit ankommen / oder das sich ein sterben am selben Orte erregen solle.

30.

Wenn einer offt und viel nieset.

So bedeuts / daß einer werde sein Ampt oder Staat übergeben / und ein besser Glück kriegen / oder das einer bey den Leuten in grossen Ehren und Ansehen seyn / und hochgehalten werden sol.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So wird einer von bösen unzüchtigen Thaten hören sagen / oder selbsten in ein unzüchtig Wesen und Leben sich begeben.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

So bedeuts / daß einer mit Weibergeschäfften beladen / und darmit sehr unruhig sol gemachet werden / oder erhebliche uhrsachen bekommen / mit Weibern umbzugehen und Kundschafft zumachen.

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[97/0101] gewinnen / und in seinem Handel und Gewerbe einen guten Fortgang werde haben / und bey Fürsten und Herrn gute Befehl außbringen / oder seine Geschäffte und Bottschaften mit Nutz verrichten. 28. Wenn einem die Hände jucken. Bedeutet / daß es einem auff der Buhlschafft sol wolgehen / und das einer werde bekommen / was er gerne haben wil / und von Hertzen begehret. 29. Wenn einem die Füsse jucken. Bedeutet / das einem werde ein Fieber anstossen / oder sonsten eine böse Seuche und Kranckheit ankommen / oder das sich ein sterben am selben Orte erregen solle. 30. Wenn einer offt und viel nieset. So bedeuts / daß einer werde sein Ampt oder Staat übergeben / und ein besser Glück kriegen / oder das einer bey den Leuten in grossen Ehren und Ansehen seyn / und hochgehalten werden sol. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So wird einer von bösen unzüchtigen Thaten hören sagen / oder selbsten in ein unzüchtig Wesen und Leben sich begeben. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. So bedeuts / daß einer mit Weibergeschäfften beladen / und darmit sehr unruhig sol gemachet werden / oder erhebliche uhrsachen bekommen / mit Weibern umbzugehen und Kundschafft zumachen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/101>, abgerufen am 28.03.2024.