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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So wird einem des Nachts mancherley und seltzame dinge träumen / daß es einem also wiederfahren sol / wie ihme davon geträumet hat.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

Bedeutet das man sich vor Dieben und Räuber sol fürsehen / oder das einer in eine furcht und zittern fallen sol.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

Bedeutet / das einer werde Geld oder Schulden einmahnen / oder einen andern ümb Geld ansprechen / und darüber kranck und bekümmert werden / wenn er es nicht kriegen kan.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

Bedeutet / daß das einem etwas gutes oder Hülffe wiederfahren sol / davon einer Nutz und gewin zugewarten habe / und ist eine anzeigung / das ihme dasselbe wird wol hinausgehen / was er anfähet oder thun wil.

35.

Wenn einer offt gehnet.

Bedeutet / das sich einer mit unzüchtigen Weibern wird verunreinigen / und den fleischlichen Wollüsten nachgehen / oder eine unbillige übermaß auff Kleidung wenden / oder wird sich durch andere geilheit verführen lassen.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

Bedeutet verenderung des Wetters / und das balde ein grosser Regen solle erfolgen.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So wird einem des Nachts mancherley und seltzame dinge träumen / daß es einem also wiederfahren sol / wie ihme davon geträumet hat.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

Bedeutet das man sich vor Dieben und Räuber sol fürsehen / oder das einer in eine furcht und zittern fallen sol.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

Bedeutet / das einer werde Geld oder Schulden einmahnen / oder einen andern ümb Geld ansprechen / und darüber kranck und bekümmert werden / wenn er es nicht kriegen kan.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

Bedeutet / daß das einem etwas gutes oder Hülffe wiederfahren sol / davon einer Nutz und gewin zugewarten habe / und ist eine anzeigung / das ihme dasselbe wird wol hinausgehen / was er anfähet oder thun wil.

35.

Wenn einer offt gehnet.

Bedeutet / das sich einer mit unzüchtigen Weibern wird verunreinigen / und den fleischlichen Wollüsten nachgehen / oder eine unbillige übermaß auff Kleidung wenden / oder wird sich durch andere geilheit verführen lassen.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

Bedeutet verenderung des Wetters / und das balde ein grosser Regen solle erfolgen.

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[15/0019] 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So wird einem des Nachts mancherley und seltzame dinge träumen / daß es einem also wiederfahren sol / wie ihme davon geträumet hat. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. Bedeutet das man sich vor Dieben und Räuber sol fürsehen / oder das einer in eine furcht und zittern fallen sol. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. Bedeutet / das einer werde Geld oder Schulden einmahnen / oder einen andern ümb Geld ansprechen / und darüber kranck und bekümmert werden / wenn er es nicht kriegen kan. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. Bedeutet / daß das einem etwas gutes oder Hülffe wiederfahren sol / davon einer Nutz und gewin zugewarten habe / und ist eine anzeigung / das ihme dasselbe wird wol hinausgehen / was er anfähet oder thun wil. 35. Wenn einer offt gehnet. Bedeutet / das sich einer mit unzüchtigen Weibern wird verunreinigen / und den fleischlichen Wollüsten nachgehen / oder eine unbillige übermaß auff Kleidung wenden / oder wird sich durch andere geilheit verführen lassen. 36. Wenn die Gänse anheben zuschreyen. Bedeutet verenderung des Wetters / und das balde ein grosser Regen solle erfolgen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/19>, abgerufen am 19.04.2024.