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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

Bedeutet / das einer sol gute Brieffe oder Bottschafft von frembden Orten kriegen / oder das frembder Herren Gesandten zu einem kommen werden / und gute angenehme neue Zeitung mitbringen.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

So wird einer frembde Gäste in sein Hauß kriegen / die ihme sehr lieb und wilkommen seyn sollen / oder wird einen Boten von frembden Orten herbekommen / und Geschencke von andern Leuten empfahen.

35.

Wenn einer offt gehnet.

So wird einer mit jemand in Zanck und Hader wachsen / und sich wieder seinen Willen mit einem hadern müssen / oder sonst für Gerichte und bey der Obrigkeit verklagt werden.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

So wird es seinem Weibe / oder seiner lieben Buhlschafft nicht wol gehen / es wird ihr ein Schaden oder Unrath wiederfahren.

37.

Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen.

So bedeuts / daß einer den fleischlichen Wollüsten wird zuviel nachgeben / und sich mit Kebsweibern belustigen / und andere unziemliche Dinge thun / die einem zu schimpf und nachtheil gereichen sollen.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

Bedeutet / das einer sol gute Brieffe oder Bottschafft von frembden Orten kriegen / oder das frembder Herren Gesandten zu einem kommen werden / und gute angenehme neue Zeitung mitbringen.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

So wird einer frembde Gäste in sein Hauß kriegen / die ihme sehr lieb und wilkommen seyn sollen / oder wird einen Boten von frembden Orten herbekommen / und Geschencke von andern Leuten empfahen.

35.

Wenn einer offt gehnet.

So wird einer mit jemand in Zanck und Hader wachsen / und sich wieder seinen Willen mit einem hadern müssen / oder sonst für Gerichte und bey der Obrigkeit verklagt werden.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

So wird es seinem Weibe / oder seiner lieben Buhlschafft nicht wol gehen / es wird ihr ein Schaden oder Unrath wiederfahren.

37.

Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen.

So bedeuts / daß einer den fleischlichen Wollüsten wird zuviel nachgeben / und sich mit Kebsweibern belustigen / und andere unziemliche Dinge thun / die einem zu schimpf und nachtheil gereichen sollen.

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[98/0102] 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. Bedeutet / das einer sol gute Brieffe oder Bottschafft von frembden Orten kriegen / oder das frembder Herren Gesandten zu einem kommen werden / und gute angenehme neue Zeitung mitbringen. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. So wird einer frembde Gäste in sein Hauß kriegen / die ihme sehr lieb und wilkommen seyn sollen / oder wird einen Boten von frembden Orten herbekommen / und Geschencke von andern Leuten empfahen. 35. Wenn einer offt gehnet. So wird einer mit jemand in Zanck und Hader wachsen / und sich wieder seinen Willen mit einem hadern müssen / oder sonst für Gerichte und bey der Obrigkeit verklagt werden. 36. Wenn die Gänse anheben zuschreyen. So wird es seinem Weibe / oder seiner lieben Buhlschafft nicht wol gehen / es wird ihr ein Schaden oder Unrath wiederfahren. 37. Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen. So bedeuts / daß einer den fleischlichen Wollüsten wird zuviel nachgeben / und sich mit Kebsweibern belustigen / und andere unziemliche Dinge thun / die einem zu schimpf und nachtheil gereichen sollen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/102>, abgerufen am 19.04.2024.