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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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30.

Wenn einer offt und viel nieset.

Bedeutet / das einer werde entweder mit seinem eigenem Weibe / oder mit andern Weibern frölich seyn.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

Es bedeut / das einer werde Geld bekommen / seine außstehende Schulden einmahnen / und wieder fordern / was er andern Leuten zu getrewer Hand in verwarung zugestelt.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

Bedeutet / das einem werde eine grosse noth anstossen / und das er werde müssen Geld auffbringen / und hart bedrenget werden.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

So bedeut es / daß er werde denselbigen Tag mit den Leuten zu zancken und zu hadern kriegen / mag sich fleissig davor hüten / auch da eine Schlacht oder Scharmüzel würde angehen / sol er es meiden / und sich nicht leichtlich darein wagen.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

So bedeut es / das in derselbigen Stadt / Schlosse oder Hause eine fürnehme Persohn mit Tode sol abgehen.

35.

Wenn einer offt gehnet.

Bedeutet / das man von neuen bösen Zeitungen in dem Lande ein Geschrey werde außbringen / und die Leute dadurch in grosse Erschräcknis bringen.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

30.

Wenn einer offt und viel nieset.

Bedeutet / das einer werde entweder mit seinem eigenem Weibe / oder mit andern Weibern frölich seyn.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

Es bedeut / das einer werde Geld bekommen / seine außstehende Schulden einmahnen / und wieder fordern / was er andern Leuten zu getrewer Hand in verwarung zugestelt.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

Bedeutet / das einem werde eine grosse noth anstossen / und das er werde müssen Geld auffbringen / und hart bedrenget werden.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

So bedeut es / daß er werde denselbigen Tag mit den Leuten zu zancken und zu hadern kriegen / mag sich fleissig davor hüten / auch da eine Schlacht oder Scharmüzel würde angehen / sol er es meiden / und sich nicht leichtlich darein wagen.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

So bedeut es / das in derselbigen Stadt / Schlosse oder Hause eine fürnehme Persohn mit Tode sol abgehen.

35.

Wenn einer offt gehnet.

Bedeutet / das man von neuen bösen Zeitungen in dem Lande ein Geschrey werde außbringen / und die Leute dadurch in grosse Erschräcknis bringen.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

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[65/0069] 30. Wenn einer offt und viel nieset. Bedeutet / das einer werde entweder mit seinem eigenem Weibe / oder mit andern Weibern frölich seyn. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. Es bedeut / das einer werde Geld bekommen / seine außstehende Schulden einmahnen / und wieder fordern / was er andern Leuten zu getrewer Hand in verwarung zugestelt. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. Bedeutet / das einem werde eine grosse noth anstossen / und das er werde müssen Geld auffbringen / und hart bedrenget werden. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. So bedeut es / daß er werde denselbigen Tag mit den Leuten zu zancken und zu hadern kriegen / mag sich fleissig davor hüten / auch da eine Schlacht oder Scharmüzel würde angehen / sol er es meiden / und sich nicht leichtlich darein wagen. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. So bedeut es / das in derselbigen Stadt / Schlosse oder Hause eine fürnehme Persohn mit Tode sol abgehen. 35. Wenn einer offt gehnet. Bedeutet / das man von neuen bösen Zeitungen in dem Lande ein Geschrey werde außbringen / und die Leute dadurch in grosse Erschräcknis bringen. 36. Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/69>, abgerufen am 24.04.2024.