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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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verendern sol / und in ein ander Hauß oder Stadt ziehen / oder fortwandern.

9.

Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen.

Bedeut / das eine Herrschaft oder Potestät auff dieser Strassen nicht werde ankommen / sondern einen andern Weg nehmen.

10.

Von Erdbieden / oder so Erdwände einschiessen.

Bedeutet / das einer bey frembden Leuten sich werde verbergen / und auffgehalten oder beschützt werden / und das einer wieder seine Feinde und Wiedersacher nichts erhalten und außrichten könne / muß sich fürchten und dem Wiederpart weichen.

11.

Wenn die Katzen wehklagen.

So bedeuts / daß einer werde in kurtzer Zeit gar einen grossen Weg und Wanderschafft fürnehmen / und eine schwere gefährliche Reise thun müssen.

12.

Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan.

So bedeuts / das einer werde fortwandern / und von einem Orte zu dem andern ziehen / und fahren werde / oder seine Wohnung verbeuten und fortrücken.

13.

Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen.

So bedeuts / daß man mit den Kleidern werde umbwechseln / oder tauschen / oder das man wiederumb etwas werde verliehren / das man gefunden hat.

verendern sol / und in ein ander Hauß oder Stadt ziehen / oder fortwandern.

9.

Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen.

Bedeut / das eine Herrschaft oder Potestät auff dieser Strassen nicht werde ankommen / sondern einen andern Weg nehmen.

10.

Von Erdbieden / oder so Erdwände einschiessen.

Bedeutet / das einer bey frembden Leuten sich werde verbergen / und auffgehalten oder beschützt werden / und das einer wieder seine Feinde und Wiedersacher nichts erhalten und außrichten könne / muß sich fürchten und dem Wiederpart weichen.

11.

Wenn die Katzen wehklagen.

So bedeuts / daß einer werde in kurtzer Zeit gar einen grossen Weg und Wanderschafft fürnehmen / und eine schwere gefährliche Reise thun müssen.

12.

Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan.

So bedeuts / das einer werde fortwandern / und von einem Orte zu dem andern ziehen / und fahren werde / oder seine Wohnung verbeuten und fortrücken.

13.

Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen.

So bedeuts / daß man mit den Kleidern werde umbwechseln / oder tauschen / oder das man wiederumb etwas werde verliehren / das man gefunden hat.

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[61/0065] verendern sol / und in ein ander Hauß oder Stadt ziehen / oder fortwandern. 9. Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen. Bedeut / das eine Herrschaft oder Potestät auff dieser Strassen nicht werde ankommen / sondern einen andern Weg nehmen. 10. Von Erdbieden / oder so Erdwände einschiessen. Bedeutet / das einer bey frembden Leuten sich werde verbergen / und auffgehalten oder beschützt werden / und das einer wieder seine Feinde und Wiedersacher nichts erhalten und außrichten könne / muß sich fürchten und dem Wiederpart weichen. 11. Wenn die Katzen wehklagen. So bedeuts / daß einer werde in kurtzer Zeit gar einen grossen Weg und Wanderschafft fürnehmen / und eine schwere gefährliche Reise thun müssen. 12. Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan. So bedeuts / das einer werde fortwandern / und von einem Orte zu dem andern ziehen / und fahren werde / oder seine Wohnung verbeuten und fortrücken. 13. Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen. So bedeuts / daß man mit den Kleidern werde umbwechseln / oder tauschen / oder das man wiederumb etwas werde verliehren / das man gefunden hat.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/65>, abgerufen am 28.03.2024.