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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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Es bedeut / das einer sol bekümmert und kranck werden / und sich über seine Händel und bösen Zustand hefftig betrüben / oder eine böse Antwort auff seine sache bekommen / oder mit einem schweren Handel verwirret werden.

9.

Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen.

So bedeuts / daß einer etwas werde hören / das ihm gar angenehme ist / oder das sich einer gegen seinem Wiedertheil / gantz versühnlich verhalten werde / oder das einer etwas neues zu einem Geschencke bekömbt / oder ein neues Kleid anlegen werde.

10.

Von Erdbieben / oder so Erdwände einschiessen.

Bedeutet / das ein sterben am selben Orte sol einfallen / und das grosse wehklagen oder heulen unter denselbigen Leuten sol angehen / und müssen unter ihrem unfall leyde tragen.

11.

Wenn die Katzen wehklagen.

So bedeuts / das im kurtzen einem sein guter Freund mit Todte abgehen werde.

12.

Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan.

So bedeuts / daß einem sol sein Ampt genommen werden / oder das einem das Handwerck geleget werde / und die Sache oder das Geschäffte / so ihme befohlen gewesen / solle einem andern übergeben und eingeräumet werden.

13.

Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen.

Es bedeut / das einer sol bekümmert und kranck werden / und sich über seine Händel und bösen Zustand hefftig betrüben / oder eine böse Antwort auff seine sache bekommen / oder mit einem schweren Handel verwirret werden.

9.

Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen.

So bedeuts / daß einer etwas werde hören / das ihm gar angenehme ist / oder das sich einer gegen seinem Wiedertheil / gantz versühnlich verhalten werde / oder das einer etwas neues zu einem Geschencke bekömbt / oder ein neues Kleid anlegen werde.

10.

Von Erdbieben / oder so Erdwände einschiessen.

Bedeutet / das ein sterben am selben Orte sol einfallen / und das grosse wehklagen oder heulen unter denselbigen Leuten sol angehen / und müssen unter ihrem unfall leyde tragen.

11.

Wenn die Katzen wehklagen.

So bedeuts / das im kurtzen einem sein guter Freund mit Todte abgehen werde.

12.

Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan.

So bedeuts / daß einem sol sein Ampt genommen werden / oder das einem das Handwerck geleget werde / und die Sache oder das Geschäffte / so ihme befohlen gewesen / solle einem andern übergeben und eingeräumet werden.

13.

Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen.

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[45/0049] Es bedeut / das einer sol bekümmert und kranck werden / und sich über seine Händel und bösen Zustand hefftig betrüben / oder eine böse Antwort auff seine sache bekommen / oder mit einem schweren Handel verwirret werden. 9. Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen. So bedeuts / daß einer etwas werde hören / das ihm gar angenehme ist / oder das sich einer gegen seinem Wiedertheil / gantz versühnlich verhalten werde / oder das einer etwas neues zu einem Geschencke bekömbt / oder ein neues Kleid anlegen werde. 10. Von Erdbieben / oder so Erdwände einschiessen. Bedeutet / das ein sterben am selben Orte sol einfallen / und das grosse wehklagen oder heulen unter denselbigen Leuten sol angehen / und müssen unter ihrem unfall leyde tragen. 11. Wenn die Katzen wehklagen. So bedeuts / das im kurtzen einem sein guter Freund mit Todte abgehen werde. 12. Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan. So bedeuts / daß einem sol sein Ampt genommen werden / oder das einem das Handwerck geleget werde / und die Sache oder das Geschäffte / so ihme befohlen gewesen / solle einem andern übergeben und eingeräumet werden. 13. Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/49>, abgerufen am 28.03.2024.